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hjmaier 19.10.2004 11:13

Herausgabe von Emailadressen z.B. bei Verstoß gegen das Urheberrecht
 
Hallo alle zusammen,

in meinem Forum gab es vor kurzem ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein Mitglied bot öffentlich eine PDF Datei eines Buches an.

Dieses Angebot haben wir natürlich gleich entfernt und den Benutzer entsprechend verwarnt.

Der Rechteinhaber ließt das Forum regelmäßig mit und hat auch dieses Angebot mitbekommen. Er bat mich jetzt um die Emailadresse des Users um ihm eine entsprechende Mail mit Androhung von weiteren Schritten zuzusenden, sollte er nochmal so ein Angebot unterbreiten.

Im Prinzip habe ich gegen die Herausgabe der Email wenig einzuwenden. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob ich das überhaupt darf, ohne dazu z.B. gerichtlich gezwungen worden zu sein. Ich habe wenig Lust, dass der Benutzer den Spieß einfach umdreht.

Kennt sich jemand von Euch da aus, bzw. hat einen entsprechenden Link parat?

Viele Grüße
hj

OrcaDesign 19.10.2004 17:26

Hi,

"Gegen"frage: warum, wenn die eh schon regelmässig in Deinem Forum mitlesen, schicken die dem nicht einfach eine PN?
Kommt auf's selbe raus wie eMails verschicken - und Du bist nicht in der mißlichen Zwangslage, unerlaubt eMail-"Handel" betreiben zu müssen.

Ansonsten, andere Methode, die zum einen entgegenkommend ist und zum anderen unverfänglich: ich würde denen eine Vermittlerrolle anbieten - entweder daß Du eMails von denen an den eigentlichen Empfänger weiterleitest (solange von dem keine Einverständnis vorliegt über die Herausgabe der Adresse)... oder besser noch, Du richtest über Deinem Server-Account eine Weiterleitungsadresse ein, über die man direkt an denjenigen schreiben kann, ohne die echte Adresse zu kennen.

Gruß,
Lars

porschinho 09.12.2004 22:54

ich würde in deine nutzungsbedingungen einpflegen, dass im falle einer urheberrechtsverletzung emailadressen auf anfrage weitergegeben werden.

itst 10.12.2004 00:52

Du bist zu nichts verpflichtet, solange die Anfrage nicht von der Staatsanwaltschaft kommt. Die Idee, die Mail weiterzuleiten finde ich gut. Damit hilfst Du dem Rechteinhaber und wahrst gleichzeitig den Datenschutz.

hjmaier 10.12.2004 11:44

Zitat:

Zitat von itst
Du bist zu nichts verpflichtet, solange die Anfrage nicht von der Staatsanwaltschaft kommt. Die Idee, die Mail weiterzuleiten finde ich gut. Damit hilfst Du dem Rechteinhaber und wahrst gleichzeitig den Datenschutz.

Genauso habe ich es gemacht. Die Reaktion war auf beiden Seiten sehr positiv.

Viele Grüße
hj


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