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Kann so ein Satz Sinn machen Bei Recherchen bin ich auf folgenden Satz gestoßen, kann es Sinn machen sowas in Impressum mit aufzunehmen ??? Was meint Ihr kann ein solcher Satz einn vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen?? Zitat:
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So wie es dort formuliert ist sage ich: Nein! Mehr als eine Bitte kann man in diesem Zusammenhang, soweit ich das jetzt beurteilen kann, nicht äußern. Ein geldgieriger Anwalt wird auf die Androhung einer Gegenklage wohl erst recht anspringen. Mein Fazit: Als Bitte formuliert durchaus legitim und vielleicht sogar als Vorteil bei späteren Streitfällen zu benutzen da man von Anfang an unkomplizierte Kompromissbereitsschaft erklärt hat die nicht genutzt wurde. So wie es dort formuliert ist wird viel zu scharf geschossen. |
Nein, dieser Satz ist absolut sinnlos. |
Danke für die Infos |
Der Absatz da oben will sich offensichtlich über geltendes Recht hinwegsetzen und einen Freischein für den ersten Versuch einer möglichen Straftat ausstellen. Sowas kann wohl kaum funktionieren. So nach dem Motto: „Du darfst das hier nur lesen, wenn es dich nicht stört.“ |
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