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  #1  
Alt 15.03.2010, 18:21
neues Mitglied
 
Registriert seit: 12.2005
Beiträge: 1

Post von Polizei


Hallo,
wir betreiben ein Forum und haben kürzlich Post von der Polizei bekommen.
Die würde gerne die IP-Adresse eines Nutzers haben.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen dass die Polizei was mit einer IP-Adresse anfangen kann da die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde aber bin ich als Forenbetreiber verpflichtet die IP an die Polizei herauszugeben oder muss ich nur tätig werden wenn ich Post von einem Gericht/Staatsanwaltschaft bekomme ?
  #2  
Alt 16.03.2010, 03:31
Mitglied
 
Registriert seit: 01.2010
Beiträge: 24
ich habe einen ähnlichen fall vor 2 jahren erlebt - bei einem kollegen, der ein board online hatte. er hat per EMAIL eine Anfrage des LKA BW bekommen. Man dachte erst, es wäre ein Fake, da man nicht erwartet, dass die sowas per E-Mail versenden. In der E-Mail stand eine Telefonnummer, die angerufen wurde und tatsächlich war es keine Verarsche...

... aber es war nur ein VERSUCH des LKA schneller an die IPs zu kommen! Der offizielle Weg: Gericht

Deshalb hat die Polizei damals keine IPs bekommen.

Wie die Rechtslage heute aussieht, weiß ich nicht genau, aber allgemein würde ich immernoch sagen, dass ohne dass es ein Richter befiehlt, man die IPs nicht herausgeben muss.

Hin oder her, hier wird wohl kein Anwalt zufällig vorbeikommen und diese Frage kompetent beantworten, deswegen vielleicht mal bei einem Anwalt vorbeischauen oder in einem anderen Forum fragen. Es gibt Foren, die sich auf sowas spezialisieren, Namen fallen mir grade nicht ein, einfach ein wenig Google benutzt!

  #3  
Alt 08.08.2010, 01:18
Mitglied
 
Registriert seit: 08.2010
Ort: Augbsurg
Beiträge: 8
Nachdem es bei allem anderen auch so ist, wird hier eine richterliche Verfügung nötig sein. (Die Polizei darf ja auch nicht einfach so in dein Haus, oder ohne (nachweisbare) Erlaubnis der Richter dein Handy abhören usw.).

Würde da sogar eher vorsichtig sein, weil wenn du in deinen Datenschutrichtlinien so etwas drinnen hast, wie das die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, könntest du noch dafür Angezeigt werden. (Weil ja kein richterlicher Beschluss vorlag)

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