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CPL-Kampagnen?Moin zusammen. Ein potentieller Werbekunde hat bei mir nach meinen CPL-Konditionen gefragt, da er gerne ein 320x240 px Flash-Video platzieren will. Kann mir mal einer erklären, was CPL-Kampagnen sind? Ich hab gesucht aber ich lese immer nur, dass es sie gibt und nicht was das ist __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#2
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Hi Daniel, define:cpl - Google-Suche Cost-per-lead ist eigentlich die "schlechteste" Variante, da der Werber nur bezahlt, wenn jemand über Deine Seite gekommen ist und sich nachweislich eine Leistung/ein Produkt gekauft hat. Bessere CPL Kampagnen lösen es so, daß ein cookie gesetzt wird, das es einem ermöglicht auch einen Kauf innerhalb von X Tagen anrechnen zu lassen. /edit: Örm, irgendwas stimmt mit der Sig in dem Beitrag nicht. Meine Sig ist zumindest nicht doppelt... |
#3
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Zitat:
Ansonsten ist CPL, so lange man die richtige Zielgruppe trifft, manchmal sogar besser als Pay per Klick oder view. Ich würde mir das beworbene Produkt ansehen und überlegen ob die User die auf deine Seite kommen Interesse daran haben. |
#4
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Okay Leute vielen Dank für den Hinweis! Ich hab mich mit meinem Werbepartner jetzt so weit geeinigt, dass er von mir ein konkretes Angebot haben will. Ich hab ihm für die gewünschten vier Wochen einen Festpreis angeboten, den ich persönlich sehr hoch finde, der aber auf einen TKP-Preis von 10,00 Euro runterrechenbar ist. Von daher ist das noch ganz okay, die Preise für Werbung scheinen aber schon ziemlich hoch zu sein. Mal ne Frage, weil ich noch keine Werbegeschäfte in dieser Größenordnung gemacht habe: Nimmt man bei hohen Summen Anzahlungen bzw. kann man welche Verlangen? Wenn man Verträge abschließt, kann man die auch faxen oder muss man die per Post schicken, damit die Unterschrift original bleibt? Ich frage so konkret, da ich ein gutes Gefühl habe bei der Sache. Ich denke er wird vielleicht noch versuchen mit runterzuhandeln, ansonsten bleibt es dabei. Wäre über nochmalige Hilfe sehr dankbar! __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#5
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Rein rechtlich reicht ein gefaxter Vertrag aus. Nichtsdestotrotz würde ich immer darauf bestehen, dass im Anschluss ein Original über den Postweg zugestellt wird. Eine Anzahlung kann man immer verlangen. Auch, wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handeln sollte. Einerseits gibt eine Anzahlung eine gewisse Sicherheit, dass der Vertrag auch abschließend eingehalten wird und andererseits ist zumindest dein erster zeitlicher Aufwand gedeckt, wenn es mal zu ausstehenden Zahlungen kommen sollte. Ein Banner ist recht schnell eingebunden und wieder entfernt. Trotzdem sollte man sich die wenige Zeit vergüten lassen. In diesem Fall als Sicherheit im Voraus. Wie du das alles machen möchtest ist natürlich dir überlassen. Was ich noch mit auf den Weg geben würde ist die Tatsache, dass z.B. Adsense in einer Grauzone liegt, was die Notwendigkeit einer Steuernummer angeht. Ein solches Geschäft, wie du es gerade schließt, muss versteuert werden. Der anzeigenbuchende Kunde verlangt ja sicher eh eine ausgewiesene Mehrwehrtsteuer. Aber das hast du sicherlich schon selbst auf dem Zettel. Möchte es nur auch in diesem Thema erwähnt wissen. __________________ Jan Stöver |
#6
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Naja ich habe einen Gewerbeschein. Das berechtigt mich ja aber nicht zum Ausweisen der Mehrwertsteuer, oder? __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
