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worka 20.01.2004 16:55

Mysteriöses bei ebay
 
Hallo Leute,

habe gerade bei chip online einen interessanten Artikel über eine ebay-Auktion gefunden, in der ein Wireless-LAN-Kabel verkauft wurde.. :D

Link: http://www.chip.de/news/c_news_11377465.html

Chris 20.01.2004 17:05

Naja, die CHIP-Redakteure brauchen auch ihre Zeit, bis sie auf den diversen Boards die ganzen eBay-Threads durch haben... :D

C.

MrNase 20.01.2004 17:07

Oh mein Gott... Ich könnte es gut gebrauchen, aber bei dem Preis!?

Daniel Richter 20.01.2004 17:36

Oh man, wer ist eigentlich so blöd und bietet für sowas?
Der Verkäufer begeht da aber auch eine rechtliche Gradwanderung ...

worka 19.05.2004 17:41

Hab zu dem Thema noch was gefunden. Weiß nicht ob jemand die Seite schon kennt:

http://www.wortfilter.de/kurios.html

Gast 20.05.2004 08:51

najaaa...die ganzen Ebay-Sachen sind langsam nicht mehr so lustig.

Philipp Gérard 20.05.2004 11:53

Wow, jetzt hats auch der letzte Depp gefunden - lol. Das Zeug gibts seit 2002 im Netz...

waldtier 13.07.2004 07:09

ebay abzocke geht weiter....
 
Hallo,
bin gelöffelt worden, habe über ebay defektes Sony P4 HT 3,2 GhZ Notebook per ausserebaylichem Sofort-Kauf erworben, Geld blind überwiesen: geld weg, kein Notebook. 500 euro schaden
Wer hat sowas auch erlebt, wie kann ich an die Adresse kommen ohne RA und Staatsanwaltschaft einzuschalten?

Siehe Artikelnummern 5105636325 und 5108287756
wie geht sowas wenn doch ebay über schufa prüft?hat jemand eine idee?

itst 13.07.2004 12:16

Ohne RA geht da nix. Anzeige erstatten und gut iss.

Jan Stöver 13.07.2004 13:16

Zitat:

per ausserebaylichem Sofort-Kauf erworben
Wenn ich das richtig interpretiere, dann hast du da den größten Fehler begangen ... ausserhalb von ebay wickelt man sowas nicht ab.

Wenn du nicht innerhalb der Auktion die Sofort-Kaufen Funktion genutzt hast bzw. regulär eine Auktion als Gewinner verlässt, ist es klar, dass ebay sich bedeckt hält ... was haben die dann damit auch zu schaffen?

Weiterhin möchte ich dich darauf aufmerksam machen, dass du ohne jeden Beweis (weil es noch kein Urteil gibt) Aussagen wie diese:

Zitat:

der Gauner macht weiter!!
Siehe Artikelnummern xxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxxx
Max Mustermann , Leipzig
... tunlichst lassen solltest. Damit machst du dich äusserst Angreifbar ... ich z.B. würde jemanden der so über meinen ebay Account schreibt sofort anzeigen.

Daher würde ich dir - bzw. Boardster empfehlen, den Schrieb sofort zu editieren.

Boardster 13.07.2004 13:29

@Jannefant: Danke für den Hinweis. Wegen einer ähnlichen (verleumderischen) Äußerung eines Benutzers habe ich vor einiger Zeit schon einmal Probleme bekommen.

@waldtier: dein Beitrag war wahrscheinlich für das snakecity-Forum bestimmt.

Jan Stöver 13.07.2004 14:32

Kein Thema ... wir wissen ja, wie das Abläuft ...

Ich gebe z.B. öfter mal aus reinem Interesse meinen Vor und Zunamen bei Google ein ... wenn man dann einen solchen Beitrag findet, und man Anzeige erstattet, ist die erste Person die Unannehmlichkeiten bekommt die im Impressum Angegebene. Da man nur so an die IP kommt und mit dem entsprechenden Provider in Kontakt treten kann.

Sowas kann man sich ersparen ...

OrcaDesign 13.07.2004 15:02

Zitat:

Zitat von Jannefant
Wenn ich das richtig interpretiere, dann hast du da den größten Fehler begangen ... ausserhalb von ebay wickelt man sowas nicht ab.

Naja, als generellen Fehler würde ich das nicht bezeichnen... es gab auch mal eine Zeit vor ebay (ja, man kann das fast schon gar nicht mehr glauben :D), da nannte man das einfach "Gebrauchtmarkt" im Kleinanzeigenteil, "schwarzes Brett" an der Uni, "Kundentheke" im Supermarkt, (...) - und wenn man etwas von dem Angebotenen kaufen wollte, rief man beim Besitzer an, um den Rest zu klären. War's ein Angebot vor Ort - prima - dann fuhr man eben dorthin, guckte sich das Teil noch vorher an, um dann den Austausch gütlich an Ort und Stelle zu begehen.
Und alle waren glücklich und freuten sich.
Hat von euch Jungspunden (:D) etwa noch nie jemand ein seltenes Teil gebraucht über ein Inserat in einem Fachblatt gekauft? Da fährt man dann meist auch nicht grad hin, sondern regelt alles telefonisch und ließ es sich dann nach Überweisung zuschicken (und das alles lange vor ebay... Technik, die begeistert *g*... und das gar ohne Bewertungsprofil - höllisch!)

Ist doch heute nicht anders - natürlich ist es mit einem reinen eMail-Kontakt ungleich schwerer ersteinmal die Handelsbereitschaft des Verkäufers zu belegen... zumindest aber immer noch leichter als bei einem reinen Telefonkontakt - die Überweisung jedoch ist immer gut nachweisbar - welche hoffentlich wenigstens einen entsprechend eindeutigen Betreff im Zusatzfeld hat.
Pech für Dich natürlich, wenn derjenige einen Zeugen benennen kann, daß das Laptop doch bei der Post abgegeben wurde...
... das sind dann aber Betrügereien, wo einem der schönste Kaufvertrag über ebay auch nicht weiterhelfen würde...

Gruß,
Lars


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