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Jan Stöver 28.11.2004 23:01

So günstig wie nie!
 
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Unsere lieben Freunde haben mal wieder einen großen Fehler beim Preis gemacht ... wer die letzte Aktion des 16€ Fehlers mitgemacht hat, weiss, dass sie trotzdem ausliefern. So war es zumindest beim letzten Mal ... und wenn nicht, dann kann man immernoch vom Kauf zurücktreten.

Wer also noch ein wenig das Weihnachtsgeld ausbessern möchte, der sollte schnell hier klicken. Solange der Preis noch auf 3,98€ liegt :D

TRS 28.11.2004 23:05

Hehe, solche Fehler sind doch immer wieder erfreulich. Allerdings kommt bei dem Preis ja noch Porto dazu und dann bestell ich doch nicht ;)

Jan Stöver 28.11.2004 23:08

kostenlose Lieferung - siehe Screenshot ...

Ich habe 10 Exemplare bestellt und das kostet mich 39,80€ ... mehr nicht.

TRS 28.11.2004 23:11

Oha, dann ist ja doch interessant. Medion hat mir meinen DVD Player für 0,00 Euro leider nicht geliefert, war vor wenigen Wochen ein Fehler. Jedoch war bei Heise irgendwann zu lesen, dass ein Gericht im Sinne der Kunden entschieden hatte.

Metro Man 28.11.2004 23:26

Das ist genauso wie mit Druckfehlern in Prospekten und Werbematerieal das ist auch nicht so richtig bindend

Jan Stöver 28.11.2004 23:29

Bei dem Datenbankfehler, wo alle möglichen Produkte 16€ gekostet haben, wurde auch ausgeliefert. Wenn sie dies dieses mal nicht machen, habe ich entweder schlichtweg Pech gehabt oder ich erkundige mich, da ich einen Onlinekauf eigentlich als bindenden Kaufvertrag sehe.

Aber ich muss mir dieses Mal nicht in den Arsch beissen, weil ich es nicht probiert habe.

TRS 28.11.2004 23:44

http://www.heise.de/newsticker/resul...234&words=Shop

Metro Man 29.11.2004 00:04

Ich habe mir auch 5 Stück bestellt wobei ich nicht glaube das die jemals ankommen werden.

pulp 29.11.2004 00:07

Mal sehen, ob meine 10 ankommen... :)

TRS 29.11.2004 00:11

Wird eh schwer die wieder loszuwerden, schon jetzt haben wir hier 22 Ausgeben, die für eBay bestimmt ;) ;)

Metro Man 29.11.2004 00:11

Zitat:

Zitat von pulp
Mal sehen, ob meine 10 ankommen... :)


Wenn ja wäre das echt der Hammer


Und selsbt wenn wir diese für nr 150 euros oder 100 euros loswerden wäre das ein guter gewinn. Und das dürfte gerade vor Weihnachten nicht so das problem werden.

pulp 29.11.2004 00:16

Dann ist es an der Zeit amazon Bescheid zu sagen. Das hält den eBay-Preis konstant.

Metro Man 29.11.2004 00:23

Das wird eh heute im laufedes Tages geändert werden. Wenn die Geschäftszeiten bei denen losgeht dann wirds denen schon auffallen weil das ist auch kein geringer verlust.

TRS 29.11.2004 02:03

Unter den Bestsellern der letzten 24h ist jedenfalls das Buch bereits auf Platz ein: http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/...405898-7792510

pulp 29.11.2004 04:55

Hmm. Wenn das wirklich eine auf 3333 Stück limitierte Auflage ist, dann wirds eng für Amazon. Wer weiss wie lange das "Angebot" schon existiert.

Edit: Also bis jetzt stehen 11 frische eBay-Angebote drin. Das früheste, was ich finden konnte von gestern 18:31 Uhr. Ich halte es natürlich für gewagt die Dinger schon jetzt bei eBay anzubieten, wenn man die noch gar nicht in den Händen hält, denn hier ist die Gesetzeslage nicht so schwammig wie bei dem Amazon-Irrtum.

Naja. Mal gucken, was das noch wird.

MrNase 29.11.2004 05:44

Zitat:

Zitat von pulp
Hmm. Wenn das wirklich eine auf 3333 Stück limitierte Auflage ist, dann wirds eng für Amazon. Wer weiss wie lange das "Angebot" schon existiert.