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Das darfst du als Gewerbetreibender nicht, das musst du sogar. Ansonsten läufst du Gefahr, an der evtl. Umsatzsteuer vorbei "schwarz" tätig zu werden. Aktuell liegst du im Jahr aber wohl eh unter dem Umsatzsteuerfreibetrag. Davon gehe ich einfach mal aus. Hat sich das Finanzamt noch nie bei dir gemeldet? Wenn nicht würde ich mal zum zuständigen Gewerbeamt um die Gültigkeit deines Gewerbescheins zu überprüfen. Nach der Gewerbeanmeldung bekommst du nämlich eine Umsatzsteuernummer zugewiesen und musst am Ende des Jahres entsprechende Umsatzsteuerbescheinigungen mit der Steuererklärung zusammen ausfüllen und abgeben. __________________ Jan Stöver |
#8
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Okay darum werde ich mich dann kümmern müssen. Was muss ich denn dann auf der Rechnung aufführen? __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#9
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Das gilt AFAIK nicht für Kleinunternehmer, die die Mehrwertsteuer nicht ausweisen dürfen. |
#10
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Seit 2003 ist man bis zu einem Umsatz von 17.500€ im p.a. (vorher 16.620€) nicht umsatzsteuerpflichtig. Man muss also keine Mehrwertsteuer ausweisen. Soweit gebe ich dir recht. Wenn jedoch das Ausweisen von der Mehrwertsteuer verlangt wird, muss man dies auch machen. Entsprechend ist diese Steuer dann auch am Jahresende an das Finanzamt abzuführen. Unabhängig davon, ob man über das Jahr die 17.500€ überschreitet. Die Anmeldung eines Gewerbes ist Voraussetzung dafür, dass er die MwSt ausweisen darf. Fakt ist folgendes: Daniel möchte Werbefläche vermieten. Der Mieter möchte diese Werbung sicherlich von der Steuer absetzen. Das geht nur, wenn Daniel die MwSt ausweist. Das kann Daniel nur, wenn er ein angemeldetes Gewerbe hat. Nach der Anmeldung dieses Gewerbes (ein paar Wochen) meldet sich das Finanzamt und teilt ihm eine Steuernummer mit. Einigen wir uns auf: Daniel kann, muss aber nicht. Ob dann allerdings ein Werbevertrag zu Stande kommt ist die andere Sache. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Privatperson 10€/1000 bezahlt. So einfach ist das Spiel eigentlich. __________________ Jan Stöver |
#11
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Okay das habe ich verstanden und noch mal meine Unterlagen durchgeschaut. Ich habe einen Gewerbeschein. Daraufhin hat mich das Finanzamt angeschrieben und wollte Angaben zu meinem Gewerbe haben, zzgl. geschätztem Einkommen. Da habe ich reingeschrieben, dass ich nicht unter dem Umsatzsteuerfreibetrag von 17.500 Euro kommen werde. Sonst war nichts mit Ust-Nummer ... Mal schauen, was die von mir verlangen mit der Werbung...ansonsten wenn man einen Betrag ausmacht ... macht man ds inkl. MwsT oder rechnet man das noch oben drauf? __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#12
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Das ist dir überlassen. In diesem Fall sogar eigentlich egal. Bei Sachgütern ist das schon doof wenn man sie in den Preis rein rechnet. Denn:
100€ zzgl. 16% MwSt ist gleich wie 116€ inkl. Mehrwertsteuer. 100€ gehören in beiden Fällen dir. __________________ Jan Stöver |
#13
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Ist klar. Ich hab in dem Fall dem Kunden schon einen festen Preis gesagt. Käme bescheuert wenn ich dann nachträglich noch sage ... "Okay wenn Sie Mwst. ausgewiesen haben wollen, dann kommen da noch 16 Prozent drauf" __________________ Daniel Richter Immer ein Besuch wert: TVBlogger.de - Aktuelle Nachrichten aus der Welt des Fernsehens |
#14
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Ich habe da einen sehr schönen Artikel gefunden der dich vielleicht interessiert: Basic Thinking Blog » Google AdSense versus TKP |
#15
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Auch eben gelesen. Ich muss aber zugeben, dass der erste Absatz echt zu geil ist: Zitat:
__________________ Jan Stöver |
#16
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Internetrecht - umsatzsteuer hier ist ein interessanter link zum thema. __________________ Rene Welz www.forennews.de |
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