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#1
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Impressum §5 TMGHallo! Das Telemediengesetz TMG ist ja im Februar geändert worden. Zur Impressumspflicht, heisst es da im § 5 Zitat:
Heisst das also, das man für "normale" Boards, wie z.B. Support-Boards, die kostenfrei zu nutzen sind, kein Impressum mehr braucht? Als Beispiel möchte ich hier das forum von Woltlab anführen, welches kostenlos zu nutzen ist (woltlab.de/forum/). Dort war bis vor kurzen immer ein Impressum, jetzt ist da keins mehr. Hier noch ein Link dazu Klick Wie seht Ihr das? Hier bei bu ist ja noch eins... |
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#2
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| Ist unmißverständlich geschrieben. Solang du kein Geld für dein Angebot/ein Teil dessen verlangst, gilt "alles kann, nichts muss". Ich persönlich empfinde ein vorhandenes Impressum als Teil der Seriösität. __________________ Jan Stöver |
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#3
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| Irre ich mich, aber heißt Adsense Werbung nicht bereits Geld verdienen? __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
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#4
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| Ich würde das so interpretieren, dass "Gegen Entgeld" heißt, dass der Nutzer etwas bezahlen muss. Also würde das Adsense ausschließen. __________________ MFG, rellek Administrator rellek[org] ...gehen Sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen |
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#5
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| Man könnte es aber auch Auslegen, dass man mit dem Angebot Geld verdient, was man ja mit Werbung tut. Und jemand der draufklickt, den wird es schon geben! __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
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#6
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| Ne, würd ich nicht so sehen. Das klingt mehr nach Geld ausgeben, um eine Leistung zu bekommen. Bei Adsense ist das ja nicht so, weil ein Adblocker mich nicht daran hindert, die Seite aufzurufen (beispielsweise). Und wenn der User auf die Werbung klickt, kostet es ihn selber ja nichts. __________________ MFG, rellek Administrator rellek[org] ...gehen Sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen |
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#7
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| Adsense (oder Werbung jeder Art) macht aus der Webseite aber eine gewerbliche Sache, und die hat doch wieder andere Regeln, oder? Außerdem heißt es nicht, dass man das nicht machen muss, wenn es nicht in diesem einen Paragraphen steht. Irgendwas hat man im Zweifelsfall immer übersehen und wenn nicht, wird halt mal schnell im Verborgenen das Gesetz geändert, wie letztens erst wieder passiert, und keiner kriegt's mit. __________________ Yves Goergen unclassified.de – Persönliches, Web-Labor, Fotoalbum, Webhosting |
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#8
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| Hab mich mal wieder etwas informiert und mich hier auf den aktuellsten stand gebracht (denk ich mal), was ist eigentlich hiervon zu halten (wieder mal das OLG Hamburg): Zitat:
__________________ Enrico Hahn |
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#9
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| Diesbezüglich interessanter, weil imho aktueller: Das neue Telemediengesetz – Teil 4: Impressumspflichten - Law Podcasting - Das erste deutsche Anwalts-Audio-Blog - Kanzlei Dr. Bahr __________________ MFG, rellek Administrator rellek[org] ...gehen Sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen |
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#10
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| Sagt mir aber auch nicht mehr oder deutlicher was nun Sache ist als das was oben verlinkt ist, eher noch weniger. __________________ Enrico Hahn |
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#11
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| Wisst ihr was, das OLG Hambung interessiert mich nen Dreck. Die haben mittlerweile schon soviel Zeug entschieden, der vom Rest der Welt (außer natürlich der klagenden Partei) entschieden abgelehnt und teilweise in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wurde. Da ich mich überwiegend als Privatperson im Internet bewege, ist mein Gerichtsstand Nürnberg und nicht Hamburg. Insofern kann ich nur alle Leute bemitleiden, die in der Nähe von Hamburg wohnen. Also nehmt diese skandalösen Schlagzeilen aus Hamburg bitte nicht zu ernst. Irgendwann wird auch dieser Richter mal in den Ruhestand gehen.__________________ Yves Goergen unclassified.de – Persönliches, Web-Labor, Fotoalbum, Webhosting |
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