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Monetarisierung um jeden Preis?Klar, es ist durchaus legitim wenn man mit seinen Internetprojekten eine Refinanzierung anstrebt oder sogar ein kleines Stück vom großen Marketingkuchen abhaben möchte. Was mit heute allerdings untergekommen ist grenzt schon fast an bodenlose Frechheit und ist gemäß StGB § 263 unter dem Oberbegriff Betrug zu subsumieren. Fall: Angezogen vom Thema "Wie komme ich locker auf 14500 Feedleser?" bin ich schnell bei Robert Basic gelandet. Dort in den Kommentaren wird auf das Weblog "Datenschmutz" aufmerksam. Dort wird diese Lücke der Feedburner Abonennten-Anzeige ausgenutz, um - und das ist vor dem Hintergrund von laufender Website-Monetarisierung (1, 2) - schlichtweg strafbar.Im Ernst - das geht mal gar nicht. Hier wird der werbenden Person suggeriert, dass der bezahlte Eintrag, das bezahlte Review etc. an mindestens die Anzahl von Feedlesern geht. Da ich fest davon ausgehe das man gegen diesen Beitrag vorgehen möchte nachdem dieser Fauxpas geändert wurde habe ich das mal lieber festgehalten. Korrektur meinerseits: Hier gilt das StGB Österreich. Demnach: Zitat:
__________________ Jan Stöver |
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