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  #1  
Alt 03.05.2004, 04:25
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
Registriert seit: 12.2003
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Beiträge: 2.326

Impressum und Telefonnummer ... OLG hat entschieden ...


Wenn man auf das aktuelle Urteil eines Oberlandesgerichts Wert legen möchte, sollte man - auch wenn es wieder eine neue Grauzone ist - lieber eine Telefonnummer im Impressum hinterlegen. In wie weit dieses Urteil auch für nicht kommerzielle Projekte gilt, geht leider nicht aus dem Artikel hervor.

Zitat:

Quelle: Domain-Recht.de

Impressum XI – Telefon und Fax
Autor: RA Daniel Dingeldey

Das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004, Az.: 6 U 109/03) hatte zu klären, ob der Anbieter von Telediensten im Internet im Impressum auch seine Telefonnummer angeben muss, um den Anforderungen des § 6 Teledienstegesetz (TDG) genüge zu tun.

§ 6 TDG regelt unter anderem, dass die Angaben in der Anbieterkennung (so genanntes »Impressum«) unmittelbare Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Dienstleister ermöglicht. Wörtlich heißt es im Gesetz:
Diensteanbieter haben […] folgende Informationen […] verfügbar zu halten […]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, […]
Nach Ansicht des Klägers, der B.d.V.u.V. e.V., in diesem Rechtsstreit entsprach das Webimpressum der Beklagten, der Firma M.M. (Deutschland) GmbH, das keine Telefonnummer aufwies, nicht der Gesetzesvorgabe. Aus diesem Grund Klage die Kläger auf Unterlassung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 UKlaG und wegen Verstoßes gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch.

Das Gericht erster Instanz weis die Klage zurück. Es war der Auffassung, aus § 6 Nr. 2 TDG ergebe sich keine Verpflichtung für einen Diensteanbieter, seine Telefonnummer anzugeben. Darauf käme es aber auch nicht an, da der Beklagte den potentiellen Kunden die Möglichkeit biete, online durch Ausfüllen eines Formulars um Rückruf zu bitten.

Die Klägerin ging in Berufung zum OLG Köln, das der Berufung stattgab. Es ist der Ansicht, aus dem Wortlaut des § 6 Nrn. 1 und 2 TDG ergibt sich,
»dass die Beklagte als Diensteanbieter Angaben machen muss, die die unmittelbare Kommunikation mit ihr ermöglichen, und dass das mehr als die Postanschrift und die E-Mail-Adresse sein muss. […] Soweit ersichtlich wird deshalb in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum an keiner Stelle in Zweifel gezogen, dass – so der Wortlaut der Gesetzesbegründung zu § 6 TDG – Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen, sich auf die Angabe einer E-Mail-Adresse und "zumindest auf die Angabe der Telefonnummer" beziehen.«
Dabei, ist sich das OLG Köln sicher, müsse es sich um eine Telefonnummer und nicht um eine Telefaxnummer handeln. Da das Gericht das nicht näher zu begründen weiss, zieht es sich auf die unter Juristen beliebte Formulierung »bei verständiger Würdigung der Gesetzesbegründung«. Dass das Gericht eine entsprechende Würdigung der Gründe des Gesetzgebers vorgenommen hat, ist den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen.

Was die Vorinstanz noch gut hiess, das Online-Formular, kam in der Berufung nicht an:
»Die den potentiellen Interessenten von der Beklagten gegebene Möglichkeit, im Internet online bestimmte Daten einzugeben und dadurch um Rückruf zu bitten, gibt ihnen keine Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme im Sinne des § 6 Nr. 2 TDG. Schon der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Nr. 2 TDG verbietet es deshalb, diese von der Beklagten in Aussicht gestellte Rückrufmöglichkeit als ausreichend zu begreifen.«
Mit der Entscheidung ist eine weitere Grauzone im Nebel des Webimpressums gelichtet worden. Nun müssen fleißig Telefonnummern online nachgerüstet werden. Dass das Gericht seine Einschätzung zur Frage Telefon oder Fax nicht zu begründen in der Lage war, ist da unerheblich. Es ist einfach vernünftiger, dem potentiellen Kunden auch eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Alles andere atmet einen Hauch von Unseriösität.

