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  #1  
Alt 24.01.2007, 17:17
Benutzerbild von Jochen2003
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Registriert seit: 01.2003
Beiträge: 203

Heute ein Tag zum Feiern?? - Hat die Abmahnerrei ein Ende??


Heute hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen was wohl die Abmahnerei in der Vergangenheit eindämmen wird, ich hoffe das Gesetz führt zu dem was ich denke aber es sieht danach aus.

Infos:
heise online - Bundesregierung beschließt Auskunftsanspruch gegen Provider
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Jochen
Gruß Jochen
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  #2  
Alt 24.01.2007, 19:24
Benutzerbild von LonelyPixel
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Registriert seit: 01.2004
Ort: Erlangen
Beiträge: 974
Soweit ich informiert bin und das verstehe, gilt das nur für Urheberrechtsverletzungen. So Dinge wie unlauterer Wettbewerb sind damit nicht abgedeckt.

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Yves Goergen
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  #3  
Alt 24.01.2007, 20:34
Benutzerbild von Gérome
*wurgelpurgel*
 
Registriert seit: 08.2003
Ort: Server-Raum im Keller
Beiträge: 243
Es wurde lediglich ein Entwurf (!) beschlossen. Das ist zwar nett und tendenziell die richtige Richtung, aber noch kein Grund zum Feiern. Darüber hinaus bezieht sich das Limit dieser ersten Abmahnkosten lediglich auf "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs". Fangen wir mit dem geschäftlichen Verkehr an: Oftmals geht wenigstens die abmahnende Partei einem geschäftsmäßigen Betrieb nach. Damit liegt so eine Angelegenheit schonmal nicht gänzlich außerhalb jedes geschäftlichen Verkehrs. Und wann - und insbesondere für wen - eine Rechtsverletzung unerheblich ist, das sei mal dahingestellt. Im gesprochenen Recht wird dies gegenwärtig meist durch die Gerichte festgestellt. Und auch die Feststellung dessen, was einfach gelagerte Fälle sind, wird im Allgemeinen durch die Gerichte entschieden.

Ich halte diesen Entwurf für eine halbgare Lösung und wenn ich mir den Werdegang vergangener Entwürfe ansehe, so habe ich wenig Hoffnung, dass Bundesrat und -tag hier nennenswerte Konkretisierungen einführen werden.


Grüße,
Gérome

  #4  
Alt 24.01.2007, 23:10
Benutzerbild von Jochen2003
Mitglied
 
Registriert seit: 01.2003
Beiträge: 203
Zitat:
Zitat von LonelyPixel Beitrag anzeigen
Soweit ich informiert bin und das verstehe, gilt das nur für Urheberrechtsverletzungen. So Dinge wie unlauterer Wettbewerb sind damit nicht abgedeckt.
Wo drunter leiden denn die Forumsbetreiber am meisten, die Impressumspflicht sollte mittlerweile keine Problem mehr darstellen, aber verlinkte Fotos von Usern oder kopierte Texte in Foren waren immer wieder ein Problem, und da geht es ja um Urheberrechtsverletzungen, da ein Forenbetreiber mit der illegalen Verlinkung aber kein wirkliches Geschäftsinteresse als Ziel verfolgt und er mit der Urheberrechtsverletzung ja kein Geld verdient fällt es für mich unter dem einfach gelagerten Fall und für 50,- € werden deshalb die meisten Anwälte wohl keinen Finger krümmen.

Klar fällt Filesharing und das Geldverdienen mit Illegalen Filmen, Musikstücken und Software nicht darunter, das find ich auch richtig das solche Dinge weiterhin scharf bestraft werden.

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Jochen
Gruß Jochen
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  #5  
Alt 24.01.2007, 23:22
Benutzerbild von LonelyPixel
UNB-Entwickler
 
Registriert seit: 01.2004
Ort: Erlangen
Beiträge: 974
In Foren werden auch hin und wieder mal Links auf verbotene Software gesetzt oder andere Personen beleidigt.

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Yves Goergen
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  #6  
Alt 05.02.2007, 17:25
Benutzerbild von codethief
Visionär
 
Registriert seit: 09.2003
Beiträge: 811
Auch in Bezug auf Datenschutz, habe ich gestern folgendes gefunden:
Neues Telemediengesetz ( TMG ) - Seraphyns Blog

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