#1
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Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für ForenbeiträgeUrteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben. Den ganzen Artikel gibts auf Heise.de __________________ Jens |
#2
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Wenn dies tatsächlich Bestand haben sollte, könnte man Foren gleich schliessen oder alle Beiträge moderieren, so dass ein Beitrag erst nach der Sichtung und Freischaltung eines Moderators öffentlich sichtbar wäre. __________________ Thomas Babut Gruß, Tomek |
#3
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Also ehrlich gesagt halte ich das Urteil für schwachsinnig. Da war wieder mal ein Richter am Werk, der etwas zu entscheiden hatte, wovon er aber nicht viel wusste. Das will ich nicht einfach so in den Raum stellen, sondern begründen: eine automatische Prüfung auf korrekten Inhalt ist nach dem aktuellen Stand der Forschung nicht möglich. Derzeit ist kein Computer-System der Welt in der Lage, natürlichen Text zu verstehen. Sie sind in der Lage, Muster zu erkennen und Vergleiche zu ziehen (Bereich Text-Mining). Aber das ist von einer automatischen Verarbeitung weit entfernt. Bei der Masse an Einträgen ist eine Bearbeitung von Hand nur dadurch zu gewährleisten, in dem einige Leute dafür angestellt werden. Dazu kann ein Gericht beim besten Willen nicht verpflichten. Sehr bedenklich halte ich die Entscheidung, da das Gericht offensichtlich das Teledienst-Gesetz nicht richtig liest. Hier heißt es nach §8, Abs.2 Zitat:
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#4
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Ich weiss nicht wie der Richter im aktuellen Fall sich das vorstellt. Stellen wir nun jegliche non-verbale - also irgendwo kürzer (Chat) oder länger (Foren) zwecks Abruf durch andere Teilnehmer gespeicherte - Kommunikation ein? Sollen wir nun nur noch unter der Hand flüstern da ja alles andere eine mögliche durch einen findigen Anwalt aufgedeckte Rechtsverletzung sein könnte? Ich versteh's nicht ... Aber ich bin mir sicher, dass das Urteil keinen Bestand haben wird. Die aktuelle Rechtssprechung spricht doch stark dafür ... __________________ Johannes Klose Calitrix Wiki - Wiki auf Basis von PHP und MySQL |
#5
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__________________ Yves Goergen Softwareentwicklung, Fotografie, Webhosting, UNB Components (in Arbeit) |
#6
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Ein fatales Urteil deren Ausmaße man sich gar nicht dramatisch genug ausmalen kann. Schlimm ist ja, das in der Zwischenzeit bis die Revision von Heise behandelt wurde dieses Urteil Bestand hat, auch wenn es in einem ganz offensichtlichen Konflikt mit dem Teledienstgesetz steht. Man lese sich das nur mal durch (http://bundesrecht.juris.de/tdg/BJNR...01100308.html). Da muss man sich doch wirklich fragen, was in dem Richter vorgeganen ist ... ein ganz offensichtlicher Widerspruch zwischen Urteil und Gesetz. In der Zwischenzeit heißt es für alle Foren-, Chat- oder Weblog-Betreiber mit Kommentarfunktion ganz penibel darauf aufzupassen, was die Benutzer da verbratzen. Ansonsten liegt morgen auch schon ne Abmahnung im Postkasten ... Sehr passend finde ich den Kommentar eines ZEIT-Redakteures: „Der freien Meinungsäußerung käme ein wichtiges, weltweit sich rasant verbreitendes Medium abhanden, und der Internetwirtschaft zerbrächen etliche Geschäftsmodelle (Rezensionen bei Amazon, Nutzer-Communitys und vieles mehr).“ __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#7
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Alte Schwarzmaler, alle miteinander! In der Verhandlung wurde mehrmals ausdrücklich betont, dass das nur für diesen konkreten Fall gilt, und nicht generell auf alle Foren übertragbar ist, nicht einmal auf alle Foren von Heise.de. Das Fazit von diesem Urteil lautet in etwa so: Zitat:
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#8
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Außerdem kann JEDES andere Landgericht in einer ähnlichen Streitfrage - trotz diesen Urteils anders urteilen. Also macht euch wegen sowas doch keine Gedanken, das kommt in der Revision sowieso nichtmehr durch! |
