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  #1  
Alt 13.09.2007, 15:45
Mitglied
 
Registriert seit: 07.2003
Beiträge: 60

Mal wieder Hamburg: Forumsbetreiber haftet auch ohne positive Kenntnisnahme


... für illegalen Bilderupload Dritter.

In Hamburg wurde mal wieder eine interessante Entscheidung gefällt. Ein Forumsbetreiber haftet für rechtswidrige Bilderuploads von Dritten, und das völlig unabhängig davon, ob er Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder nicht.

Zitat:
Zunächst haben Rechtsverletzungen über das Internet allgemein zugenommen durch das Herunterladen und öffentliche Zugänglichmachen insbesondere urheberrechtlich, geschmacksmusterrechtlich und markenrechtlich geschützter Leistungen.

Darunter fallen auch die Aneignung und das Bereitstellen von Fotografien. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden.

Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Rechtlich und tatsächlich sind die Beklagten in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzungen zu treffen. Sie haben dies nach eigenem Vortrag vor der Abmahnung durch den Kläger jedoch nicht getan.

Die vorherige Kenntniserlangung von einer Rechtsverletzung setzt der Unterlassungsanspruch danach nicht voraus.
F!XMBR - Die Dunkelkammer in Hamburg hat mal wieder gesprochen - Forumsbetreiber haftet auch ohne positive Kenntnisnahme für illegalen Bilderupload

Gruß

Chris
  #2  
Alt 13.09.2007, 17:05
Benutzerbild von JonnyX
Sir SeVeN
 
Registriert seit: 10.2005
Beiträge: 887
Die Spinnen doch total

Mal nachfragen wie das bei uns in Österreich ist ...

Leider wird es meist kopiert, auch solcher schwachsinn ...

  #3  
Alt 13.09.2007, 18:39
Mitglied
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 477
Ach das ist Hamburg, sollte man nicht zu ernst nehmen, wird doch in der nächsthöheren Instanz sowieso wieder kassiert.

  #4  
Alt 13.09.2007, 21:46
Benutzerbild von JonnyX
Sir SeVeN
 
Registriert seit: 10.2005
Beiträge: 887
Wie schaut es aus, wenn man bis zum Europäischen Gerichtshof geht?

Gilt dann die Regelung für die gesamte EU oder was?

  #5  
Alt 13.09.2007, 22:36
Benutzerbild von rellek
Das bin ich!
 
Registriert seit: 02.2004
Ort: 192.168.0.3
Beiträge: 986
.....


Geändert von rellek (08.05.2019 um 10:19 Uhr).
  #6  
Alt 13.09.2007, 22:57
Mitglied
 
Registriert seit: 07.2003
Beiträge: 60
@rellek: Der BGH hat bereits geurteilt:

Zitat:
Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet

Wie ich gerade erfahren habe, hat obiges Urteil nicht die Pressekammer unter Buske gefällt:

Zitat:
Das Urteil stammt nicht von der Pressekammer Hamburg (Zivilkammer 24 - auch Dunkelkammer genannt) sondern von der Kammer 8 des Landgerichts Hamburg mit dem Vorsitzenden Richter Herrn Rochow.

Inzwischen weichen immer mehr Kläger von der Zivilkammer 24 auf auf andere Kammern des LG HH aus, weil über die Verhandlungen weniger berichtet wird.
Gruß

Chris


Geändert von Chris (13.09.2007 um 22:58 Uhr). Grund: Typo...
  #7  
Alt 14.09.2007, 11:42
Benutzerbild von LonelyPixel
UNB-Entwickler
 
Registriert seit: 01.2004
Ort: Erlangen
Beiträge: 974
Zitat:
Zitat von JonnyX Beitrag anzeigen
Wie schaut es aus, wenn man bis zum Europäischen Gerichtshof geht?
Sollte das von einem Gericht auf dem Weg dorthin nicht ausgeschlossen werden (ich glaub sowas ist möglich), dann dauert die Entscheidung des EuGH nicht unter 2 Jahren, in denen sich das ganze entweder totläuft oder du pleite bist. Auf Europa würde ich nichts geben.

__________________
Yves Goergen
Softwareentwicklung, Fotografie, Webhosting, UNB Components (in Arbeit)
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