#1
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vBSEO Piraterie?Wer die frei verfügbare oder kostenpflichtige Version von vBulletin-SEO betreibt, sollte diese wieder deaktivieren und löschen, bis der Fall abschliessend geklärt ist. In den letzten Tagen gab es sowohl im Supportforum von vBSEO als auch auf diversen themenbezogenen Seiten eine Diskussion über Vorwürfe von Crawlability Inc., Entwickler von vBSEO, gegenüber vBulletin-seo.com, dass die angebotene Software ein Replikat von vBSEO sei. Da ich selbst - mehr oder weniger - dem deutschen Supportteam bei vBSEO angehöre, habe ich mich bisher zum größten Teil aus dieser Diskussion heraus gehalten und unter der Tatsache der Parteilichkeit habe ich auch darauf verzichtet, darüber zu berichten. Aufmerksam wurde ich auf das Produkt durch einen Beitrag bei vBhacks-germany.com und einen bei vbseo.com ... Auf erstgenannter Seite wurde das Produkt vorgestellt und im Supportforum von vBSEO.com beschwerte man sich über eine E-Mail, die von Crawlability Inc. an einen Nutzer der neuen Lösung geschickt wurde. Inhalt: "Es handelt sich um eine Kopie von vBSEO" ... Dieser Vorwurf löste im ersten Moment, wem mag man es verübeln, Empörung aber zugleich auch Verunsicherung bei den Betroffenen und den Betreibern von vbulletin-seo.com aus. Diese dementieren die Vorwürfe natürlich und baten im Gegenzug an, ihren Quellcode als Beweis offen zu legen. Mittlerweile gibt es, laut Crawlability Inc., aber genügend Beweise für die Software-Piraterie und wen verwundert es da noch, dass vbulletin-seo.com mittlerweile ein deaktiviertes Forum zeigt. Auf dem widerrum wird angegeben, dass man den Code demnächst open-source legt und somit seine Unschuld beweisen will. So wird es von den Betreibern auch bei vbhacks-germany.com geschrieben. Wir dürfen gespannt sein was noch passiert. Bis dahin bittet Crawlability Inc. alle bisherigen Nutzer der frei verfügbaren light-Variante und der Pro-Version von vbulletin-seo diese zu deaktivieren und zu löschen. Zitat:
__________________ Jan Stöver |
#2
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Zitat:
Nicht jeder ist da angemeldet. |
#3
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Zitat:
Zitat:
__________________ Jan Stöver |
#4
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Verständnisfrage: Der Code ist doch so oder so einsehbar, außer vielleicht nicht von der Pro Version, die ja nur gegen bares zu bekommen ist, aber selbst die muss ja der eine oder andere haben. Daher versteh ich das mit der Veröffentlichung als Open Source nicht, beweisen könnte man das doch sofort, oder nicht? __________________ Enrico Hahn |
#5
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Die light Version von vbulletin-seo war/ist auch verschlüsselt. Der Server muss mit ioncube betrieben werden. __________________ Jan Stöver |
#6
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Ach so, so ist das, wusste ich nicht , na dann... __________________ Enrico Hahn |
#7
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Viel glück dem vB-Seo Team und hoffen wir mal dass sie nichts abgeschaut haben. Wir können ja nur warten bis sie den Quellencode freigeben. Dann wird sich sicher alles klären. |
#8
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*hust* Es geht ja darum das vBSEO (Crawlability, Inc) glaubt das vBulletin-seo.com abgekupfert hat, und die haben ihren Code eben verschlüsselt. Jetzt wollen sie (vBulletin-seo.com) den Code offen legen um die vorwürfe zu entkräften. Nun könnte man aber spekulieren, das sie vor der Veröffentlichung des Codes erstmal alles geklaute umschreiben … Ich hoffe ich hab da jetzt nichts missverstanden? __________________ Enrico Hahn |
#9
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Ich denke Michi hat es auch richtig verstanden ... wobei es vBSEO und vBulletin-SEO heissen muss. vBulletin-SEO vB-SEO abzukürzen kann für Verwirrung stiften. __________________ Jan Stöver |
#10
