#1
| ||||
| ||||
Impressum und Telefonnummer ... OLG hat entschieden ...Wenn man auf das aktuelle Urteil eines Oberlandesgerichts Wert legen möchte, sollte man - auch wenn es wieder eine neue Grauzone ist - lieber eine Telefonnummer im Impressum hinterlegen. In wie weit dieses Urteil auch für nicht kommerzielle Projekte gilt, geht leider nicht aus dem Artikel hervor. Zitat:
|
#2
| ||||
| ||||
Möchte man nicht seine private Nummer angeben, so empfehle ich ein extra Handy mit Prepaid Karte zu kaufen, oder sich eine 0190 Nummer zu registrieren und diese weiterleiten zu lassen, solche Nummern halten die Leute auch davon ab, einem wegen nichtigkeiten anzurufen. Bei mir steht im Impressum übrigends eine 0190 Nummer. __________________ Fabian Martin Fabian Martin Blog | Twitter | XING |
#3
| ||||
| ||||
Ja wie jetzt... dann bekomme ich den ganzen Spammschrott nicht nur in die Mail sondern auch noch auf die Sprachbox gemüllt. So ein Quatsch, so ein bürokratischer! Norbert |
#4
| ||||
| ||||
Die Idee mit dem Handy ist aber keine schlechte Lösung ... einfaches Prepaid Handy ... Mobilbox an und raufsprechen, dass man ggf. die alternativ angegebenen Kontaktmöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte. Du hast eine Nummer angegeben - gibst alternative Kontatkmöglichkeiten an und erfüllst den Wunsch des OLG. Eigentlich müsste das dann lückenlos sein. Wer sagt denn, ob das Handy wärend der Anrufzeit nicht zufällig keinen Empfang hatte. Da ist man mit 49€ dabei ... Man muss natürlich sehen, ob man denn "Abmahnwürdig" ist ... obwohl ja im Moment sowieso alles abgemahnt wird. Einige Anwälte machen das sicherlich als Kanzleispezialität. [edit] hier gibt es bei google noch einiges an Lesestoff. Dort findet man bspw. Abmanungen von bekannten Seiten sowie Hinweistexte von Anwaltskanleien. [/edit] |
#5
| |||
| |||
Ich besitze kein Telefon - was soll ich denn dann bitte tun? Zitat:
Aber die 0190 Geschichte finde ich interessant. Wie macht man das? Wo muss man so eine Nummer beantragen und was kostet es? |
#6
| |||
| |||
Zitat:
Ich beziehe meine z.B. von http://www.rufnummer.de |
#7
| ||||
| ||||
Wie ist das eigentlich mit Privatpersonen, die ein Forum auf ihrer Internetseite haben, müssen die auch ein Impressum mit Anschrift und Telefonnummer veröffentlichen ? Gruß komma. |
#8
| |||
| |||
Nein, müssen sie nicht. BTW, das mit der 0190-Nummer ist ne klasse Sache. Habe mir auch mal eine angelegt. Schreckt ab, einfach aus Jux mal anzurufen und wenn doch, verdient man noch bissl was daran. Braucht man dafür dann eigentlich nen Gewerbeschein? Weil, man verdient ja somit Geld. ... Gruss |
#9
| |||
| |||
Zitat:
Wenn du im Monat nur 2 Euro umsetzt nichtmal ne Ust-ID kommen da aber schon weitaus höhere summen zustande, womit du beispielsweise deinen Lebensunterhalt oder einen teil davon bestreiten kannst, so müsstest du dieses beim Finanzamt angeben und über eine Ust-ID Laufen lassen. Ist Übrigens bei allem so, auch bei Adsense Gruß __________________ Andy C. Softwareentwickler & Programmierer Linktausch und kostenlose Backlinks linkspring.de |
#10
| ||||
| ||||
Zitat:
Die Ust-ID erhälst aber durch eine Gewerbeanmeldung nicht und spielt daher eine Sonderrolle im Impressum. Du musst sie angeben, wenn du eine durch das Finanzamt zugeteilt bekommst - Dies ist aber erst nötig, wenn du europaweit tätig bist. IANAL, aber das Thema wird bei im Forum alle paar Wochen angesprochen |
#11
| |||
| |||
Zitat:
Da hier nur Provisionen verdient werden, ohne das als Gewerbebetrieb gegründet oder tätig wird, reicht selbstverständlich die Meldung von Nebeneinahmen ans zuständige Finanzamt. Die kostet nichts ausser den anfallenden Steuern. Bei Einahmen unter ~16t Euronen im Jahr sollte man die Provisionen ohne MwSt kassieren (lässt sich vereinbaren) und ist somit "nur" noch Einkommensteuerpflichtig. Einen Gewerbeschein benötigt man, wenn man einen Gewerbebetrieb gründet. __________________ Rene Welz www.forennews.de |
#12
| ||||
| ||||
E-Mail im Web-Impressum soll genügenE-Mail im Web-Impressum soll genügen <a href="javascript:openWindow()"> Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, empfahl jetzt Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) in seinem Schlussantrag. Es ist damit zu rechnen, dass sich der EuGH seiner Begründung anschließen und innerhalb der kommenden drei Monate sein Urteil verkünden wird. Weiterlesen: heise online - E-Mail im Web-Impressum soll genügen |
#13
| |||
| |||
TelefonWenn jemand euch wirklich anrufen will, dann gibt es auch andere Wege wie denic.de + telefonbuch.de |
Stichworte |
impressum, internetrecht |
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Fehlende Pflichtangaben im Impressum... | hmueller | Onlinerecht, Datenschutz und Sicherheit | 14 | 26.01.2005 11:15 |
Impressum im Baukastenprinzip | Jan Stöver | Onlinerecht, Datenschutz und Sicherheit | 1 | 22.06.2004 16:34 |
Impressum | rellek | Onlinerecht, Datenschutz und Sicherheit | 4 | 18.03.2004 06:15 |