  #2  
Alt 03.05.2004, 07:53
Benutzerbild von DaddyCool
Platzanweiser
 
Registriert seit: 10.2003
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 306
Möchte man nicht seine private Nummer angeben, so empfehle ich ein extra Handy mit Prepaid Karte zu kaufen, oder sich eine 0190 Nummer zu registrieren und diese weiterleiten zu lassen, solche Nummern halten die Leute auch davon ab, einem wegen nichtigkeiten anzurufen.

Bei mir steht im Impressum übrigends eine 0190 Nummer.

__________________
Fabian Martin
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  #3  
Alt 03.05.2004, 09:33
Benutzerbild von Norbert
Webseitenbäcker
 
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Beiträge: 165
Ja wie jetzt... dann bekomme ich den ganzen Spammschrott nicht nur in die Mail sondern auch noch auf die Sprachbox gemüllt. So ein Quatsch, so ein bürokratischer!

Norbert

  #4  
Alt 03.05.2004, 09:39
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
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Ort: Lübeck
Beiträge: 2.326
Die Idee mit dem Handy ist aber keine schlechte Lösung ... einfaches Prepaid Handy ... Mobilbox an und raufsprechen, dass man ggf. die alternativ angegebenen Kontaktmöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte.

Du hast eine Nummer angegeben - gibst alternative Kontatkmöglichkeiten an und erfüllst den Wunsch des OLG.

Eigentlich müsste das dann lückenlos sein. Wer sagt denn, ob das Handy wärend der Anrufzeit nicht zufällig keinen Empfang hatte.

Da ist man mit 49€ dabei ...

Man muss natürlich sehen, ob man denn "Abmahnwürdig" ist ... obwohl ja im Moment sowieso alles abgemahnt wird. Einige Anwälte machen das sicherlich als Kanzleispezialität.


[edit]
hier gibt es bei google noch einiges an Lesestoff. Dort findet man bspw. Abmanungen von bekannten Seiten sowie Hinweistexte von Anwaltskanleien.
[/edit]

  #5  
Alt 14.06.2004, 10:33
neues Mitglied
 
Registriert seit: 06.2004
Beiträge: 7
Ich besitze kein Telefon - was soll ich denn dann bitte tun?

Zitat:
Zitat von DaddyCool
Möchte man nicht seine private Nummer angeben, so empfehle ich ein extra Handy mit Prepaid Karte zu kaufen, oder sich eine 0190 Nummer zu registrieren und diese weiterleiten zu lassen, solche Nummern halten die Leute auch davon ab, einem wegen nichtigkeiten anzurufen.
OK, ein privates Handy habe ich. Ist eigentlich immer aus.
Aber die 0190 Geschichte finde ich interessant. Wie macht man das? Wo muss man so eine Nummer beantragen und was kostet es?

  #6  
Alt 22.06.2004, 13:33
Mitglied
 
Registriert seit: 01.2004
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Odysseus
Wie macht man das? Wo muss man so eine Nummer beantragen und was kostet es?
Es gibt diverse Anbieter die dir 0190 Nummern kostenlos zur Verfügung stellen, die sind zwar nicht so schön kurz wie die aus der uns allen bekannten Werbung die jede Nacht auf dsf und rtl2 kommt, erfüllen aber ihren Zweck.

Ich beziehe meine z.B. von http://www.rufnummer.de

  #7  
Alt 21.08.2004, 16:31
Benutzerbild von komma
wbb2 Kiddy
 
Registriert seit: 08.2004
Beiträge: 31
Wie ist das eigentlich mit Privatpersonen, die ein Forum auf ihrer Internetseite haben, müssen die auch ein Impressum mit Anschrift und Telefonnummer veröffentlichen ?

Gruß komma.

  #8  
Alt 22.08.2004, 07:24
Mitglied
 
Registriert seit: 09.2003
Beiträge: 106
Nein, müssen sie nicht.

BTW, das mit der 0190-Nummer ist ne klasse Sache. Habe mir auch mal eine angelegt.
Schreckt ab, einfach aus Jux mal anzurufen und wenn doch, verdient man noch bissl was daran. Braucht man dafür dann eigentlich nen Gewerbeschein? Weil, man verdient ja somit Geld. ...