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@scotty ich weis um was es geht . Ich weis das ihnen Vorgeworfen wird die Basis des VBseo Moddes zu verwenden Ich glaube das sie einfach alles Umschreiben was für sie Belastent sein könnte. Das mit dem Header war schon ein fataler Fehler. Vielleicht steht ja auch im Quellcode "by vBseo" *scherz*. Aber wer wirklich recht hat wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Aber wenn vBULLETIN-SEO gewinnt ist das ein grosser rückschlag für vBseo PS: Es gibt nen neuen Header: Zitat:
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#11
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Zitat:
__________________ Enrico Hahn |
#12
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Merkwürdig find ich das auch, dass das so lange dauert. Aber allein schon wegen des gesendeten Headers tipp ich mal darauf, dass zumindest Teile übernommen wurden. Schade das man die verschlüsselte Version nicht mit der entschlüsselten "Open Source" version vergleichen kann um zu sehen welche Abschnitte geändert wurden. Nur mal so zur Info, ich habe kein vB und vbSeo usw geht mich eigentlich nichts an, doch programmier ich schon eine Weile PHP und ich kann es auf den Tot nicht leiden, wenn Code(teile) geklaut werden. Mit erlaubnis usw. kein Ding, aber nicht einfach so. Naja erstmal abwarten und Tee trinken. __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#13
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Zitat:
problem ist ja das der nromale user bis auf wenige passagen die man ihm schlecht vorenthalten kann (.htaccess, hooks) ja vom code generell nichts sieht bei beiden parteien und man sich am schluss wohl eh auf die aussage des ein oder anderen verlassen muss bei seiner meinungsbildung |
#14
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In der Praxis ist der Nachweis des Diebstahls leider immer der schwierigste Part. Ein Header oder eine Handvoll Code-Zeilen reichen da als Beweis im Allgemeinen nicht aus - und Ähnlichkeiten (ähnlich <> identisch) werden sich bei diesen Produkten fast zwangsläufig ergeben, da sie sie rund um das gleiche Hauptprodukt (vBulletin) die gleiche Aufgabe erledigen. Wenn vBSEO geschädigt wurde, dann hoffe ich, dass sie auf diesem Wege zu ihren Recht kommen werden und es ihnen gelingen wird, den Diebstahl nachzuweisen. Wenn das allerdings ein Versuch war, einen Konkurrenten aus dem Feld zu drängen, dann hoffe ich, dass der Spieß gehörig umgedreht wird. Leider hat es auch diese Fälle bereits gegeben. Grüße, Gérome |
#15
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Was mich nur verwundert, ist, dass z.B. boardunity keinen solchen X-Processed-By-Header ausspuckt, obwohl sie ja offentsichtlich (URLs und Hinweis im footer) vBSEO verwendet: http://web-sniffer.net/?url=http%3A%...=yes&type=HEAD |
#16
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..... Geändert von rellek (08.05.2019 um 09:59 Uhr). |
#17
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Diesen Header sendet vBSEO schon eine ganze Weile nicht mehr. Bei jüngeren Versionen war dies der Fall. So ist der mitgesendete Header bei vbulletin-seo ja 1.0 ... Wenn ich mich nicht komplett irre wurde der Header mal wegen einer SEO Diskussion bzgl. Google Ausschluß seo-optimierter Foren raus genommen. Mag mich da aber auch - wie gesagt - irren. __________________ Jan Stöver |
#18
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Zitat:
jetzt muss man aber kein genie sein um als googlebotprogrammierer eben wie es die foren mit der bot-browserkennung machen eben eine liste von foren (welche ja meist irgendwo im quelltext einen hinweis auf den namen haben) zu prüfen und wenn dort .htm* seiten zum einsatz kommen ist es sehr warscheinlich dass es sich um ein seo-optimiertes forum handelt nunja ich denke vbseo wird sich einige trümpfe im quelltext versteckt haben um notfalls (und wenn nur aus supportgründen) informationen abzurufen zu können seltsam ist jedoch schon, dass dieses recht nutzlose "feature" X-Processed-By übernommen wurde, ich meine die arbeiten an nem eigenen system - ok übernehmen "evtl" einige ideen und dann ausgerechnet auch noch das??? |
