#1
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Massenmails an alle Boarduser...Ich hab eine Community wo sich relativ viele neue User anmelden. Allerdings bleibt es bei der Anmeldung und die Zahl der aktiven User ist recht gering. Momentan überlege ich, selber immer mal wieder zwischendurch interessante Themen ins Forum zu stellen und den Link auf diese dann per Admin-Mail an alle User zu schicken um die Leute etwas anzuregen. Wäre sowas ín Bezug auf Spamming zu vertreten? Oder müsste ich die User extra fragen? Hab's halt leider in den Foren-AGB nicht drin (...noch), oder lehne ich mich damit zu weit aus dem Fenster? Gruß, Dave __________________ Daniel Remmel |
#2
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Hallo d@ve, ich bin von deiner Idee nicht überzeugt. Ein regelmäßiger Forum-Newsletter sollte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Benutzer verschickt werden. Selbst wenn der Benutzer den Empfang von E-Mails über die Administration zugestimmt hat, erwartet man nur dann E-Mails vom Forum-Team, wenn wirklich wichtige Dinge geschehen sind. Und so nebenbei: Newsletter sind tot! Es lebe der NewsFeed! Du könntest deinen Mitglieder doch einen Newsfeed anbieten und die News legst du bzw. das Forum-Team fest. |
#3
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was is newsfeed? mfg __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#4
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Mir ging es echt nicht darum, ob das jetzt funktioniert oder nicht. Ich habe auf der Homepage bereits einen Newsfeed mit redaktionellen Inhalten, da kann ich nicht noch einen für das Forum machen, außerdem hilft das recht wenig, wenn dort dann auch niemand reinschaut... Gruß, Dave __________________ Daniel Remmel |
#5
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Zitat:
__________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#6
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Zitat:
Die meisten Seiten aus dem heise und anderen Verlagen stellen solche Feeds für andere Seiten zur Verfügung. So ist es auch möglich das auf vielen Seiten die letzten News von heise online zu finden sind. Zum Thema: Von Newslettern würde ich grundsätzlich abraten. Sie sorgen meist nur für einen temporären Besucherandrang aber selten für mehr Beiträge. Such dir lieber Partnerseiten, mit denen du dir ein Board teilst. So bekommt das Board von verschiedenen Seiten Besucher und es kann sich besser auf ein Thema konzentrieren und die Benutzer können sich sicher sein, eine Antwort zu bekommen. __________________ Fabian Martin Fabian Martin Blog | Twitter | XING |
#7
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Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren! Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adresse identifizieren können: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf: 1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG 2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG 3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG 4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG 5. Ich untersage Ihnen die übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG 6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. 7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 Zitat:
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