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  #1  
Alt 02.08.2004, 14:22
Benutzerbild von MrNase
Mitglied
 
Registriert seit: 06.2003
Ort: /
Beiträge: 2.639

Mediendienste-Staatsvertrag


Ich habe gerade irgendwo vom Mediendienste-Staatsvertrag gelesen.

Noch bin ich mir nicht im klaren darüber ob eben dieser auch für uns, Communitybetreiber, gilt.
Punkte wie


  • Speicherung von Informationen
  • Zugangsfreiheit
  • Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
  • Inhalte, Sorgfaltspflicht, Meinungsumfragen
scheinen uns zu adressieren. Mag mich jemand einen besseren belehren?
  #2  
Alt 02.08.2004, 15:18
Benutzerbild von Gérome
*wurgelpurgel*
 
Registriert seit: 08.2003
Ort: Server-Raum im Keller
Beiträge: 243
Für uns ist entweder der Mediendienste-Staatsvertag oder das Teledienstegesetz anwendbar - je nach Art der Website.

Eine sehr grobe Klassifizierung findest Du unter dem folgenden Link:
http://www.lexexakt.de/glossar/mediendienst.php


Das Drama bei dieser Angelegenheit liegt meiner Ansicht nach darin, dass es keine klaren Richtlinien gibt, nach welchen Schwerpunkten die Klassifizierung im Einzelfall erfolgt. Man findet im Netz die Entscheidungen diverser Gerichte, die jedoch alle ein wenig anders an die Sache herangegangnen sind.
So kann zum Beispiel eine den von den Moderatoren gepflegte FAQ-Sammlung durchaus als "redaktioneller Teil gewertet werden, dies wäre etwa ein Ausschlag des Pendels in Richtung "Mediendienst".


Grüße,
Gérome

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