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Jan Stöver 03.05.2004 04:25

Impressum und Telefonnummer ... OLG hat entschieden ...
 
Wenn man auf das aktuelle Urteil eines Oberlandesgerichts Wert legen möchte, sollte man - auch wenn es wieder eine neue Grauzone ist - lieber eine Telefonnummer im Impressum hinterlegen. In wie weit dieses Urteil auch für nicht kommerzielle Projekte gilt, geht leider nicht aus dem Artikel hervor.

Zitat:


Quelle: Domain-Recht.de

Impressum XI – Telefon und Fax
Autor: RA Daniel Dingeldey

Das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004, Az.: 6 U 109/03) hatte zu klären, ob der Anbieter von Telediensten im Internet im Impressum auch seine Telefonnummer angeben muss, um den Anforderungen des § 6 Teledienstegesetz (TDG) genüge zu tun.

§ 6 TDG regelt unter anderem, dass die Angaben in der Anbieterkennung (so genanntes »Impressum«) unmittelbare Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Dienstleister ermöglicht. Wörtlich heißt es im Gesetz:
Diensteanbieter haben […] folgende Informationen […] verfügbar zu halten […]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, […]
Nach Ansicht des Klägers, der B.d.V.u.V. e.V., in diesem Rechtsstreit entsprach das Webimpressum der Beklagten, der Firma M.M. (Deutschland) GmbH, das keine Telefonnummer aufwies, nicht der Gesetzesvorgabe. Aus diesem Grund Klage die Kläger auf Unterlassung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 UKlaG und wegen Verstoßes gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch.

Das Gericht erster Instanz weis die Klage zurück. Es war der Auffassung, aus § 6 Nr. 2 TDG ergebe sich keine Verpflichtung für einen Diensteanbieter, seine Telefonnummer anzugeben. Darauf käme es aber auch nicht an, da der Beklagte den potentiellen Kunden die Möglichkeit biete, online durch Ausfüllen eines Formulars um Rückruf zu bitten.

Die Klägerin ging in Berufung zum OLG Köln, das der Berufung stattgab. Es ist der Ansicht, aus dem Wortlaut des § 6 Nrn. 1 und 2 TDG ergibt sich,
»dass die Beklagte als Diensteanbieter Angaben machen muss, die die unmittelbare Kommunikation mit ihr ermöglichen, und dass das mehr als die Postanschrift und die E-Mail-Adresse sein muss. […] Soweit ersichtlich wird deshalb in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum an keiner Stelle in Zweifel gezogen, dass – so der Wortlaut der Gesetzesbegründung zu § 6 TDG – Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen, sich auf die Angabe einer E-Mail-Adresse und "zumindest auf die Angabe der Telefonnummer" beziehen.«
Dabei, ist sich das OLG Köln sicher, müsse es sich um eine Telefonnummer und nicht um eine Telefaxnummer handeln. Da das Gericht das nicht näher zu begründen weiss, zieht es sich auf die unter Juristen beliebte Formulierung »bei verständiger Würdigung der Gesetzesbegründung«. Dass das Gericht eine entsprechende Würdigung der Gründe des Gesetzgebers vorgenommen hat, ist den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen.

Was die Vorinstanz noch gut hiess, das Online-Formular, kam in der Berufung nicht an:
»Die den potentiellen Interessenten von der Beklagten gegebene Möglichkeit, im Internet online bestimmte Daten einzugeben und dadurch um Rückruf zu bitten, gibt ihnen keine Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme im Sinne des § 6 Nr. 2 TDG. Schon der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Nr. 2 TDG verbietet es deshalb, diese von der Beklagten in Aussicht gestellte Rückrufmöglichkeit als ausreichend zu begreifen.«
Mit der Entscheidung ist eine weitere Grauzone im Nebel des Webimpressums gelichtet worden. Nun müssen fleißig Telefonnummern online nachgerüstet werden. Dass das Gericht seine Einschätzung zur Frage Telefon oder Fax nicht zu begründen in der Lage war, ist da unerheblich. Es ist einfach vernünftiger, dem potentiellen Kunden auch eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Alles andere atmet einen Hauch von Unseriösität.

DaddyCool 03.05.2004 07:53

Möchte man nicht seine private Nummer angeben, so empfehle ich ein extra Handy mit Prepaid Karte zu kaufen, oder sich eine 0190 Nummer zu registrieren und diese weiterleiten zu lassen, solche Nummern halten die Leute auch davon ab, einem wegen nichtigkeiten anzurufen.

Bei mir steht im Impressum übrigends eine 0190 Nummer.

Norbert 03.05.2004 09:33

Ja wie jetzt... dann bekomme ich den ganzen Spammschrott nicht nur in die Mail sondern auch noch auf die Sprachbox gemüllt. So ein Quatsch, so ein bürokratischer!

Norbert

Jan Stöver 03.05.2004 09:39

Die Idee mit dem Handy ist aber keine schlechte Lösung ... einfaches Prepaid Handy ... Mobilbox an und raufsprechen, dass man ggf. die alternativ angegebenen Kontaktmöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte.

Du hast eine Nummer angegeben - gibst alternative Kontatkmöglichkeiten an und erfüllst den Wunsch des OLG.

Eigentlich müsste das dann lückenlos sein. Wer sagt denn, ob das Handy wärend der Anrufzeit nicht zufällig keinen Empfang hatte.

Da ist man mit 49€ dabei ...

Man muss natürlich sehen, ob man denn "Abmahnwürdig" ist ... obwohl ja im Moment sowieso alles abgemahnt wird. Einige Anwälte machen das sicherlich als Kanzleispezialität.


