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  #1  
Alt 07.05.2009, 19:28
Benutzerbild von Lyoid
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Registriert seit: 07.2007
Beiträge: 143

Vertrag für Programmierer (Vertraulichkeit, Besitz des Quellcodes etc.)


Hallo Leute,

hat von Euch jemand gute Vertragsentwürfe für angestellte und freie Programmierer?

Ich habe inzwischen 2 Entwickler für mich arbeiten, allerdings selbst mal etwas in der Richtung gemacht und möchte gerne, da die Entwickler Einblick in Passwörter, Sicherheitslücken haben sowie den ganzen Quellcode theoretisch zur eigenen Verwendung besitzen einen Vertrag zwischen denen und mir schliessen.

Wichtig ist also:
  • Vertraulichkeit mit Informationen aus dem Unternehmen, Programm und Quellcode
  • Klärung der Besitzverhältnisse und Rechte an dem Quellcode
hat von Euch jemand da gute Entwürfe oder Input was in einen solchen Vertrag noch rein sollte?

vielen Dank
Lyoid
  #2  
Alt 07.05.2009, 19:49
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Registriert seit: 05.2009
Beiträge: 6
Meines Wissens nach werden solche Verträge erst mit überschreiten gewisser Gehaltsgrenzen wirksam.

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http://www.net-lab.at/webdesign/typo3-webdesign.html - Typo3 Webdesign
  #3  
Alt 07.05.2009, 23:28
Benutzerbild von Lyoid
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Registriert seit: 07.2007
Beiträge: 143
Zitat:
Zitat von aknet47 Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach werden solche Verträge erst mit überschreiten gewisser Gehaltsgrenzen wirksam.
oha, weisst du mehr dazu? - das wusste ich nicht.
Global kann man das aber vermutlich auch nicht sagen.

  #4  
Alt 09.05.2009, 11:56
neues Mitglied
 
Registriert seit: 05.2009
Beiträge: 6
Hi, ich muss mich da korrigieren, denn ich habe die Verschwiegenheitsklausel mit der Konkurenzklausel verwechselt. (Die Konkurenzklausel wird erst ab einem bestimmten Gehalt gültig, dass habe ich bei der Arbeiterkammer-Wien nachgefragt.) Ich unterzeichnete bereits einige Verschwiegenheitsklauseln. Allerdings glaube ich persönlich, dass Web Developer kein Interesse daran haben, sensible Daten zu missbrauchen.

Einen interessanten Beitrag finde ich den:
http://www.internetrecht-rostock.de/...itsvertrag.htm

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http://www.net-lab.at/webdesign/typo3-webdesign.html - Typo3 Webdesign
  #5  
Alt 09.05.2009, 16:44
Benutzerbild von codethief
Visionär
 
Registriert seit: 09.2003
Beiträge: 811
Zitat:
Zitat von aknet47 Beitrag anzeigen
Die Konkurenzklausel wird erst ab einem bestimmten Gehalt gültig, dass habe ich bei der Arbeiterkammer-Wien nachgefragt.

Einen interessanten Beitrag finde ich den:
Internetrecht - programmierer-arbeitsvertrag
Nun gut, Österreichisches Recht ist aber noch einmal etwas anderes als deutsches Recht.
Nichtsdestoweniger denke ich auch, dass die Konkurrenzklausel in deinem Fall vielleicht (ich kenne deine konkrete Situation ja nicht) ein wenig übertrieben wäre. Eine Verschwiegenheitsklausel ist natürlich berechtigt.
Und was den Arbeitsvertrag angeht: Ich kenne jetzt leider keine Vorlagen, aber eigentlich ist das doch recht einfach. Es gibt zum einen die elementaren Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers (die jeweils die Rechte des anderen sind), die da wären (u.a. §611ff BGB):

Arbeitgeber:
  • Vergütung im Gegenzug für Arbeitsleistung zahlen
  • Fürsorgepflicht: Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers schützen
Arbeitnehmer:
  • Arbeitsleistung persönlich erbringen
  • Treue und Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber (u.a. über Betriebsgeheimnisse schweigen)
Darüber hinaus sollten folgende Punkte in jedem Arbeitsvertrag konkretisiert werden (dabei gesetzliche Vorgaben beachten!), was hoffentlich auch bereits getan hast:
  • Gegenstand der Arbeit, ggf. Qualifikationen, die der Arbeitnehmer bestätigt zu haben
  • Kündigungsfristen (§621ff BGB, KSchG)
  • ggf. Probezeit
  • Arbeitszeit, -ort
  • Entlohnung
  • Krankheit / Arbeitsverhinderung
  • Nebentätigkeit / Zweitbeschäftigung (erlaubt / nicht erlaubt?) => Das, was aknet47 Konkurrenzklausel nannte
  • Urlaub
  • Mehrarbeit / Überstunden
  • Informationspflicht (Arbeitnehmer muss Arbeitgeber über Änderung seiner Anschrift o.ä. informieren)
So, und zusätzlich kannst Du nun einfach zusätzliche Rechten und Pflichten festlegen, d.h. nochmals die Pflicht zur Verschwiegenheit unterstreichen und bestimmen, dass das Urheberrecht an jeglichen Werken (auch, aber nicht ausschließlich, Code), die im Sinne des Arbeitsverhältnisses produziert werden, automatisch an den Dich als Unternehmer übergeht und diese Werke auch nicht ohne Dein Einverständnis für unternehmensfremde fremde Dinge verwendet werden dürfen.

Gruß, Simon


PS: Dies ist, wie immer, keine Rechtshilfe. Ich bin kein Anwalt und hafte daher nicht für ggf. falsche Angaben.

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Stichworte
coder, entwickler, nda, programmierer, vertrag, vertraulichkeit, verträge

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