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  #1  
Alt 28.08.2004, 14:04
Benutzerbild von Daniel Richter
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Domainprobleme bei eBay


Zitat:
Am Samstagmorgen war das Internetaktionshaus eBay möglicherweise Opfer eines Hackerangriffes. Laut der Whois Abfrage bei der Denic war die Domain eBay.de für mehrere Stunden in Besitz einer deutschen Privatperson.
http://www.calophia.de/domain-ebay
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Daniel Richter
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  #2  
Alt 04.09.2004, 17:21
Benutzerbild von Jan Stöver
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Quelle = Spiegel.de

Zitat:
eBay-Saboteur gefasst

Am vergangenen Wochenende hatte ein Hacker dafür gesorgt, dass der Internet-Auktionsplatz eBay vorübergehend abgeschaltet war. Nur eine Woche später hat die Polizei den Saboteur aufgespürt: Es handelt sich um einen 19 Jahre alten Schüler aus dem Landkreis Helmstedt.

mehr
Ich persönlich finde ja den Begriff "Hacker" in dem Zusammenhang eines gelungenen Domainumzugs irgendwie ultrapeinlich.

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Jan Stöver
  #3  
Alt 04.09.2004, 17:50
Benutzerbild von MrNase
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Krass wie schnell man zum Hacker wird.. Und krass auch, dass viele offenbar keine Ahnung haben und trotzdem so einen Mist an ihre Umwelt abgeben. Bei Giga war auch die Rede von einem 'Hacker'. Ich würd' den Typen eher 'Glückspilz' nennen. Schade, dass er keine vernünftige Seite hatte und allen nur sowas präsentieren konnte

  #4  
Alt 04.09.2004, 19:22
Benutzerbild von Daniel Richter
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Naja "Hacker" ist in den Medien ein allgemein gültiger Begriff für Verbrecher.
Also solltet ihr euch nicht an so einem Wort aufhängen. Es gibt schlimmeres ...

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Daniel Richter
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  #5  
Alt 04.09.2004, 19:23
Benutzerbild von Jan Stöver
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Zitat:
Zitat von Daniel Richter
Also solltet ihr euch nicht an so einem Wort aufhängen. Es gibt schlimmeres ...
Mach ich aber - und nun?

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Jan Stöver
  #6  
Alt 04.09.2004, 19:26
Benutzerbild von Daniel Richter
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Durch die Benutzung des Ausdrucks "Ihr solltet" wollte ich eine Empfehlung aussprechen, da diese Diskussion zu einer Kindergartendiskussion über das Wort "Hacker" werden würde.

Ob dieser Empfehlung nachgegangen wird oder man auf stur schaltet und weiter macht hängt von euch ab.

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Daniel Richter
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  #7  
Alt 04.09.2004, 19:57
Benutzerbild von Frederic Schneider
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Hallo,

ich finde das ganze eh Quatsch. Aus meiner Sicht gibt es nur einen den man rechtlich bekommen sollte und das wäre der Hoster der die Domain freigegeben hat. Es ist ja afaik nicht verboten KK Anträge zu stellen. Plädiere für den "Hacker" (ist mir im Übrigen suspekt der Begriff für den Fall, schliesse mich hier Nase an) auf Freispruch.

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Frederic Schneider
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  #8  
Alt 04.09.2004, 20:15
Benutzerbild von exe
exe exe ist offline
titellos
 
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Beiträge: 888
Zitat:
Zitat von frederic
Es ist ja afaik nicht verboten KK Anträge zu stellen.
Es ist aber verboten zu sagen das einem eine Domain gehört die einem nicht gehört. Ich denke eine gewisse kriminelle Energie (Betrugsversuch, oder wie man das in Juristendeutsch ausdrücken will) kann man dem "Hacker" durchaus unterstellen. Zumal das Ganze ja nichtmal einen Aufklärungszweck im Sinne einer "Proof of concept"-Aktion für einen Zeitungsartikel oder ähnliches hatte.

Was den Rest angeht stimme ich dir zu: die Hauptschuld trägt Tucows weil die die Domain freigegeben haben, bzw. den KK zweimal nicht abgelehnt haben. Das die Denic dann im Sinne ihrer Geschäftsbedingungen die Domain überträgt ist gängige Praxis und auch sinnvoll, die trifft keine Schuld.

Was noch ein bisschen fragwürdig ist, ist das man beim Hoster des sogenannten Hackers offenbar KK-Anträge weder von Hand noch machinell gegen eine halbwegs ordentliche Blacklist prüft. Aber das ändert nichts daran das Tucows einfach gepennt hat und ein Provider mit einer Domain wie ebay.de sollte doch in der Lage sein entsprechende Anträge automatisch abzulehnen

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Johannes Klose
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  #9  
Alt 04.09.2004, 20:59
Benutzerbild von codethief
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Auch auf die Gefahr hin, dass dies in einer Kindergartendiskussion ausartet, möchte ich noch einen abschließenden Kommentar abgeben und sagen, dass Hacker keine Kriminellen sind - sie versuchen sich in Systeme einzuhacken, weisen den Systemadministrator allerdings ggf. auf bestehende Sicherheitslücken hin. Die Kriminellen, die sich in Systeme einhacken und Schäden verursachen, nennt man Cracker.

Wie auch immer, meiner Meinung nach sollte der 19-Jährige auch freigesprochen werden.

  #10  
Alt 05.09.2004, 07:24
Benutzerbild von rellek
Das bin ich!
 
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.....


Geändert von rellek (08.05.2019 um 09:13 Uhr).
  #11  
Alt 05.09.2004, 10:51
Benutzerbild von Daniel Richter
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Zitat:
Zitat von exe
Es ist aber verboten zu sagen das einem eine Domain gehört die einem nicht gehört. Ich denke eine gewisse kriminelle Energie (Betrugsversuch, oder wie man das in Juristendeutsch ausdrücken will) kann man dem "Hacker" durchaus unterstellen.
Du hast im großen und ganzen Recht mit dem was du in deinem Beitrag sagst, dennoch glaube ich nicht, dass man dem Typen einen kriminellen Vorwand unterstellen kann.
Klar kann er sagen, dass ihm die Domain gehört, wenn sie auf seinen Namen umgeschrieben wurde. Ich sehe da nix verbotenes drin.

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Daniel Richter
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  #12  
Alt 05.09.2004, 11:52
Benutzerbild von Mecca
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Was der 19 Jährige da geschafft hat ist sicher der Traum
von so manchem (erfolglosem) Webmaster

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  #13  
Alt 05.09.2004, 12:01
Benutzerbild von Daniel Richter
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Ich glaube aber nicht, dass das jemand, der sich über die Konsequenzen die das ganze haben könnte im Klaren ist, mutwillig machen würde

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Daniel Richter
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  #14  
Alt 05.09.2004, 12:04
Benutzerbild von codethief
Visionär
 
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Beiträge: 811
Die Frage ist jetzt, ob der 19-Jährige wusste, was bei diesem KK passieren würde, (es also beabsichtigt war) oder ob er es einfach nur mal ausprobieren wollte.

  #15  
Alt 05.09.2004, 12:23
Benutzerbild von Daniel Richter
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Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.110
Naja, dass er wusste was passiert wissen wir ja schon. Das hat SPIEGEL Online ja schon geschrieben. Er war auf einer Webseite gelandet, die den KK-Antrag und seine Folgen beschrieben hat. Darauf hat der Typ aus Spaß mal eBay.de, amazon.de, web.de u.ä. eingegeben.

Alles weitere kennen wir ja.

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Daniel Richter
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