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  #1  
Alt 30.01.2006, 19:01
Benutzerbild von Daniel Richter
TVBlogger
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.110

Jeder Redakteur haftet für seine Artikel


Hallo zusammen. Ich hab da mal 'ne Frage.

Und zwar wurde mir / uns ein bisschen rechtliche Streitigkeiten angedroht, die mich als Privatmann schon ein bisschen einschüchtern. Ob die gerechtfertigt sind oder nicht ist eine andere Frage, die ich hier auch nicht ausdiskutieren möchte. Es geht mir nur um die Frage: Kann ich die Redakteure von TVBlogger.de für die jeweils eigenen Artikel verantwortlich machen?

Vorausgesetzt jeder Redakteur stimmt zu, kann ich im Impressum eine Angabe machen, dass jeder Redakteur für seine Artikel und Beiträge selbst verantwortlich ist? Eventuelle Klagen wegen Copyrightmissbrauch o.ä. würden dann an den jeweiligen Autoren weitergeleitet und nicht an mir hängen bleiben, oder?

Wenn ja: Wie müsste ein solche Passus im Impressum aussehen und in welcher Form muss mir die Zustimmung der jeweiligen Redakteure vorliegen? E-Mail? Post? Vertrag?

Über Antworten wäre ich sehr sehr dankbar!
__________________
Daniel Richter
Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens
  #2  
Alt 30.01.2006, 20:22
Benutzerbild von Jens*
:-)
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Ljubljana
Beiträge: 515
Vielleicht reicht sowas ja:

tvblogger.de ist ein Gruppen-Projekt. Für die Inhalte der veröffentlichten Artikel u. Kommentare sind die jeweiligen Autoren verantwortlich.

  #3  
Alt 30.01.2006, 20:50
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
Registriert seit: 12.2003
Ort: Lübeck
Beiträge: 2.326
Trotzdem muss die Frage erlaub sein, was mit der Tatsache ist, dass Daniel die Publikationsmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Ich denke nicht, dass man diese Frage pauschal beantworten sollte. Du sprichst ja eigentlich alle Individualitäten wie z.B. Urherberrechtsverletzungen oder strafrechtliche relevante Äusserungen an. Es wäre evtl. sogar von Vorteil, wenn du den genauen Vorwurf bzw. die Drohung mal publik machst. Dann kann man auf den Einzelfall oder die genannten Fallbeispiele näher eingehen.

Ein Blick in das kürzlich aktualisierte Scriptum Internetrecht kann sicherlich auch nicht schaden. Ich weiß nicht, wie du es handhabst ... aber ich habe, auch aufgrund dieses Forums hier, eine private Rechtsschutzversicherung. Die gibt einem auf jeden Fall das sichere Gefühl, im Fall der Fälle wenigstens finanziell in Teilen abgesichert zu sein. Ich kann damit schon wesentlich ruhiger schlafen und komme auch damit zurecht, wenn ich mal ein oder zwei Tage nicht hier rein schaue.

Vielleicht wäre es auch einmal interessant, wenn man einen der bloggenden Anwälte wie z.B. Peter Müller oder jemanden vom Law-Blog dazu bringen könnte, über das Thema allgemein zu bloggen ohne die Schwelle der individuellen Rechtsberatung, welche kostenlos nicht erlaub ist, zu überschreiten. Eine E-Mail tut nicht weh ... wenn es zu sehr ins Detail geht oder nicht mehr dem Allgemeininteresse dient, werden die aber sicherlich auch verdienen wollen.

Wenn du einen Vertrag mit deinen Autoren abschliessen möchtest - sicherlich der sicherste Weg - dann empfehle ich dringend, diesen mit einem Fachanwalt auszuarbeiten. Eine E-Mail gilt übrigens nur mit digitaler Signatur als Dokument ...

Auf jeden Fall ein spannendes Thema, bei dem ich mir noch ein paar Antworten erhoffe.

__________________
Jan Stöver
  #4  
Alt 30.01.2006, 23:56
Benutzerbild von Gérome
*wurgelpurgel*
 
Registriert seit: 08.2003
Ort: Server-Raum im Keller
Beiträge: 243
Diese Situation ist vergleichbar mit Moderatoren in einem Forum. Aus juristischer Sicht sind diese sog. "Erfüllungsgehilfen" des Betreibers. Sie handeln in seinem Sinne und pflegen die Webseite / Community / das Forum etc.

Sie sind für jeden Beitrag, den sie selber schreiben oder editieren (!) als Autor bzw. Mitautor für den Inhalt verantwortlich und können im Zweifelsfall belangt werden. Gleiches gilt für Deine Redakteure. Sofern nicht alle Beiträge durch Dich explizit freigeschaltet werden, sondern von den Redakteuren selbstständig eingestellt werden, so sind sie für die Inhalte verantwortlich.

Ob im Falle eines Falles eine Teilschuld auf Dich abfällt, wird Dir nur ein Anwalt sagen können.

