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  #1  
Alt 08.04.2005, 18:01
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  #2  
Alt 08.04.2005, 18:03
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Punkt 2.3.2 mag sich jetzt schon auf ein kommendes Feature beziehen. Frederic wird wohl nicht petzen aber er bestätigt sicherlich inoffiziell meine Vermutungen

  #3  
Alt 08.04.2005, 18:05
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  #4  
Alt 08.04.2005, 18:05
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Zitat:
Zitat von MrNase
Punkt 2.3.2 mag sich jetzt schon auf ein kommendes Feature beziehen. Frederic wird wohl nicht petzen aber er bestätigt sicherlich inoffiziell meine Vermutungen
Mir ist zur Zeit nichts dergleichen bekannt.

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Frederic Schneider
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  #5  
Alt 08.04.2005, 18:36
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Ich hätte die Seriennummer glatt als Versionsnummer interpretiert.

Die Verpflichtungen in Abschnitt 5 sind nicht dumm. Soweit ich es verstanden habe nimmt sich Woltlab damit das Recht heraus, Fehler, die nicht im Zeitrahmen gemeldet werden, nicht als solche anzuerkennen (siehe 5.4). Das heißt, wenn ein tatsächlicher Fehler in der Software ist, der schaden verursacht oder eine Funktion angepriesen wird, die nicht enthalten ist, dann hat der Kunde kein Recht, sich deswegen zu beschweren, wenn er es nicht innerhalb des Zeitrahmens machen würde.
Konkretes Beispiel:
Woltlab behauptet, dass das wBB auf neue Nachrichten über Jabber benachrichtigen könne. Tatsächlich ist diese Funktion aber gar nicht enthalten.
Nun habe ich als Kunde selbstverständlich das Recht, Woltlab wegen dieser fehlerhaften Aussage zu verklagen, bzw. meine Lizenz wieder zurückzugeben und mein Geld zurückzubekommen. Wenn ich das nun aber nicht mehr innerhalb des Zeitrahmens mache, sondern mir erst nach einem Monat auffällt, dass diese Funktion nicht existiert, dann habe ich mein Recht auf Rückerstattung/Ersatz verloren, da ich den Mangel akzeptiert habe.

Zumindest mein Verständnis der Lizenz (nachdem ich sie - zugegeben - nur kurz überflogen habe).

Fazit: Gott sei dank gilt das für mich nicht. Ich habe eine andere Lizenz akzeptiert.

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Patrick Gotthardt
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  #6  
Alt 08.04.2005, 18:39
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  #7  
Alt 08.04.2005, 18:46
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So hab ich's verstanden.
Ich bin aber weder Jurist noch habe ich vor einer zu werden - also nur eine vorsichtige Schätzung.

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Patrick Gotthardt
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  #8  
Alt 08.04.2005, 18:49
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Zitat:
Zitat von rellek
Dann werden also alle Bugs, die nicht innerhalb von 2 Wochen gefunden werden, potenziell nicht gefixt? Erste Sahne, wirklich...
Das würde ich ausschließen. Siehe dazu Punkt 3.2.

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  #9  
Alt 08.04.2005, 23:35
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die EULA ist vermutlich unter extrem kompetenter Führung entstanden. Woltlab woltlab...

  #10  
Alt 08.04.2005, 23:39
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Zitat:
Zitat von LQ
die EULA ist vermutlich unter extrem kompetenter Führung entstanden. Woltlab woltlab...

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  #11  
Alt 09.04.2005, 07:05
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  #12  
Alt 09.04.2005, 10:17
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Das Beispiel mit einer nicht vorhandenen Funktion wie Jabber ist kein Fehler, sondern eine Eigentschaft und dort besitzt man imo ein längeres Recht sogar vom Kaufvertrag zurück zu treten.

  #13  
Alt 09.04.2005, 10:37
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Beiträge: 779
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber das hier erschien mir recht eindeutig:
Zitat:
im Hinblick auf die Vollständigkeit der Software sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen
Steht in 5.2
Da steht was von 8 Tagen, bevor der Anspruch verfällt (siehe 5.4).

Für mich gehört zur Vollständigkeit eines Programmes, dass alle angepriesenen Funktionen enthalten sind.

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Patrick Gotthardt
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  #14  
Alt 10.04.2005, 12:04
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Da kann viel stehen.
Wenn mit einer zugesicherten Eigenschaft geworben wird, muß sie auch enthalten sein.
Sie haben nicht umsonst am Ende die Salvatorische Klausel angehängt.
Ob die allerdings wirksam ist, kann ich nicht beurteilen.

  #15  
Alt 10.04.2005, 14:22
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Die ganzen neuen Lizenzbestimmungen wurden von einem auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt erstellt. Denke schon, dass das alles wirksam ist .

Die ganzen Bestimmungen sind, wie Marcel bereits mehrmals im WoltLab Supportforum erläutert hat, aufgrund dem deutschen Recht so "hart" formuliert. Wer sich genauer für die einzelnden, unklaren Punkte interessiert, sollte Marcels Beiträge im WSF-Forum im Forum "WCF / wBB 3" lesen, dort gibt es dazu bereits zwei große Themen.

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