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  #26  
Alt 29.11.2004, 14:01
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
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Ort: Lübeck
Beiträge: 2.326
Schauen wir mal Kay ...

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bestürzen musste ich heute in einer E-Mail Ihrerseits lesen, dass meine Bestellung mit der Bestellnummer #028-6680487-5233313 gestrichen wurde.

Als Grund entnehme ich Ihrem Anschreiben, dass Sie in Ihrem Online-Shop den Buchartikel mit der ISBN 3608930000 irrtümlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet haben. Weiterhin gehen Sie davon aus, dass auch mich diese falsche Auszeichnung hätte wundern müssen. Dem ist allerdings nicht so. Ich gehe weiterhin davon aus, dass ich durch meine Bestellung und Ihre Bestätigung zu oben genannter Bestellnummer sowie der Nennung eines voraussichtlichen Versandtermins einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen habe.

Wenn Ihnen ein Fehler bei der Auszeichnung des Produktes unterlaufen ist, kann dies nicht zu meinem Nachteil ausgelegt werden. Ein Produkt, welches in einem Schaufenster falsch ausgewiesen wird, kaufe ich nicht, wenn mir im Laden dann ein anderer Preis genannt wird. In dem Fall kommt also kein Kaufvertrag zustande, was hier allerdings bereits geschehen ist.

Um Ihre Entschuldigung aufgrund eines Irrtums zu entkräften, möchte ich Sie hiermit auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek mit dem Az.: 822 C 208/03 hinweisen. Einen Artikel zu diesem Urteil können Sie bei heise online unter folgendem Link nachlesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234


Ich darf zitieren:

„Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt.“

In welcher Relation die Angabe - und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt – auf den Preisunterschied laut Ihres Irrtums (EUR
3,98 statt EUR 398,00) zu beziehen ist, steht weiter unten in dem Artikel.

„Auslöser der Klage war ein Webangebot für ein Handy, das der spätere Beklagte in seinem Internet-Shop feilbot. Der Normalpreis von 699 Euro für das Nokia 7650 war zwar angegeben, jedoch durchgestrichen und darunter prangte die Angabe "Jetzt nur 14,95".“


Hiermit fordere ich Sie nun auf, dem entstandenen Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir nachzukommen und, der per Bestätigungsmail zugesicherten, Lieferung ohne weitere Fristen nachzukommen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, mir weitere, ggf. rechtliche, Schritte offen zu halten.

In Erwartung auf eine Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Jan Stöver

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Jan Stöver
  #27  
Alt 29.11.2004, 14:06
Benutzerbild von MrNase
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Jan, kannst du mir sowas ähnliches schreiben bitte? Ich klinge immer gleich so agressiv wenn ich ein derartiges Schreiben verfasse
Bitte dann per PN an mich

  #28  
Alt 29.11.2004, 14:24
Benutzerbild von Jan Stöver
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Du kannst dich an meiner E-Mail ruhig orientieren. Aber bitte keine 1:1 Kopie anfertigen

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Jan Stöver
  #29  
Alt 29.11.2004, 15:26
Benutzerbild von naggeldak
Hendi
 
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Die Übersetzung dieser Ausgabe wurde leider von Wolfgang Krege angefertigt, die ich schlichtweg für grottenschlecht halte. Sam benutzt Phrasen wie "Ja Chef", auf dem weißen Turm prangt das "Firmenlogo der weißen Hand". Oh Gott!

Tolkien hat nicht ohne Grund eine alte, hochtrabende Sprache benutzt, die in der hervorragenden Übersetzung von Margaret Carroux zum Glück auch erhalten blieb. Wenn schon Deutsch, dann bitte ordentlich übersetzt von Carroux! Für eine solche Übersetzung mit Ledereinband würde ich dann auch liebend gerne mehr als drei Euro zahlen.

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Hendrik Richter
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  #30  
Alt 29.11.2004, 15:36
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Evtl. spricht es sich ja ein wenig rum ... schauen wir mal - werde mich gleich mal an die ersten Inhalte setzen ...

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Jan Stöver
  #31  
Alt 29.11.2004, 15:41
Benutzerbild von MrNase
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Ich hab es grad mal geschafft mich zu registrieren und ein Thema zu eröffnen.. Dann: Stille

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amazon-hdr.ximago.de
Mon Nov 29 15:39:26 2004
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  #32  
Alt 29.11.2004, 15:56
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Hui! Bin gespannt, wann ich so ne Mail bekomme - wenn Dominik meint, seine Texte seien agressiv hat er mich noch nicht erlebt.

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Patrick Gotthardt
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  #33  
Alt 29.11.2004, 16:16
Benutzerbild von Jan Stöver
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Zitat:
Zitat von MrNase
Ich hab es grad mal geschafft mich zu registrieren und ein Thema zu eröffnen.. Dann: Stille

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Mon Nov 29 15:39:26 2004
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Läuft doch?

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Jan Stöver
  #34  
Alt 29.11.2004, 17:19
Benutzerbild von MrNase
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Ja?

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amazon-hdr.ximago.de
Mon Nov 29 17:17:29 2004
Apache/2.0.48 (Linux/SuSE)

  #35  
Alt 29.11.2004, 17:26
Benutzerbild von Metro Man
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Beiträge: 487
nimm mal den direkten link

http://amazon-hdr.ximago.de/forum/index.php

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Christian Hirte
  #36  
Alt 02.12.2004, 01:46
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Zitat:
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Der Vertrag kommt mit Amazon.com Int'l Sales, Inc. zu Stande.
Das angesprochene Gerichtsurteil geht davon aus, dass ein Kaufvertrag existiert, was hier definitiv nicht der Fall ist. Arschkarte...

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