  #5  
Alt 31.01.2006, 15:08
Benutzerbild von Frederic Schneider
WoltLab Holzmichl
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Eschborn
Beiträge: 1.287
Ich halte das insofern kritisch, als dass Daniel als "verantwortlicher im Sinne des Presserechts" im Impressum angegeben ist. Und ich glaube nicht, dass man durch einen Passus im Impressum Gesetze aushebeln kann.

__________________
Frederic Schneider
WoltLab Team / WoltLab Wiki / GamePorts / Frederic Schneider / neuer-patriotismus.de
  #6  
Alt 31.01.2006, 19:39
Benutzerbild von Daniel Richter
TVBlogger
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.110
Man kann aber ganz simpel das "V.i.S.d.P." rausnehmen und einen entsprechenden Passus einfügen, dass jeder für seine eigenen Artikel haftet. So machen es die "Konkurenzten von TV Matrix zum Bleistift: http://www.tvmatrix.de/index.php?seite=impressum

__________________
Daniel Richter
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  #7  
Alt 31.01.2006, 19:47
Benutzerbild von Frederic Schneider
WoltLab Holzmichl
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Eschborn
Beiträge: 1.287
Die Frage ist, ob das rechtens ist.

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Frederic Schneider
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  #8  
Alt 01.02.2006, 19:42
Benutzerbild von Daniel Richter
TVBlogger
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.110
Warum denn nicht? Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht ...

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Daniel Richter
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  #9  
Alt 01.02.2006, 20:08
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
Registriert seit: 12.2003
Ort: Lübeck
Beiträge: 2.326
Ich würde es nach wie vor über einen Anwalt klären ...

__________________
Jan Stöver
  #10  
Alt 01.02.2006, 23:20
Benutzerbild von Deathfragger
WBB2-User
 
Registriert seit: 03.2005
Beiträge: 30
Zitat:
Zitat von Jannefant
Ein Blick in das kürzlich aktualisierte Scriptum Internetrecht kann sicherlich auch nicht schaden. Ich weiß nicht, wie du es handhabst ... aber ich habe, auch aufgrund dieses Forums hier, eine private Rechtsschutzversicherung. Die gibt einem auf jeden Fall das sichere Gefühl, im Fall der Fälle wenigstens finanziell in Teilen abgesichert zu sein. Ich kann damit schon wesentlich ruhiger schlafen und komme auch damit zurecht, wenn ich mal ein oder zwei Tage nicht hier rein schaue.
Gehört nicht direkt zum Thema. Aber mich würde mal interessieren was dich diese Versicherung kostet und was sie alles abdeckt und unter welchem "Namen" die läuft (also Rechtsschutzversicherung für Internetrecht o.ä. ?).

  #11  
Alt 01.02.2006, 23:41
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
Registriert seit: 12.2003
Ort: Lübeck
Beiträge: 2.326
Zitat:
Zitat von Deathfragger
Gehört nicht direkt zum Thema. Aber mich würde mal interessieren was dich diese Versicherung kostet und was sie alles abdeckt und unter welchem "Namen" die läuft (also Rechtsschutzversicherung für Internetrecht o.ä. ?).
Off-Topic:

ARAG-Internetrechtsschutz (Onlineprodukte)

Ich bezahle dort knapp was bei 30€ im Jahr und pro Rechtsstreit würden 15.000€ zur Verfügung stehen. Musst mal bei denen auf der Seite schauen, ob da was für dich dabei ist.

Von meiner eigentlichen Versicherung - dem Deutschen Herold - gibt es zwar auch Angebote in die Richtung, die waren aber finanziell bei weitem nicht so attraktiv. Man darf nicht vergessen, dass dies hier ein Hobby ist.

__________________
Jan Stöver
  #12  
Alt 12.02.2006, 17:01
Benutzerbild von Daniel Richter
TVBlogger
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.110
Zitat:
Zitat von Jannefant
Ich würde es nach wie vor über einen Anwalt klären ...
Das Problem ist, dass nicht jeder einen Anwalt für eine so kleine Sache aufsuchen kann, oder? Zumindest haben Anwälte bei mir den Ruf, dass sie sehr sehr teuer sind ... Und einen dreistelligen Betrag ausgeben für eine einfache Frage?

__________________
Daniel Richter
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  #13  
Alt 13.02.2006, 09:28
Mitglied
 
Registriert seit: 07.2004
Beiträge: 161
Seh es mal so: Wieviel Geld kann dir die Beantwortung dieser "einfachen" Frage sparen?

Viele Grüße
hj

  #14  
Alt 20.02.2006, 20:04
neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 3
Ich bin kein Jurist, denke aber das dich kein Gericht verurteilen wird so lange klar ist, das die Plagiate nicht von dir geduldet, unterstützt oder gar gefordert wurden, ausserdem solltest du nicht fahrlässig gehandelt haben. Schließlich begeht der Autor die Staftat, und du wirst zu seinem Gehilfen, nicht anders herum.
Ein distanzieren im Impressum halte ich nicht für seriös, soll ja jeder sehen das du von der Qualität deiner Inhalte überzeugt bist. Eine Erklärung des Autors hingegen halte ich für notwendig, damit du später klar machen kannst das du deine Sorgfaltspflichten erfüllst.

(Überhaupt halte ich alle Disclaimer für völligen Blödsinn)

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