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  #1  
Alt 18.08.2006, 14:25
Mitglied
 
Registriert seit: 09.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 58

Impressum im Blog


Hallo,
ein Freund hat sich bei mir auf dem Webspace ein Blog eingerichtet mit einer Subdomain. Die normale Domain ist auf meinem Namen eingetragen.
Wie läuft das jetzt mit dem Impressum? Muss er seine Daten dort angeben oder meine? Und was sollte in dem Fall alles dort stehen?

Grüße, BigTim
  #2  
Alt 18.08.2006, 15:24
Benutzerbild von Jan Stöver
Boardunity Team
 
Registriert seit: 12.2003
Ort: Lübeck
Beiträge: 2.326
Der Domaineigner (Du) ist nicht automatisch auch der inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV.

Erstelle ein Impressum gemäß §6 TDG und trenne die Einträge für den Domaineigner und den inhaltlich Verantwortlichen.

z.B.:

Impressum gemäß §6 TDG

Domaineigner:
Dein Name
Deine Adresse
Deine E-Mail Adresse
Deine Telefonnummer (strittig)

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
v.i.S.d.P Der Name deines Freundes
Die Anschrift deines Freundes
Die E-Mail Adresse deines Freundes
Die Telefonnummer deines Freundes (strittig)

Hier noch ein Linktipp: http://www.digi-info.de/de/netlaw/we.../assistent.php
Schaue da nach Privatperson oder Privatperson mit Werbebanner

__________________
Jan Stöver
  #3  
Alt 18.08.2006, 15:26
Mitglied
 
Registriert seit: 09.2005
Ort: Ulm
Beiträge: 109
Hallo,

die Telefonnummer soll ebenfalls erforderlich sein: siehe strohhalm.org | Private Blogs: Impressumspflicht?

  #4  
Alt 18.08.2006, 19:32
Mitglied
 
Registriert seit: 09.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 58
Vielen Dank euch beiden!

  #5  
Alt 22.08.2006, 19:03
Benutzerbild von Lian
MCSEboard.de Staff
 
Registriert seit: 05.2004
Beiträge: 237
Der Admin-C ist in letzter Konsequenz auch der Zustellungsbevollmächtigter, falls es zu einer Klage oder Abmahnung kommt.

Nur mal so zur Info

Zitat:
Der administrative Ansprechpartner ist dann zugleich Zustellungsbevollmächtigter im Sinne der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung, so dass ihm mit Wirkung für den Domaininhaber amtliche oder gerichtliche Schriftstücke zugestellt werden können. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass etwaigen Anspruchstellern die Rechtsverfolgung nicht durch eine häufig langwierige Auslandszustellung erschwert wird.
DENIC eG - FAQs für Domainanmelder

Wurde zwar zur Frage "Können auch nicht in Deutschland ansässige Personen oder Institutionen eine .de-Domain registrieren" beantwortet, gilt aber natürlich auch in anderen Fällen.

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