Gruss

  #9  
Alt 22.05.2005, 22:37
Mitglied
 
Registriert seit: 03.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 110
Zitat:
Zitat von dookie
Braucht man dafür dann eigentlich nen Gewerbeschein? Weil, man verdient ja somit Geld. ...
Gewerbe brauchst du deswegen nicht.
Wenn du im Monat nur 2 Euro umsetzt nichtmal ne Ust-ID
kommen da aber schon weitaus höhere summen zustande, womit du beispielsweise deinen Lebensunterhalt oder einen teil davon bestreiten kannst, so müsstest du dieses beim Finanzamt angeben und über eine Ust-ID Laufen lassen.
Ist Übrigens bei allem so, auch bei Adsense


Gruß

__________________
Andy C.
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  #10  
Alt 22.05.2005, 23:15
Benutzerbild von TRS
TRS TRS ist offline
Mitglied
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 995
Zitat:
Zitat von Andy.C
Gewerbe brauchst du deswegen nicht.
Wenn du im Monat nur 2 Euro umsetzt nichtmal ne Ust-ID
kommen da aber schon weitaus höhere summen zustande, womit du beispielsweise deinen Lebensunterhalt oder einen teil davon bestreiten kannst, so müsstest du dieses beim Finanzamt angeben und über eine Ust-ID Laufen lassen.
Ist Übrigens bei allem so, auch bei Adsense
Die Aussage kann ich im Moment nicht so stehen lassen. Ein Gewerbeschein ist notwenig, sobald du gewerblich aktiv bist. Das heißt, sobald du Gewinn machen willst durch deine Aktivität. Die Anmeldung im Gewerbeamt dauert 10 Minuten und kostet dich 20 bis 30 Euro.

Die Ust-ID erhälst aber durch eine Gewerbeanmeldung nicht und spielt daher eine Sonderrolle im Impressum. Du musst sie angeben, wenn du eine durch das Finanzamt zugeteilt bekommst - Dies ist aber erst nötig, wenn du europaweit tätig bist.

IANAL, aber das Thema wird bei im Forum alle paar Wochen angesprochen

  #11  
Alt 07.06.2005, 16:01
FN'ler ;-)
 
Registriert seit: 05.2004
Beiträge: 65
Zitat:
Die Aussage kann ich im Moment nicht so stehen lassen. Ein Gewerbeschein ist notwenig, sobald du gewerblich aktiv bist. Das heißt, sobald du Gewinn machen willst durch deine Aktivität. Die Anmeldung im Gewerbeamt dauert 10 Minuten und kostet dich 20 bis 30 Euro.
Nö, diese Aussage ist so definitiv Falsch!

Da hier nur Provisionen verdient werden, ohne das als Gewerbebetrieb gegründet oder tätig wird, reicht selbstverständlich die Meldung von Nebeneinahmen ans zuständige Finanzamt. Die kostet nichts ausser den anfallenden Steuern. Bei Einahmen unter ~16t Euronen im Jahr sollte man die Provisionen ohne MwSt kassieren (lässt sich vereinbaren) und ist somit "nur" noch Einkommensteuerpflichtig.

Einen Gewerbeschein benötigt man, wenn man einen Gewerbebetrieb gründet.

__________________
Rene Welz
www.forennews.de
  #12  
Alt 17.05.2008, 20:32
Benutzerbild von Jens*
:-)
 
Registriert seit: 07.2003
Ort: Ljubljana
Beiträge: 515

E-Mail im Web-Impressum soll genügen


E-Mail im Web-Impressum soll genügen <a href="javascript:openWindow()">

Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, empfahl jetzt Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) in seinem Schlussantrag. Es ist damit zu rechnen, dass sich der EuGH seiner Begründung anschließen und innerhalb der kommenden drei Monate sein Urteil verkünden wird.

Weiterlesen:
heise online - E-Mail im Web-Impressum soll genügen

  #13  
Alt 18.05.2008, 21:00
mranonym
Gast
 
Beiträge: n/a

Telefon


Wenn jemand euch wirklich anrufen will, dann gibt es auch andere Wege wie denic.de + telefonbuch.de
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impressum, internetrecht


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