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  #1  
Alt 02.05.2006, 18:04
Benutzerbild von Jochen2003
Mitglied
 
Registriert seit: 01.2003
Beiträge: 203

Kann so ein Satz Sinn machen


Bei Recherchen bin ich auf folgenden Satz gestoßen, kann es Sinn machen sowas in Impressum mit aufzunehmen ???
Was meint Ihr kann ein solcher Satz einn vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen??


Zitat:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

__________________
Jochen
Gruß Jochen
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  #2  
Alt 02.05.2006, 21:15
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
Registriert seit: 12.2003
Ort: Lübeck
Beiträge: 2.326
So wie es dort formuliert ist sage ich: Nein!
Mehr als eine Bitte kann man in diesem Zusammenhang, soweit ich das jetzt beurteilen kann, nicht äußern. Ein geldgieriger Anwalt wird auf die Androhung einer Gegenklage wohl erst recht anspringen.

Mein Fazit: Als Bitte formuliert durchaus legitim und vielleicht sogar als Vorteil bei späteren Streitfällen zu benutzen da man von Anfang an unkomplizierte Kompromissbereitsschaft erklärt hat die nicht genutzt wurde. So wie es dort formuliert ist wird viel zu scharf geschossen.

__________________
Jan Stöver
  #3  
Alt 04.05.2006, 00:42
Benutzerbild von TRS
TRS TRS ist offline
Mitglied
 
Registriert seit: 02.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 995
Nein, dieser Satz ist absolut sinnlos.

  #4  
Alt 04.05.2006, 09:55
Benutzerbild von Jochen2003
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Registriert seit: 01.2003
Beiträge: 203
Danke für die Infos

__________________
Jochen
Gruß Jochen
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  #5  
Alt 04.05.2006, 12:29
Benutzerbild von LonelyPixel
UNB-Entwickler
 
Registriert seit: 01.2004
Ort: Erlangen
Beiträge: 974
Der Absatz da oben will sich offensichtlich über geltendes Recht hinwegsetzen und einen Freischein für den ersten Versuch einer möglichen Straftat ausstellen. Sowas kann wohl kaum funktionieren. So nach dem Motto: „Du darfst das hier nur lesen, wenn es dich nicht stört.“

__________________
Yves Goergen
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