Boardunity & Video Forum

Boardunity & Video Forum (https://boardunity.de/)
-   Onlinerecht, Datenschutz und Sicherheit (https://boardunity.de/onlinerecht-datenschutz-sicherheit-f42.html)
-   -   Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge (https://boardunity.de/urteil-heise-haftet-ohne-kenntnis-f-r-forenbeitr-ge-t3786.html)

Scotty 14.04.2006 17:55

Zitat:

Zitat von Chris
Das Forum von Heise ist gewerblich, weil da ein Unternehmen hintersteht, das nun auf den privaten, kleinen Homepagebesitzer umzumünzen ist lachhaft - dazu ist aber zu sagen, dass nach deutschem Recht schon ein Banner aus einem privaten Forum ein gewerbliches Forum macht.

Ja aber siehe eben:
Zitat:

Wenn die Antragsgegnerin ein Unternehmen betreibt - und das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar-, das in großer Zahl Einträge über solche Foren verbreitet, muss sie ihr Unternehmen daher so einrichten, dass sie mit ihren sachlichen und personellen Ressourcen auch in der Lage ist, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen.
Für mich als leihen liest sich das so, das dieses urteil aus jedem Betreiber einen gewerblichen Betreiber macht, wenn er ein Forum betreibt, dazu zählen dann vermutlich auch Gästebücher, Blogs,…

Die Nutzungsbedingungen die beispielsweise die Bordunity im Impressum hat, wären damit ja nichtig, jedenfalls nach diesem Urteil, und solche Nutzungsbedingungen hat ja fast jedes Forum, oder nicht?

Chris 14.04.2006 17:59

Nein, der Heise Zeitschriftenverlag _ist_ ein Unternehmen - und das Bereitstellen von Internetforen gehört zum unternehmerischen Betrieb des Verlages. Als Privatperson _kann_ das Internetforum nicht zum Unternehmerischen Betrieb gehören, wie auch - da gehören ja nun auch ein paar andere Sachen zu, als ein evtl. missverständlicher Satz des Landgerichts Hamburg.

C.

Scotty 14.04.2006 18:06

Zitat:

Zitat von Chris
wie auch - da gehören ja nun auch ein paar andere Sachen zu, als ein evtl. missverständlicher Satz des Landgerichts Hamburg.

Erklär das mal so einen windigen Rechtsverdreher ;), bei den Abmahnung in Deutschland ging’s ja selten ums Recht in dem sinne, sondern viel mehr ums reine abkassieren.

Na ja ich weiß nicht, mal abwarten was so passiert…

Chris 14.04.2006 18:12

Melde mal ein Gewerbe an - Du bist mehr mit Behördengängen zugange, als mit Kundenaquise - da soll nun ein Satz des Landgerichts Hamburgs (dessen Urteile des öfteren kassiert werden) der Betrieb eines Internetforums ein geschäftlicher Betrieb sein, nicht wirklich. :D

Natürlich ist die Gefahr da, dass nun wieder Rechtsanwälte genau mit dieser Argumentation abmahnen, aber davor ist man nie sicher, da wird es sicherlich auch dann irgendwann ein gegenteiliges Urteil geben.

C.

Coki 14.04.2006 19:01

Ich tue mich schwer mit dem Urteil. Für Neulinge ist es eine weitere Hürde aktiv im Netz zu werden. Schon so ist die vermeintliche Gefahr sich schnell auf Abwegen zu bewegen in meinen Augen verhältnismässig hoch. Und wenn es so weitergeht, werden wir in den Foren für Webanfänger mehr Rechts"beratung" machen müssen, als die eigentliche Hilfe, wie man ein funktionierendes Webangebot online stellten kann.

Hinweis: Natürlich in dem Sinne keine Rechtsberatung, eher Hinweise.....

Gruss,

Coki

Wulfnoth 14.04.2006 20:09

Off-Topic:
Das sehe ich leider auch so. Der deutsche Bürokratenapperat schafft es eben auch in den noch nicht zugemüllten Winkeln neue Rechtshürden zu schaffen.
Das Internet liefert nun einfach Möglichkeiten, denen anscheinend der Gesetzgeber noch nicht gewachsen ist.


Schön das die Urteiltsbegründung endlich da ist und sich nun nicht mehr alle "Abmahnanwälte" nur auf dieses Urteil stützen können.

wurstbrot 15.04.2006 12:56

Ich sehe bei dem Urteil mehrere Probleme:

1. Gewerbetreibend: Wie schon viele Urteile existieren, handelt es sich bei deiner Website dann um ein konzeptionelles Angebot, wenn du damit Geld verdienst. Dazu reichen - wie schon gesagt wurde - einfache Banner. Boardunity ist damit gewerblich. Prinzipiell könnten aber auch Links zu Firmen reichen (sponsoring). Die Anzahl der Foren, die davon nicht betroffen sind, reduziert sich damit extrem.

