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  #1  
Alt 03.12.2004, 13:03
Benutzerbild von MrNase
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Registriert seit: 06.2003
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Beiträge: 2.639

Kritik und Kritikakzeptanz - Eingreifmöglichkeiten?


Hallo,

Ich wollt' da mal gerne was wissen

In einem Forum wo es um den Erfahrungsaustausch geht kann es zwangsläufig passieren, dass ein paar Mitglieder von schlechten Erfahrungen berichten..

Inwiefern kann ich dafür haftbar gemacht werden wenn sich das Objekt der Kritik (Verkäufer, Werkstatt) gegen diese, in seinen Augen, ungerechtfertige Kritik wehrt? Kann ich dort einschreiten um eine Weitergabe der schlechten Erfahrungen verhindern? Soll ich das Objekt der Kritik nun vertrösten weil ich nicht eingreifen kann bzw. darf (freie Meinungsäusserung, Probleme bei der Beweisfindung für und gegen die Kritik etc.) oder soll/kann/muss ich seinen Forderungen nachkommen?

Ohne jemandem was schlechtes zu unterstellen passiert es wohl häufiger, dass das Objekt der Kritik die verbreitete schlechte Erfahrung als Unsinn abtut um seine Position aufzuwerten als dass mit Absicht schlechte Erfahrungen unter das Volk gebracht werden (Stichwort: Rufmord). Inwiefern hat man als Verantwortlicher Chancen dort zu differenzieren? Geht es überhaupt oder sollte man sich in die Ecke stellen weil man eh nie fair sein kann bzw. nicht über die Kompetenzen verfügt die einzelnen Argumente gegeneinander aufzuwiegen um zum einen dem Kritiker gerecht zu werden und zum anderen nicht die Basis für eine geschäftsschädigende und ungerechtfertigte Kritik zu werden.



Danke für eure Lesegeduld und ein schönes Wochenende
  #2  
Alt 27.12.2004, 16:45
Benutzerbild von MrNase
Mitglied
 
Registriert seit: 06.2003
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Beiträge: 2.639
Niemand dazu ne Meinung, Idee, Anregung?

  #3  
Alt 27.12.2004, 18:22
Benutzerbild von Daniel Richter
TVBlogger
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.110
Das ist ein schwieriges Thema. Ich kann mir da auch keinen Reim draus bilden.
Also du kannst auf jedenfall eingreifen, wenn die Kritik zu weit geht. Das hat nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun. Es ist deine Seite/Forum und da kannst du noch immer das zulassen oder verbieten was du möchtest.
Es ist nur immer schwer das auch vor den Usern zu rechtfertigen und trotzdem glaubhaft zu bleiben. Eine schwere Sache ...

__________________
Daniel Richter
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  #4  
Alt 27.12.2004, 23:14
Benutzerbild von MrNase
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Registriert seit: 06.2003
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Beiträge: 2.639
Das Problem wird ungleich grösser, da bei uns nicht mehr mit Sand sondern eher direkt mit Steinen geworfen wird. Man sollte meinen die Benutzer wären reifer und erfahrener (ich bin dort mit Abstand der Jüngste) aber was da so abgeht und so wie es mir berichtet wird (Auszüge aus Privatnachrichten, teilweise sogar Telefonanrufen) scheints heftig zu sein.

Wir haben auf eine freundliche Anfrage (wegen Zusammenarbeit etc.) einen ziemlich heftigen Brief erhalten der uns zur Vorsicht mahnt da man ab sofort ein Auge auf uns haben werde und nicht zögern wird die Rechtsanwaltliche Notbremse zu ziehen. Deshalb ist das Problem überaus akut. Über die Festtage hat es sich gelegt aber wer weiss wann das Pulverfass in die Luft geht.

Zur Verteidigung der betroffenen Mitglieder muss ich sagen, dass bei manchen Leuten die geschäftliche Existenz auf dem Spiel steht bzw. deren Glaubwürdigkeit und damit die Gewinnerwartungen in Gefahr stehen geschmälert zu werden und man von daher Anschuldigen wie z.B. 'Betrüger' nicht akzeptieren kann.

  #5  
Alt 07.01.2005, 12:09
B2B-Community-Betreiber
 
Registriert seit: 11.2002
Ort: Bayern
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von MrNase
In einem Forum wo es um den Erfahrungsaustausch geht kann es zwangsläufig passieren, dass ein paar Mitglieder von schlechten Erfahrungen berichten..

Inwiefern kann ich dafür haftbar gemacht werden wenn sich das Objekt der Kritik (Verkäufer, Werkstatt) gegen diese, in seinen Augen, ungerechtfertige Kritik wehrt?
...ist ja genau das Thema: http://www.boardunity.de/showthread.php?t=2709

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