#19
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Eine Sache stört mich ein wenig am Vorgehen der Jungs von vbSEO: Es wird ein Vorwurf erhoben, dieser jedoch nicht näher untermauert. Trotzdem werden die Anwender des Tools "vBulletin-SEO" aufgefordert, dieses Tool zu deinstallieren. In meinen Augen ist dies ein unseriöses Vorgehen. Wenn die Beweislage nach Ansicht der Jungs von vbSEO ausreicht, so sollen sie die Sache klären lassen - im Allgemeinen macht man dies dann auf anwaltlicher Ebene. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt klar ist, dass die Vorwürde berechtigt sind, weil tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorgelegen hat, dann erst ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem die Installtionen von "vBulletin-SEO" zu entfernen sind. Aktuell haben wir nicht mehr als zwei Firmen, die sich in der Wolle liegen und Vorwürfe, die im Raum stehen. Bis aber ein "Geständnis" der Jungs von "vBulletin-SEO" oder eine richterliche Entscheidung vorliegt, sähe ich keinen Grund, mich von diesem Produkt zu trennen ... (würde ich es einsetzen) und gegenwärtig ist man als Anwender von "vBulletion-SEO" auch (noch) nicht angreifbar. Grüße, Gérome |
#20
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Aber dann würden die "Angeklagten" meiner Meinung nach anders reagieren. __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#21
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Zitat:
Grüße, Gérome |
#22
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Laut den Dateinamen zu urteilen sind ja schon genullte php-Versionen von vBSEO ohne Callhome unterwegs... einfach mal bei Google nach vBSEO.[1].2.3.2.PHP.NULL.rar suchen. Ich werde mich hüten, auf den Seiten irgendwas downzuloaden, und nachzusehen. |
#23
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Für mich wird selbst die Vorlage des offenen Quellcodes keine stichhaltige Gegendarstellung mehr erbringen. Dafür ist bereits zu viel Zeit vergangen. Mittlerweile müssen sich die Leute genau dann nämlich den Vorwurf gefallen lassen, sie hätten die Zeit dafür genutzt, um den Quellcode "umzuschreiben" bzw. deutliche Spuren zu kaschieren. Diese Behauptung ist in meinen Augen mittlerweile sogar durchaus legitim und gerechtfertigt. Es gibt für mich einfach keinen logischen Grund, warum man mit der Offenlegung - welche aus eigenen Stücken heraus angeboten wurde - so lang warten muss. Keinen einzigen. __________________ Jan Stöver |
#24
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hm - alles sehr dubios. Die Entscheidung, den Code bisher nicht offen zu legen, könnte aber auch aus einer anwaltlichen Konsultation resultieren. Denn alleine die Tatsache, dass ein Wettbewerber dem anderen eine Urheberrechtsverletzung vorwirft, diese jedoch nicht weiter untermauert, ist erstmal nichts weiter als heiße Luft. Von dieser Perspektive aus betrachtet könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man als Beschuldigter eine erste, vielleicht vorschnell getroffene Aussage, wieder revidiert. Aber wie man es auch dreht und wendet - solange es von keinem der Beteiligten weitere Infos gibt, ist alles nur Speklulation. [edit] Was mir an dieser Diskussion unangenehm auffällt, ist mein Eindruck, dass hier das Prinzip "in dubio pro reo" außer Kraft gesetzt zu werden scheint. [/edit] Grüße, Gérome |
#25
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Nicht die Unschuld sondern die Schuld ist zu beweisen. Da liegst du richtig. Für diese liegt allerdings eine Beweis vor, der auch in keiner Form entkräftet wurde. Es wurde z.B. nicht geschrieben, dass der Header selbst eingefügt wurde. Hätte er dies nicht, wenn es der eigene Quellcode wäre? Hätte man das dann nicht entsprechend als Gegenargument gebracht? So leid es mir auch tut ... von Seiten der Anklage liegt ein Beweis vor. Die Verteidigung hüllt sich in Schweigen, was in diesem Fall leider kein Gold wert ist. __________________ Jan Stöver |
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