2. Seit wann haben Gerichte Politik zu machen? Sie sollen recht sprechen. Aber das Hamburger Landgericht sagt "Wenn man nicht in der Lage ist, ein Forum zu kontrollieren, dann soll man es nicht betreiben." Anders ausgedrückt könnte man auch sagen "Öffentliche Veranstaltungen gehören Verboten, denn die Leute und ihre Meinungsbildung ist nicht zu kontrollieren". Ich halte diesen Eingriff - die ständige Kontrolle - als einen extremen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Gut, die Politik kann das machen - halte ich zwar für nicht gut, aber sie dürfte. Das Gericht darf das aber nicht, denn es hat sich an aktuelle Gesetze zu halten. Und im Teledienstgesetz steht eben, dass man als Anbieter erst nach Kenntnis verantwortlich ist. Man ist nicht zur ständigen Kontrolle verpflichtet. Das Teledienstgesetz unterscheidet dabei nicht nach gewerblichen oder privaten Anbieter. Genau genommen darf es hier nämlich keinen Unterschied geben (schließlich ist heise eine eingetragene Firma und damit - wie normale Personen - eine juristische Person -> Gleichberechtigung).

Wurstbrot

LonelyPixel 15.04.2006 19:19

Du meinst also, die Richter haben hier klar gegen das Gesetz verstoßen und dürfen dann die Kosten der nächsten Instanz gleich mit tragen? :)

Coki 16.04.2006 17:48

Tja, und schon die ersten Reaktionen ... :(
http://forum.kriegshammer.info/vbull...ad.php?t=78950

Gruss,

Coki

Scotty 02.05.2006 18:03

Heute kommt in Plusminus auch ein bericht über Abmahnungen:

Zitat:

Falle Internet: Die dubiosen Geschäfte mit Abmahnungen

Ob kleiner Verstoß gegen Urheber- und Lizenzrechte oder ein Lapsus im Impressum – findige Kanzleien zocken naive Internet-Nutzer mit überzogenen Abmahnungsverfahren ab. Die Masche: Erschreckend hohe Forderungen mit fragwürdigen Streitwerten werden zu einem „wohlmeinenden“ Kompromiss runtergehandelt, den viele Betroffene dann zahlen, um möglichst schnell rauszukommen aus der Geschichte. Nicht zuletzt gehören viele Mittelständler zu den Geschädigten. Das Geschäft läuft so gut, dass mittlerweile rechte Abmahnungswellen rollen.
Vielleicht sollten wir uns das mal anschauen, ob es da auch um Forenabmahnungen geht weiß ich aber jetzt nicht, kann man nirgends nachlesen. Sehenswert ist Plusminus ja eh immer ;), mal schauen. Vielleicht wird’s ja endlich auch mal für die Presse ein interessantes Thema, denn solange das nicht der fall ist, machen ja die Politiker auch nichts (meistens jedenfalls).

Plusminus heute um 21.50 in der ARD.

Daniel Richter 02.05.2006 19:26

Sehr guter TV-Tipp. Danke dafür!

Björn 02.05.2006 19:29

Ich würds auch gern sehn, aber ich bin so alle, ich weiß nich ob ich das so lange durch halte.. Nimmt es zufällig wer auf und stellt es in Netz? Muss ja nicht für jeden zugänglich sein ;)

(falls dies nicht legal ist, bitte ignorieren hehe)

Tomek 02.05.2006 20:04

Ich nehme es auf und stelle es dann zur Verfügung.

MaMo 02.05.2006 21:06

Hallo,

habe es gerade gesehen. Es ging nur oberflächlich um Abmahnungen anhand von Beispielen. Dort ging es einmal um das Impressum und einmal um Bilder (bei Ebay). Von Foren(-Abmahnungen) war nicht die Rede.

MfG MaMo

Daniel Richter 02.05.2006 21:17

Ja ... das war nicht so toll. Das Bilderklau verboten ist wusste ich auch schon vorher. Und die Sache mit der Umsatzsteuernummer war nur en Beispiel wie dreist diese Abmahnungen durchgezogen werden. Schade, leider nix neues.

Tomek 02.05.2006 21:58

Nun habe ich es aufgenommen und online gestellt, falls es doch jemand sehen möchte:

Plusminus - 02.05.06 (h264, 480x352, MP3 128 KBit/s, Länge 5:50min, Größe 25,5 MByte)

Scotty 02.05.2006 22:19

Ja nix neues aber es geht auch darum das drauf aufmerksam gemacht wird und zwar auf Abmahnungen im allgemeinen. Mal schauen ob noch mehr Magazine dieses Thema in nächster zeit aufgreifen, ich kann es jedenfalls nur hoffen, anderenfalls passiert ja nix.

Wir brauchen endlich gesetzliche Vorschriften und zwar so das nicht nur des Geldes wegen von Anwälten abgemahnt wird. Das geht um es kurz zumachen, nur mit einer unendgeldlichen ersten Abmahnung, mit genügend zeit zum reagieren des Abgemahnten.


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