Egal, ich konnte noch eine Ausgabe erstehen *g* Ob ich allerdings auch Besitzer werde kann ich jetzt noch nicht sagen :)

pulp 29.11.2004 09:00

So. Das Angebot wurde herausgenommen. Wenn rein theoretisch alle 3333 Bücher verkauft worden wären zum "Angebotspreis" dann würde Amazon ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von rund einer Million Euro entstanden sein. Vielleicht machen sie den Kunden ja ein gutes Rückkaufangebot von sagen wir 150 EUR

MrNase 29.11.2004 11:05

http://www.mrnase.de/amazon.gif

Patrick Gotthardt 29.11.2004 11:26

Laut diesem komischen Kontroll-Teil bekomme ich meinen allerersten Amazon-Kauf am 4. Dezember. Bin ich ja mal gespannt, ob die das wirklich schicken.

Metro Man 29.11.2004 12:17

Bei mist steht 4.12 Lieferzeitpunkt na schaun wir mal

MrNase 29.11.2004 12:22

Jau bei mir auch.. Deswegen der Screenshot ;) Ich glaube es aber erst wenn ich die dicken Dinger in beiden Händen halten kann :)

Jan Stöver 29.11.2004 12:28

Zitat:

Guten Tag,

es gibt Neuigkeiten zu Ihrer aktuellen Amazon.de-Bestellung.

Der Artikel "" Der Herr der Ringe, Sonderausgabe, 3 Bde. u. Anhänge mit der ISBN 3608930000 wurde von uns auf der Website irrtuemlich mit EUR
3,98 (statt EUR 398,00) ausgezeichnet.

Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler!

Daher haben wir den Titel aus Ihrer Bestellung gestrichen. Wir hoffen auf Ihr Verstaendnis vielleicht haben Sie sich ja schon selbst ueber die Ungewoehnlichkeit dieses Preises gewundert.


Unseren Katalog werden wir umgehend aktualisieren.

Den aktuellen Stand Ihrer Bestellung koennen Sie jederzeit ueber "Mein Konto" (http://www.amazon.de/mein-konto) abrufen.

Wir danken fuer Ihr Verstaendnis.

Freundliche Gruesse

----------------------------
Kundenservice Amazon.de
http://www.amazon.de
----------------------------
Jetzt lasse ich es auf einen Rechtsstreit ankommen ...

Als erstes versende ich eine E-Mail mit Aufforderung zur Auslieferung des Kaufvertragsgegenstandes und werde deren Entschuldigung auf ein Versehen mit dem Urteil, über das bei heise berichtet wurde, entkräften.

Auslieferung oder angemessene Entschädigung aufgrund Vertragsbruch. Etwas anderes werde ich nicht aktzeptieren.

Wenn sie dann nicht einlenken, werde ich entsprechend meine Rechtsschutz endlich einmal nutzen.

Metro Man 29.11.2004 12:34

Also ich habe noch keine Mail bekommen bin mal gespannt kann ja nicht mehr lange dauern.

MrNase 29.11.2004 12:37

Ich hab mal ne eMail an Heise geschickt.. Sollte Amazon.de sich wirklich weigern die Artikel auszuliefern werden die garantiert darüber berichten was unsere Chancen nur steigert :)

pulp 29.11.2004 12:47

Leider weiss ich nicht inwiefern § 2 der Amazon-AGB greift, welcher folgendes besagt:
Zitat:

§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Der Vertrag kommt mit Amazon.com Int'l Sales, Inc. zu Stande.[..]
.

Jan Stöver 29.11.2004 13:01

Schauen wir mal Kay ...

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bestürzen musste ich heute in einer E-Mail Ihrerseits lesen, dass meine Bestellung mit der Bestellnummer #028-6680487-5233313 gestrichen wurde.

Als Grund entnehme ich Ihrem Anschreiben, dass Sie in Ihrem Online-Shop den Buchartikel mit der ISBN 3608930000 irrtümlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet haben. Weiterhin gehen Sie davon aus, dass auch mich diese falsche Auszeichnung hätte wundern müssen. Dem ist allerdings nicht so. Ich gehe weiterhin davon aus, dass ich durch meine Bestellung und Ihre Bestätigung zu oben genannter Bestellnummer sowie der Nennung eines voraussichtlichen Versandtermins einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen habe.

Wenn Ihnen ein Fehler bei der Auszeichnung des Produktes unterlaufen ist, kann dies nicht zu meinem Nachteil ausgelegt werden. Ein Produkt, welches in einem Schaufenster falsch ausgewiesen wird, kaufe ich nicht, wenn mir im Laden dann ein anderer Preis genannt wird. In dem Fall kommt also kein Kaufvertrag zustande, was hier allerdings bereits geschehen ist.

