#1
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Email-AbmahnungHallo, verschicken Anwälte Abmahnungen auch per Email? Folgendes wurde mitgeteilt: [...]Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten.[...] Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2010 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden![..] Was soll man davon halten? Ich hab noch nie wirklich irgendwo was runtergeladen... Klar hab ichs mal ausprobiert, aber das ist schon Jahre her... Was meint Ihr? Ist das glaubwürdig? Für mich sieht das ganz stark nach einer neuen Abzocke-Masche aus. LG |
#2
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Unglaubwürdig. Zu viele Rechtschreib- und Kommafehler enthalten. |
#3
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Genau...! Außerdem: werden "echte" Abmahnungen auch tatsächlich in dieser Form verfasst? Das ist doch pure Erpressung! Gibt es in der E-Mail Absender-Daten - Kanzleiadresse? |
#4
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Wende dich am besten an den Verbraucherschutz, denke die können da am besten helfen und gib uns dann bitte Bescheid |
#5
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Wir haben gerade ebenfalls eine Abmahnung per Email bekommen, allerdings wegen eines Bildes. Es scheint mir, dass dies eine " neue Masche " werden könnte. Wir haben einen Rechtsbeistand dafür in Anspruch genommen. Die Erstberatung kostet ja auch nun nicht die Welt.... |
#6
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ich hab jetzt Folgendes im Netz gefunden: All items tagged with KUW Rechtsanwaelte*-*Rechtsanwalt Anwalt Weiß & Partner, Esslingen Das bestätigt meine Einschätzung! Ich überlege wirklich hier eine Anzeige zu erstatten, das kanns ja wohl nicht sein, oder?! |
#7
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#8
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Solche Schreiben von Anwälten sind komplett wertlos. Ein Staatsanwalt würde nie (und wirklich nie) einen Anwalt beauftragen, Erhebungen seinerseits zu untersuchen. Damit würde immer die IT Abteilung der Polizei (vermutlich in Deutschland das Landeskriminalamt oder Bundeskriminalamt) beauftragt werden. Normalerweise müsste es der Staatsanwalt selbst erheben, aber er gibt den Auftrag an seinen "verlängerten Arm" - der Polizei - weiter. |
#9
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Von solchen Fällen lese ich momentan immer und immer wieder und auch Zeitungen berichten immer mehr darüber. Das wirklich witzige daran ist das pornografisches Material nicht unter Urheberrecht fällt, da nur geistiges Eigentum darunter fällt und Pornografie nicht dazu zählt. Hat mir zumindest ein Freund erklärt, der Jus studiert. Was ich auch oft gelesen habe, zwar nicht in deiner Post sehe, ist das oftmals eine Paysafecard verlangt wird. Kein Anwalt der Welt würde sich mit einer Prepaid Karte bezahlen lassen. |
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