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Umlautdomains und das Domainrecht ...Huhu, wie ja sicherlich viele von euch wissen, ist ab morgen die Vorbestellung der sog. IDN-Domains (Umlautdomains) möglich. Was bisher vom IE nur durch ein Plugin unterstützt werden kann, wird uns ab März mit etlichen neuen Domains überhäufen. Die Vorbestellung läuft laut Denic im "FIRST COME, FIRST SERVE" Verfahren ab. Was Geld im Hintergrund regelt - möchte ich aber nicht wissen, noch behaupten. Da wir uns hier ja auch um das Thema Onlinerecht und Datenschutz kümmern wollen, habe ich bei Sedo einen sehr interessanten Artikel gefunden. Geschrieben wurde dieser Artikel von Rechtsanwalt und Markenrechts-Spezialist Ulrich Luckhaus. http://www.sedo.de/links/showhtml.ph...d=33519&Id=904 Meiner Meinung nach ist dieser Artikel äusserst lesenswert. Eine erste Umlautdomain ist derweil auch schon im Betrieb ... dies wundert mich allerdings sehr ... kann aber auch sein, dass für internationale Domains ein anderes Startdatum als der März 2004 angesetzt wurde. http://www.umzugsbörse24.com/ |
#2
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Danke für den sehr aufschlussreichen Artikel. Ich hatte mich zuvor schon etwas mit den neuen Umlaute-Domains befasst und wollte mir ein paar gutklingende Umlaute-Domains sichern und zum gegebenen Zeitpunkt gewinnbringend verkaufen. Aber wenn mir selbst bei so oberflächlichen Namen wie "Spülmaschine" oder "Erdöl" wettbewerbsrechtliche Konsequenzen drohen, dann möchte ich gerne darauf verzichten. Überhaupt ist das Thema Domainrecht für den "normalen" Webmaster zu undurchsichtig geworden und die Abmahnungswelle tut ihr übriges, um ihn zu verunsichern. Bald ist man als Privatperson wohl zu kryptischen Zeichenfolgen als Domainname gezwungen, weil sich hinter jedem noch so verrückten Begriff ein Markenname versteckt. |
#3
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.com und .net Domains sind schon länger aktiv. Die tatsächliche Registrierung der IDN-Domains innerhalb der TLD .de beginnt am 01.03.2004, was auch schon länger bekannt ist. |
#4
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Was in dem Fall aber über den Provider geschehen muss (am 01.03.2004) ... die Reservierung bei einem Provider, wird diesen veranlassen am 01.03.2004 die Domainregistrierung einzureichen. Hier zählt dann das first go, first server Verfahren. Wenn ich z.B. eine bestimmte Domain versuche "vorzubestellen", so kann es sein, dass diese bei 1&1 als bereits vorgemerkt gilt ... bei domainfactory allerdings auf mich "vorreserviert" wird. Welcher der Provider mit den entsprechenden Domains am 01.03.2004 schneller ist hat gewonnen. Provider intern gilt bereits heute das first come, first serve Verfahren. |
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