Um Ihre Entschuldigung aufgrund eines Irrtums zu entkräften, möchte ich Sie hiermit auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek mit dem Az.: 822 C 208/03 hinweisen. Einen Artikel zu diesem Urteil können Sie bei heise online unter folgendem Link nachlesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234


Ich darf zitieren:

„Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt.“

In welcher Relation die Angabe - und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt – auf den Preisunterschied laut Ihres Irrtums (EUR
3,98 statt EUR 398,00) zu beziehen ist, steht weiter unten in dem Artikel.

„Auslöser der Klage war ein Webangebot für ein Handy, das der spätere Beklagte in seinem Internet-Shop feilbot. Der Normalpreis von 699 Euro für das Nokia 7650 war zwar angegeben, jedoch durchgestrichen und darunter prangte die Angabe "Jetzt nur 14,95".“


Hiermit fordere ich Sie nun auf, dem entstandenen Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir nachzukommen und, der per Bestätigungsmail zugesicherten, Lieferung ohne weitere Fristen nachzukommen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, mir weitere, ggf. rechtliche, Schritte offen zu halten.

In Erwartung auf eine Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Jan Stöver

MrNase 29.11.2004 13:06

Jan, kannst du mir sowas ähnliches schreiben bitte? Ich klinge immer gleich so agressiv wenn ich ein derartiges Schreiben verfasse :(
Bitte dann per PN an mich :)

Jan Stöver 29.11.2004 13:24

Du kannst dich an meiner E-Mail ruhig orientieren. Aber bitte keine 1:1 Kopie anfertigen :)

naggeldak 29.11.2004 14:26

Die Übersetzung dieser Ausgabe wurde leider von Wolfgang Krege angefertigt, die ich schlichtweg für grottenschlecht halte. Sam benutzt Phrasen wie "Ja Chef", auf dem weißen Turm prangt das "Firmenlogo der weißen Hand". Oh Gott!

Tolkien hat nicht ohne Grund eine alte, hochtrabende Sprache benutzt, die in der hervorragenden Übersetzung von Margaret Carroux zum Glück auch erhalten blieb. Wenn schon Deutsch, dann bitte ordentlich übersetzt von Carroux! Für eine solche Übersetzung mit Ledereinband würde ich dann auch liebend gerne mehr als drei Euro zahlen.

Jan Stöver 29.11.2004 14:36

http://amazon-hdr.ximago.de/forum/index.php

Evtl. spricht es sich ja ein wenig rum ... schauen wir mal - werde mich gleich mal an die ersten Inhalte setzen ...

MrNase 29.11.2004 14:41

Ich hab es grad mal geschafft mich zu registrieren und ein Thema zu eröffnen.. Dann: Stille :(

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If you think this is a server error, please contact the webmaster.

Error 404

amazon-hdr.ximago.de
Mon Nov 29 15:39:26 2004
Apache/2.0.48 (Linux/SuSE)

Patrick Gotthardt 29.11.2004 14:56

Hui! Bin gespannt, wann ich so ne Mail bekomme - wenn Dominik meint, seine Texte seien agressiv hat er mich noch nicht erlebt. ;)

Jan Stöver 29.11.2004 15:16

Zitat:

Zitat von MrNase
Ich hab es grad mal geschafft mich zu registrieren und ein Thema zu eröffnen.. Dann: Stille :(

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If you think this is a server error, please contact the webmaster.

Error 404

amazon-hdr.ximago.de
Mon Nov 29 15:39:26 2004
Apache/2.0.48 (Linux/SuSE)

Läuft doch?

MrNase 29.11.2004 16:19

Ja?

Access forbidden!

You don't have permission to access the requested directory. There is either no index document or the directory is read-protected.

If you think this is a server error, please contact the webmaster.

Error 403

amazon-hdr.ximago.de
Mon Nov 29 17:17:29 2004
Apache/2.0.48 (Linux/SuSE)

Metro Man 29.11.2004 16:26

nimm mal den direkten link

http://amazon-hdr.ximago.de/forum/index.php

afool 02.12.2004 00:46

In einem anderen Forum gefunden:
Zitat:

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Der Vertrag kommt mit Amazon.com Int'l Sales, Inc. zu Stande.
Das angesprochene Gerichtsurteil geht davon aus, dass ein Kaufvertrag existiert, was hier definitiv nicht der Fall ist. Arschkarte... ;)


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