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Es ist richtig, das Urteil beschränkt sich erstmal nur auf die Heise-Newsforen. Trotzdem halte ich es für gefährlich. Es ist ein Schritt in eine Richtung die mit einer totalen Moderation von Foren, Chats und ähnlichen Medien endet. Als erstes bezieht es sich nur auf die Heise-Newsforen, als nächstes auf allen Foren die redaktionelle Inhalte kommentieren, danach auf Foren generell usw. Salamitaktikt halt: klein Anfangen und scheibchenweise zu einem großen Ergebnis kommen. Meiner Meinung nach sollte man erst gar nicht damit anfangen solche Präzedenzfälle zu schaffen. Eine Lüge die oft genug wiederholt wird wird zur Wahrheit und ein Urteil das oft genug gesprochen wird wird Recht ... __________________ Johannes Klose Calitrix Wiki - Wiki auf Basis von PHP und MySQL |
#10
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Lies dir doch mal §11 des Teledienstgesetztes durch. Da steht doch genau das Gegenteil vom Urteil drin. Das heitßt das Urteil, das für Heise gefällt wurde hat vermutlich ein Richter gesprochen, der von der ganzen Materie keine Ahnung hat. In der Revision wird das ganze dann sowieso wieder aufgehoben und das ganze hat sich erledigt. Ich versteh die ganze Panik-Mache hier und in anderen Foren überhaupt nicht. Das wird so auf keinen Fall durchkommen... |
#11
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[INFO] Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge*bitte löschen* Wusste nicht das es das Thema schon gab. Geändert von Lima (24.12.2005 um 15:51 Uhr). |
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heise, Dolzer und die Folgen: http://www.supernature-forum.de/vbb/...ad.php?t=55167 http://www.golem.de/0603/43695.html Nun denke ich, dass es da absolut keine rechtliche Grundlage für die Abmahnung gibt, aber allein den Streß möchte ich nicht haben, da kommt man schon ins Nachdenken. Man ist schnell immer dabei, wenn es über die USA und den Affen Bush etwas zu lästern gibt, wenn Google auf Menschenrechte pfeift und Zensur in China unterstützt, man sollte vielleicht mal ins eigene Land schauen, viel anders sieht es hier auch nicht aus... C. |
#13
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Traurig.. Und erst gestern zeigten die einen Beitrag bei Bizz über diese Luft-Rettungs-Affen, die ja keine sind und nur abzocken. Dafür gabs nen Fass ohne Boden. Deutschland muss endlich mal was tun. Also liebe Politiker, die immer nur etwas machen, damit sie nen stück beliebter werden, dass ist eure Chance!! __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#14
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Chance? Politiker? Und dann auch noch was verbessern? Nicht vor dem 3. Weltkrieg… __________________ Yves Goergen Softwareentwicklung, Fotografie, Webhosting, UNB Components (in Arbeit) |
#15
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Es gibt weitere Abmahnungen, es scheint wohl eine Massenabmahnung zu sein, es soll immer die gleiche Anwaltskanzlei im Spiel zu sein... http://www.gulli.com/news/haftung-fu...ge-2006-03-03/ C. |
#16
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Ja da kann einen nur angst und bange werden, Meinungsfreiheit ade! Unsere werten Sesselpupser , genannt Politiker interessiert es ja nicht, an uns Privatleuten verdienen sie ja nichts bzw. wir sind keine für sie interessante Lobby… Andere EU Länder haben es vorgemacht, da gibt es so was nicht. __________________ Enrico Hahn |
#17
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Zitat:
__________________ Yves Goergen Softwareentwicklung, Fotografie, Webhosting, UNB Components (in Arbeit) |
#18
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Welche weiß ich nicht mehr, müsst ich jetzt noch mal suchen (Österreich in etwa?). Da ist es vorgeschrieben das es erst eine kostenlose Abmahnung geben muss, wo der betroffene dann genug zeit hat den jeweiligen Mangel zu beheben. Dementsprechend gibt es da nicht solche Abzocke wie bei uns. Bei uns wird doch meist nur abgemahnt um Kasse zu machen und nicht weil da wo ein Rechtsverstoß vorliegt. __________________ Enrico Hahn |
