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  #1  
Alt 09.06.2009, 00:17
Mitglied
 
Registriert seit: 06.2008
Beiträge: 15

Unterliegt Konzert Flyer auch Urheberrecht?


Hallo,

ich wollte mal fragen ob jemand weiß wie es rechtlich mit der Veröffentlichung von Konzert Flyern aussieht? Die Dinger liegen ja überall rum und sind ja eigentlich Werbeprospekte.
Ich weiß, dass das Werke von jemand anderes sind, aber ich dachte vielleicht gibt es ja Sonderregeln in Bezug auf Werbung.
Vielleicht kann ja auch jemand das Risiko abschätzen, ob man wegen sowas belangt wird, weil eigentlich ist es eine gute kostenlose Werbung für Events.
__________________
Viele Grüße

Audimax

See you soon on www.sub-cultures.de & www.kreditpedia.de

Geändert von Audimax (09.06.2009 um 19:32 Uhr).
  #2  
Alt 09.06.2009, 02:19
Mitglied
 
Registriert seit: 03.2009
Beiträge: 109
Sie unterliegen dem Copyright, aber keiner wird dich deswegen anzeigen, wenn Du sie auf deiner Seite veröffentlichst.

  #3  
Alt 09.06.2009, 02:30
Benutzerbild von JonnyX
Sir SeVeN
 
Registriert seit: 10.2005
Beiträge: 887
Ist doch jeder froh wenn das eingetragen wird O_o

Also ich werde immer per Mail angeschrieben, obich den Flyer nicht auch auf meiner Seite haben will, gratis Werbung ist doch >>> all

  #4  
Alt 09.06.2009, 18:51
Mitglied
 
Registriert seit: 06.2008
Beiträge: 15
Vielen Dank für die Tipps. Es gibt aber auch immer Leute, die sich selbst über gute Werbung aufregen!
Ich kenn das aus meinem Job.
Ich würde halt gerne auf der sicheren Seite sein. Es kann ja aber auch nicht sein, dass man für einen Flyer der auf der Straße liegt belangt wird, wenn man den veröffentlicht. Jede Band hat so Dinger überall rumliegen. Am besten noch so lange drin stehen lassen bis die Veranstaltung rum ist und mir dann ne Abmahnung schicken. Das wärs noch!
Ich denke zwar die Gefahr gerade in der Musik Szene ist relativ gering, weil wie ihr schon sagtet ist doch gute Werbung.
Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen! Mal schauen ob ich noch weiterhin in der Grauzone arbeiten will, oder auch diesen Service dank der Gesetzeslage lieber einstellen sollte.

Es ist ja auch gerechtfertig, wegen solchen höchstkriminellen Verstößen Schadensersatzsummen von mehreren 1000 € zu verlangen. Es war einmal ein Köchin namens Marion...

Sorry aber dem musste ich noch Luft machen.

__________________
Viele Grüße

Audimax

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