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Flip89 01.09.2008 09:52

Richtige Rechtsform für Freehoster
 
Guten Morgen,

Ich möchte meinen Freehoster spacequadrat.de als Gewerbe anmelden, um auch kostenpflichtige Dienste wie Domains & Webdesigndienstleistungen anbieten zu dürfen.

Habt Ihr Tipps oder Empfehlungen welche Rechtsform am geeignesten dafür ist?
Zur Auswahl würden z.B. Kleingewerbe, mini-GmbH und e.V. stehen.

Einkommen liegt nur so bei 200$ im Monat durch Werbung. Wichtig wäre ein eine gewisse Haftungsbeschränkung, z.B. das falls jemand Urheberrechtlich Geschützte Werke hochlädt und ich dafür verantworlich gemacht werde(man soll ja mit dem schlimmsten rechnen), ich dafür nicht mit dem Privatvermögen hafte.

Freue mich über Antworten,
Gruß
Stefan

codethief 05.09.2008 20:44

In dem Fall wirst du wohl nicht an einer GmbH oder einer AG vorbeikommen (für letztere brauchst du allerdings ein Grundkapital von mindestens 50.000€). Früher brauchte man für die GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000€, inzwischen reicht auch 1€ (wobei du dann 25% des Jahresüberschusses (Reingewinns) zurücklegen musst).
Siehe auch
Stammkapital – Wikipedia
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt – Wikipedia)

Flip89 06.09.2008 09:22

Gut, danke für die Antwort.

GmbH UG käme durchaus in Frage, AG eher weniger;)
Die 25% Rücklage tun mir ja nicht weh, geht ja mehr um die Absicherung als um den Verdienst.

Zur Absicherung - wann bietet die GmbH da einen Vorteil gegenüber dem Kleingewerbe?
Also wenn ich irgendjemand mit 100€ eine MiniGmbH gründet - haftet ich dieser irgendjemand dann nur mit diesen 100€ für etwaige Schäden, z.B. wenn eine Phising Site auf dem Server betrieben wird?

codethief 09.09.2008 22:24

Zitat:

Zitat von Flip89 (Beitrag 46168)
Zur Absicherung - wann bietet die GmbH da einen Vorteil gegenüber dem Kleingewerbe?

Soweit ich weiß* sind Kleingewerbe ganz normale Einzelunternehmen, mit dem Unterschied, dass sie nicht der kaufmännischen Buchführungspflicht unterliegen und nicht die Umsatzsteuer abführen müssen, da sie einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreiten. Und als Einzelunternehmer haftest du immer auch mit deinem Privatvermögen. Auf der anderen Seite ist das vielleicht auch der Nachteil einer (Mini-)GmbH: Du musst Buch führen (und das ist u.U. nicht ohne).

* Im HGB findet sich zumindest kein extra Abschnitt zum Kleingewerbe.


Zitat:

Zitat von Flip89 (Beitrag 46168)
Also wenn ich irgendjemand mit 100€ eine MiniGmbH gründet - haftet ich dieser irgendjemand dann nur mit diesen 100€ für etwaige Schäden, z.B. wenn eine Phising Site auf dem Server betrieben wird?

Ja.


(Dies ist keine professionelle Rechtsberatung. Ich bin kein Rechtsanwalt und deshalb auch nicht ggf. für etwaige Haftungsansprüche, die sich aus fehlerhaften Angaben ergeben könnten, heranzuziehen. Nur so btw. :P)

Memi 04.11.2008 19:41

Du musst wohl ne GmbH mit 25.000 Euro Startkapital gründen. Da haftest du mit dem Firmenvermögen.

Mossul 19.07.2010 09:17

bei so kleinen summen würd ich persönlich gar nichts anmelden da das für das finanzamt und andere behörden nur ne belastung ist.

Chris-82 06.08.2010 19:16

@Flip89: Bei solch kleinen Umsätzen und wenn Du noch am Anfang stehst und schauen mußt wie es sich
überhaupt entwickelt, so würde ich eine ganz normale Einzelunternehmung gründen. Bei Kapitalgesellschaften (GMBH) ist eine doppelte Buchführung notwendig und die kostet richtig Geld.


Ich denke, viele machen sich am Anfang so den Kopp über mögliche orakelte Risiken und Haftungsfragen das Sie die eigentliche Arbeit vergessen und die Geschäftsidee nach einigen Monaten wieder vom Tisch ist.

Häng Dich in Dein Projekt, das ist erstmal wichtig. Wenn es gut läuft kannst du immer noch eine Gmbh gründen.


So sind wir Deutschen, gegen alles Versichert :-)


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