[edit]
hier gibt es bei google noch einiges an Lesestoff. Dort findet man bspw. Abmanungen von bekannten Seiten sowie Hinweistexte von Anwaltskanleien.
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Odysseus 14.06.2004 10:33

Ich besitze kein Telefon - was soll ich denn dann bitte tun?

Zitat:

Zitat von DaddyCool
Möchte man nicht seine private Nummer angeben, so empfehle ich ein extra Handy mit Prepaid Karte zu kaufen, oder sich eine 0190 Nummer zu registrieren und diese weiterleiten zu lassen, solche Nummern halten die Leute auch davon ab, einem wegen nichtigkeiten anzurufen.

OK, ein privates Handy habe ich. Ist eigentlich immer aus.
Aber die 0190 Geschichte finde ich interessant. Wie macht man das? Wo muss man so eine Nummer beantragen und was kostet es?

John Doe 22.06.2004 13:33

Zitat:

Zitat von Odysseus
Wie macht man das? Wo muss man so eine Nummer beantragen und was kostet es?

Es gibt diverse Anbieter die dir 0190 Nummern kostenlos zur Verfügung stellen, die sind zwar nicht so schön kurz wie die aus der uns allen bekannten Werbung die jede Nacht auf dsf und rtl2 kommt, erfüllen aber ihren Zweck.

Ich beziehe meine z.B. von http://www.rufnummer.de

komma 21.08.2004 16:31

Wie ist das eigentlich mit Privatpersonen, die ein Forum auf ihrer Internetseite haben, müssen die auch ein Impressum mit Anschrift und Telefonnummer veröffentlichen ?

Gruß komma.

csn! 22.08.2004 07:24

Nein, müssen sie nicht.

BTW, das mit der 0190-Nummer ist ne klasse Sache. Habe mir auch mal eine angelegt.
Schreckt ab, einfach aus Jux mal anzurufen und wenn doch, verdient man noch bissl was daran. Braucht man dafür dann eigentlich nen Gewerbeschein? Weil, man verdient ja somit Geld. ...


Gruss

Andy.C 22.05.2005 22:37

Zitat:

Zitat von dookie
Braucht man dafür dann eigentlich nen Gewerbeschein? Weil, man verdient ja somit Geld. ...

Gewerbe brauchst du deswegen nicht.
Wenn du im Monat nur 2 Euro umsetzt nichtmal ne Ust-ID ;)
kommen da aber schon weitaus höhere summen zustande, womit du beispielsweise deinen Lebensunterhalt oder einen teil davon bestreiten kannst, so müsstest du dieses beim Finanzamt angeben und über eine Ust-ID Laufen lassen.
Ist Übrigens bei allem so, auch bei Adsense ;)


Gruß

TRS 22.05.2005 23:15

Zitat:

Zitat von Andy.C
Gewerbe brauchst du deswegen nicht.
Wenn du im Monat nur 2 Euro umsetzt nichtmal ne Ust-ID ;)
kommen da aber schon weitaus höhere summen zustande, womit du beispielsweise deinen Lebensunterhalt oder einen teil davon bestreiten kannst, so müsstest du dieses beim Finanzamt angeben und über eine Ust-ID Laufen lassen.
Ist Übrigens bei allem so, auch bei Adsense ;)

Die Aussage kann ich im Moment nicht so stehen lassen. Ein Gewerbeschein ist notwenig, sobald du gewerblich aktiv bist. Das heißt, sobald du Gewinn machen willst durch deine Aktivität. Die Anmeldung im Gewerbeamt dauert 10 Minuten und kostet dich 20 bis 30 Euro.

Die Ust-ID erhälst aber durch eine Gewerbeanmeldung nicht und spielt daher eine Sonderrolle im Impressum. Du musst sie angeben, wenn du eine durch das Finanzamt zugeteilt bekommst - Dies ist aber erst nötig, wenn du europaweit tätig bist.

IANAL, aber das Thema wird bei im Forum alle paar Wochen angesprochen :rolleyes:

Rene 07.06.2005 16:01

Zitat:

Die Aussage kann ich im Moment nicht so stehen lassen. Ein Gewerbeschein ist notwenig, sobald du gewerblich aktiv bist. Das heißt, sobald du Gewinn machen willst durch deine Aktivität. Die Anmeldung im Gewerbeamt dauert 10 Minuten und kostet dich 20 bis 30 Euro.
Nö, diese Aussage ist so definitiv Falsch!

Da hier nur Provisionen verdient werden, ohne das als Gewerbebetrieb gegründet oder tätig wird, reicht selbstverständlich die Meldung von Nebeneinahmen ans zuständige Finanzamt. Die kostet nichts ausser den anfallenden Steuern. Bei Einahmen unter ~16t Euronen im Jahr sollte man die Provisionen ohne MwSt kassieren (lässt sich vereinbaren) und ist somit "nur" noch Einkommensteuerpflichtig.

Einen Gewerbeschein benötigt man, wenn man einen Gewerbebetrieb gründet.

Jens* 17.05.2008 20:32

E-Mail im Web-Impressum soll genügen
 
E-Mail im Web-Impressum soll genügen <a href="javascript:openWindow()">

Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, empfahl jetzt Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) in seinem Schlussantrag. Es ist damit zu rechnen, dass sich der EuGH seiner Begründung anschließen und innerhalb der kommenden drei Monate sein Urteil verkünden wird.

Weiterlesen:
heise online - E-Mail im Web-Impressum soll genügen

mranonym 18.05.2008 21:00

Telefon
 
Wenn jemand euch wirklich anrufen will, dann gibt es auch andere Wege wie denic.de + telefonbuch.de


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