#1
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BGH-Urteil zur Haftung von ForenbetreibernZitat:
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#2
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Boah da fällt einem echt nichts mehr zu ein! __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#3
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Zitat:
__________________ Rene Welz www.forennews.de |
#4
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wie soll denn überprüft werden, ab wann man von einem Beitrag Kenntnis genommen hat? Es steht ja nicht neben jedem Beitrag: "wurde vom verantwortlichen Administrator gelesen". |
#5
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Nun, so problematisch ist das doch nun wirklich nicht, denn Kenntnis hat der Betreiber zumindest dann, wenn er eine eMail erhalten hat, die ihn über den Zustand informiert. Auch könnte man von einer Kenntnis ausgehen, wenn der Forenbetreiber die Beiträge zunächst manuell freigeschaltet hat oder aber etwa den Beitrag in dem Thread kommentiert hat. Vielmehr sorgen machen würde ich mir, dass einige Gerichte evlt. dazu übergehen (m.W. ist dies teilw. schon geschehen) eine Kenntnis nach Erhalt der eMail zu fingieren, auch wenn man sie (z.B. urlaubsbedingt) nicht gelesen hat. |
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