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  #1  
Alt 17.04.2004, 16:44
Benutzerbild von TRS
TRS TRS ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 995

Verlosung - Was zu beachten?


Hiho,

in meinem Forum wird es bald zu einer Verlösung kommen. Registrierte Nutzer können dann ein Formular ausfüllen und zwischen allen Einsendungen werden dann die Gewinner ausgelost.

Das ganze ist relativ einfach: Da die Nutzer ja im Forum registriert sein müssen, wird einfach ein Button geklickt und man ist dabei. Die UserID wird dann in eine Tabelle reingeschrieben (Quick n Dirty ).

Jetzt sitze ich gerade ein bischen am rechtlichen und nach meinem bescheidenen Wissen sollte ich auf folgende Punkte hinweisen, aber vielleicht gibt es ja noch weitere Punkte.

- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
- Enddatum
- Mitarbeiter ausgeschlossen

Gruß
  #2  
Alt 17.04.2004, 20:25
Benutzerbild von OrcaDesign
elitäre Pappnase
 
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Beiträge: 150
... das wichtigste in meinen Augen hast Du bereits genannt: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" - was eben denn genau das heißt und womit alle rechtlichen Belange erledigt sein müssten .

Ansonsten, wenn Du's besonders akribisch machen willst, nicht nur Mitarbeiter ausschließen, sondern auch deren Angehörige (-> die sog. Begünstigten). Letztendlich ist das evtl. aber auch ohnehin übertrieben, sofern es sich um eine unverbindliche Verlosung handelt (also ohne Verpflichtungen und Kosten seitens des Teilnehmers wie einen Einsatz beim Lotto), weshalb dieser Zusatz Dir ohnehin freistehen sollte... und der Rechtsweg sowieso ausgeschlossen ist *g*...

... vielleicht solltest Du noch erwähnen, wie der Gewinner ermittelt wird - dann kann sich nachher auch keiner darüber beschweren, daß nicht beispielsweise gleich ein Notar bei der Auslosung anwesend war.

Gruß,
Lars

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Lars
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  #3  
Alt 17.04.2004, 20:50
Benutzerbild von TRS
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Beiträge: 995
Geilo, dann kann das ja losgehen

Code:
SELECT userid FROM win ORDER BY rand() LIMIT 10

  #4  
Alt 19.04.2004, 11:00
Benutzerbild von OrcaDesign
elitäre Pappnase
 
Registriert seit: 12.2003
Ort: "Berlin Nebenstelle", vor Köln
Beiträge: 150
Nagel Dich aber nicht an meiner bescheidenen Meinung fest, ich bin auch nur juristischer Laie (und wenn ich eine juristische Fachkraft wäre, dürfte ich hier genausowenig etwas zu schreiben, da das dann eine illegale Rechtsberatung wäre - frag mich nicht, was das soll, aber diesen Passus gibt's da wohl)

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Lars
~ Mein Haus, mein Auto, meine Yacht ~
  #5  
Alt 19.04.2004, 13:55
Benutzerbild von MrNase
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Registriert seit: 06.2003
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Beiträge: 2.639
Sicherlich ne dumme Frage, aber was genau bedeutet 'Der Rechtsweg ist ausgeschlossen'?

  #6  
Alt 19.04.2004, 14:14
Mitglied
 
Registriert seit: 01.2004
Ort: Innsbruck/Österreich
Beiträge: 344
Genau weiss ich es nicht, aber wahrscheinlich, dass die User das Ergebnis des Gewinnspiels auf keinen Fall anfechten können, egal was passiert oder so in der Art.

  #7  
Alt 19.04.2004, 14:46
Benutzerbild von DaddyCool
Platzanweiser
 
Registriert seit: 10.2003
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 306
Niemand hat das Recht einen Gewinn einzuklagen.

Hast du beispielsweise verloren und willst trotzdem gewinnen, wäre es rein theoretisch möglich einen der Gewinne durch einen Rechtsstreit zu erhalten, oder das Gewinnspiel solange zu bremsen bis die Sache geklärt ist. Denn solange die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, dürften die Preise nicht rausgegeben werden.

@Reimer
Der erste Text bezüglich Gewinnspiele dürfte für dich interessant sein

http://www.urteilsticker.de/admin/le...=Sweap%20stake

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  #8  
Alt 01.05.2004, 12:35
Benutzerbild von Gérome
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Registriert seit: 08.2003
Ort: Server-Raum im Keller
Beiträge: 243
Um dieses Thema noch mal aufzuwärmen:

Kennt jemand von Euch Bestimmungen, die ggf. in Kraft treten, wenn die Gewinne eienr Verlosung einen gewissen Wert übersteigen? (Pflicht zur Ziehung unter Notarieller Aufsicht etc. pp.) Sind Kinder/Jugendliche grundsätzlich gewinn- und teilnahmeberechtigt oder muss man hierbei auf etwas achten?


Grüße,
Gérome

  #9  
Alt 01.05.2004, 13:01
Benutzerbild von TRS
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Registriert seit: 02.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 995
Bein BWLer meinte, dass es wohl eine zuständige Behörde gibt, wo ein Gewinnspiel angemeldet wird. Da habe ich mich jetzt nicht genauer informiert - Ansonsten verlose ich unter allen Mitgliedern im Forum die Preise und ein Kaufzwang existiert ebenso nicht.

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