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Das g:b hat nun Kosten in Höhe von knapp 3.000 Euro zu tragen: http://www.gulli.com/news/euroweb-gm...ge-2006-03-06/ C. |
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halte ich nicht viel davon, typisch Deutschland würde ich sagen, aber anderseits wieder ok, da es klar sein sollte das man nicht schreiben solle, das gesaugt werden solle, bis der Traffic verbraucht ist...aber eigentlich logisch |
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Jetzt wäre das ganze noch einmal schwarz auf weiß erhältlich: http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026 |
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Ich weiß auch nicht was ich davon halten soll, tschüs Meinungsfreiheit… Diverse Anwälte werden sich nun sicher freuen. *kopfschüttel* Eigentlich müssten sich doch nun alle Verlage zusammen tun, die Politik reagiert ja auch erst wenn irgendwas groß in der presse hoch kocht. __________________ Enrico Hahn |
#23
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Der Heise-Artikel ist meiner Meinung nach totaler Blödsinn, eigene Interessen halt, Als seriöse Quelle ist Heise für mich gestorben... Die Urteilsbegründung im Originalwortlaut: http://www.r-archiv.de/article2379.html Wer mag, kann es ja mit dem Heise-Artikel vergleichen... :-D Warum die wohl keinen Link zur Begründung gesetzt haben... ;-) C. |
#24
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Zitat:
Das Heise hier natürlich auch in eigener Interesse entsprechend berichtet ist ja wohl selbstverständlich, falsch ist in dem Artikel da ja nun nichts. Dir ist schon bewusst das ohne hin schon viele Abgemahnt wurden, weil diverse Anwälte sich auf dieses Urteil berufen haben, welches da nicht mal rechtskräftig war? Schon mal selber die Begründung durchgelesen? Siehe: Zitat:
Gerade durch dieses Urteil ist es nun noch gefährlicher, wenn man beispielsweise kein entsprechendes Impressum hat. __________________ Enrico Hahn |
#25
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Zitat:
Zitat:
Zur geerblichen Seite: Das Forum von Heise ist gewerblich, weil da ein Unternehmen hintersteht, das nun auf den privaten, kleinen Homepagebesitzer umzumünzen ist lachhaft - dazu ist aber zu sagen, dass nach deutschem Recht schon ein Banner aus einem privaten Forum ein gewerbliches Forum macht. ;-) Wer also - aus welchen Gründen auch immer - ein Banner, etc. einsetzt, Geld verdient, und sei es nur um Serverkosten reinzuholen, betreibt ein gewerbliches Forum, und wird gesetzlich dementsprechend behandelt, aber das war schon immer so. Die Feststellung, dass das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar ist explizit auf Heise gemünzt, soll heißen, die Internetforen von Heise gehören zum Geschäftsbetrieb des Verlages. Das sollte selbst beim kleinen Internetforum mit Banner nicht der Fall sein. Ich sehe die Gefahr in diesem Urteil woanders: Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei Heise um ein redaktionell gestaltetes Angebot handelt. Stellt sich die Frage: Was ist ein redaktionell gestaltetes Angebot? Muss ein Verlag, Zeitung, Zeitschrift hinter einem redaktionellem Internetauftritt stehen, oder reicht es schon, wenn man im Angebot selber von Artikeln sprechen kann, welche durch das Urheberrecht geschützt sind (eigene geistige Schöpfung muss erkennbar sein)? Hier lässt meine Meinung nach das Urteil eine entscheidene Frage offen - ab wann kann man von einem redaktionell gestaltenem Internetangebot sprechen? Zitat:
Der Heise-Artikel ist echt Blödsinn, warum kein Link zum Urteil, warum die Berichterstattung der letzten Monate nicht fortgeführt - Forenbetreiber haftet vor Kenntnisnahme - weils halt Blödsinn ist... Hoffe, geholfen zu haben. C. P.S. Zitat:
Noch ein Nachtrag: Wer kein Impressum führt, ist eh selbst schuld - da gibt es noch kein eindeutiges Urteil, warum soll ich mich also da in Gefahr begeben, da richte ich doch lieber ein Impressum ein und fertig... |
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