#26
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Die Nutzungsbedingungen die beispielsweise die Bordunity im Impressum hat, wären damit ja nichtig, jedenfalls nach diesem Urteil, und solche Nutzungsbedingungen hat ja fast jedes Forum, oder nicht? __________________ Enrico Hahn |
#27
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Nein, der Heise Zeitschriftenverlag _ist_ ein Unternehmen - und das Bereitstellen von Internetforen gehört zum unternehmerischen Betrieb des Verlages. Als Privatperson _kann_ das Internetforum nicht zum Unternehmerischen Betrieb gehören, wie auch - da gehören ja nun auch ein paar andere Sachen zu, als ein evtl. missverständlicher Satz des Landgerichts Hamburg. C. |
#28
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Na ja ich weiß nicht, mal abwarten was so passiert… __________________ Enrico Hahn |
#29
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Melde mal ein Gewerbe an - Du bist mehr mit Behördengängen zugange, als mit Kundenaquise - da soll nun ein Satz des Landgerichts Hamburgs (dessen Urteile des öfteren kassiert werden) der Betrieb eines Internetforums ein geschäftlicher Betrieb sein, nicht wirklich. Natürlich ist die Gefahr da, dass nun wieder Rechtsanwälte genau mit dieser Argumentation abmahnen, aber davor ist man nie sicher, da wird es sicherlich auch dann irgendwann ein gegenteiliges Urteil geben. C. |
#30
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Ich tue mich schwer mit dem Urteil. Für Neulinge ist es eine weitere Hürde aktiv im Netz zu werden. Schon so ist die vermeintliche Gefahr sich schnell auf Abwegen zu bewegen in meinen Augen verhältnismässig hoch. Und wenn es so weitergeht, werden wir in den Foren für Webanfänger mehr Rechts"beratung" machen müssen, als die eigentliche Hilfe, wie man ein funktionierendes Webangebot online stellten kann. Hinweis: Natürlich in dem Sinne keine Rechtsberatung, eher Hinweise..... Gruss, Coki |
#31
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Off-Topic: Das sehe ich leider auch so. Der deutsche Bürokratenapperat schafft es eben auch in den noch nicht zugemüllten Winkeln neue Rechtshürden zu schaffen. Das Internet liefert nun einfach Möglichkeiten, denen anscheinend der Gesetzgeber noch nicht gewachsen ist. Schön das die Urteiltsbegründung endlich da ist und sich nun nicht mehr alle "Abmahnanwälte" nur auf dieses Urteil stützen können. |
#32
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Ich sehe bei dem Urteil mehrere Probleme: 1. Gewerbetreibend: Wie schon viele Urteile existieren, handelt es sich bei deiner Website dann um ein konzeptionelles Angebot, wenn du damit Geld verdienst. Dazu reichen - wie schon gesagt wurde - einfache Banner. Boardunity ist damit gewerblich. Prinzipiell könnten aber auch Links zu Firmen reichen (sponsoring). Die Anzahl der Foren, die davon nicht betroffen sind, reduziert sich damit extrem. 2. Seit wann haben Gerichte Politik zu machen? Sie sollen recht sprechen. Aber das Hamburger Landgericht sagt "Wenn man nicht in der Lage ist, ein Forum zu kontrollieren, dann soll man es nicht betreiben." Anders ausgedrückt könnte man auch sagen "Öffentliche Veranstaltungen gehören Verboten, denn die Leute und ihre Meinungsbildung ist nicht zu kontrollieren". Ich halte diesen Eingriff - die ständige Kontrolle - als einen extremen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Gut, die Politik kann das machen - halte ich zwar für nicht gut, aber sie dürfte. Das Gericht darf das aber nicht, denn es hat sich an aktuelle Gesetze zu halten. Und im Teledienstgesetz steht eben, dass man als Anbieter erst nach Kenntnis verantwortlich ist. Man ist nicht zur ständigen Kontrolle verpflichtet. Das Teledienstgesetz unterscheidet dabei nicht nach gewerblichen oder privaten Anbieter. Genau genommen darf es hier nämlich keinen Unterschied geben (schließlich ist heise eine eingetragene Firma und damit - wie normale Personen - eine juristische Person -> Gleichberechtigung). Wurstbrot |
#33
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Du meinst also, die Richter haben hier klar gegen das Gesetz verstoßen und dürfen dann die Kosten der nächsten Instanz gleich mit tragen? __________________ Yves Goergen Softwareentwicklung, Fotografie, Webhosting, UNB Components (in Arbeit) |
#34
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Tja, und schon die ersten Reaktionen ... http://forum.kriegshammer.info/vbull...ad.php?t=78950 Gruss, Coki |
#35
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Heute kommt in Plusminus auch ein bericht über Abmahnungen: Zitat:
Plusminus heute um 21.50 in der ARD. __________________ Enrico Hahn |
#36
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Sehr guter TV-Tipp. Danke dafür! __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#37
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Ich würds auch gern sehn, aber ich bin so alle, ich weiß nich ob ich das so lange durch halte.. Nimmt es zufällig wer auf und stellt es in Netz? Muss ja nicht für jeden zugänglich sein (falls dies nicht legal ist, bitte ignorieren hehe) __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#38
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Ich nehme es auf und stelle es dann zur Verfügung. __________________ Thomas Babut Gruß, Tomek |
#39
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Hallo, habe es gerade gesehen. Es ging nur oberflächlich um Abmahnungen anhand von Beispielen. Dort ging es einmal um das Impressum und einmal um Bilder (bei Ebay). Von Foren(-Abmahnungen) war nicht die Rede. MfG MaMo __________________ Forensoftware mit integriertem CMS: Viscacha 0.8! |
#40
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Ja ... das war nicht so toll. Das Bilderklau verboten ist wusste ich auch schon vorher. Und die Sache mit der Umsatzsteuernummer war nur en Beispiel wie dreist diese Abmahnungen durchgezogen werden. Schade, leider nix neues. __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#41
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Nun habe ich es aufgenommen und online gestellt, falls es doch jemand sehen möchte: Plusminus - 02.05.06 (h264, 480x352, MP3 128 KBit/s, Länge 5:50min, Größe 25,5 MByte) __________________ Thomas Babut Gruß, Tomek |
#42
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Ja nix neues aber es geht auch darum das drauf aufmerksam gemacht wird und zwar auf Abmahnungen im allgemeinen. Mal schauen ob noch mehr Magazine dieses Thema in nächster zeit aufgreifen, ich kann es jedenfalls nur hoffen, anderenfalls passiert ja nix. Wir brauchen endlich gesetzliche Vorschriften und zwar so das nicht nur des Geldes wegen von Anwälten abgemahnt wird. Das geht um es kurz zumachen, nur mit einer unendgeldlichen ersten Abmahnung, mit genügend zeit zum reagieren des Abgemahnten. __________________ Enrico Hahn |
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