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Angela 27.05.2010 08:45

Was muss ins Impressum?
 
Hallo Leute,
ich habe vor einen Blog mit Affiliate Marketing zu starten und wüsste gerne wie ich das Impressum gestalte. Mir geht es nicht darum das ich " Name, Steuernummer usw." angeben muss sondern um den Haftungsausschauss etc.
Da nur ich auf meinem Blog schreibe weiß ich was für ein Content er besitzt und welche ausgehenden Links platziert werden.

Hier hab ich mal nen Bsp. von einem Blog.

Online Magazin für Studenten! » Studentenwelt.eu

RapUnity 27.05.2010 12:45

und du hast dich wirklich deswegen hier angemeldet?

Impressumspflicht - Wichtige Daten zum Impressum

Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:
1. Name und Anschrift des Anbieters
Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung angegeben werden. Ausserdem muss die Rechtsform genannt werden.
Bei der Anschrift muss Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben.
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse, sofern vorhanden, angegeben werden.
3. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf das Internet - Angebot einer Zulassung, so ist die zuständige Behörde zuzüglich Kontaktdaten anzugeben.
4. Register und Registernummer
Hier muss z.B. das Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer angegeben werden.
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei vorhanden sein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a muss diese angegeben werden.
7. Zusätzliche Pflichtangaben für besondere Berufsgruppen
Angehöriger freier Berufe, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, usw.), müssen zusätzlich die genaue Berufsbezeichnung sowie die Institution wo der Titel erlangt wurde angeben. Ausserdem müssen eventuell die berufsrechtlichen Regeln genannt bzw. auf diese verlinkt werden.
8. Weitere Angaben
Eventuell müssen branchenspezifisch noch weitere Angaben gemacht werden. Z.B. muss bei der Veröffentlichung redaktioneller Beiträge ein Verantwortlicher (voll geschäftsfähig, Wohnsitz in Deutschland) nach Paragraph § 10Abs.3MDStV genannt werden.
Die oben aufgeführten Informationen geben nur einen kleinen Überblick über den Sachverhalt Impressum und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne überprüfen wir auch das Impressum auf Ihrer Internetpräsenz.

Gabria 16.11.2010 18:32

Mich würde interessieren, ob hinsichtlich Angabenpflicht Unterschiede gemacht werden. Wenn z.B. ein Forum zwar für jeden öffentlich ist, aber "private Nutzung" ausgewählt wurde.

Oder ein Forum, das gänzlich privat ist wo niemand -außer registrierten Mitgliedern- lesen (und schreiben) kann.

Gelten für alle Formen der Nutzung die gleichen Bestimmungen?

LonelyPixel 04.01.2011 19:17

Mir ist keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Webangeboten bekannt. Alle o.a. Daten müssen angegeben werden, sofern vorhanden. Name, Anschrift und E-Mail/Telefon wird i.d.R. bei jedem Webseitenbetreiber vorhanden sein.

(Diese Angaben beziehen sich auf Deutschland. Die Rechtslage in anderen Ländern ist mir gänzlich unbekannt.)

Gustav_Gans 11.01.2011 13:05

Das ist so sicherlich nicht richtig! Tatsache ist, dass zum Thema Impressumpflicht eine allgemeine Rechtsunsicherheit, auch unter Richtern und Anwälten, besteht. Es gibt da eben immer noch kein höchstrichterliches Urteil. Und so lange dies so ist, kann es zu der Frage ob Impressum ja oder nein speziell für private (Hobby)-Webseiten und Foren noch keine allgemein gültige oder rechtsverbindliche Antwort geben.

Wird eine Webseite, und das kann auch ein Internetforum sein "geschäftsmäßig" betrieben, ist es gem. §5.1 TMG (Telemediengesetz) Impressumpflichtig. Nun besteht aber bei dem Begriff "geschäftsmäßig" Rechtsunsicherheit. In der Rechtsprechung werden damit allgemein Tätigkeiten gemeint, die nicht nur vorübergehender Natur sind. Man spricht dann von einer nachhaltigen Tätigkeit.

Die Frage ist nun, ob es sich beim Betreiben eines Internetforums, welches vielleicht schon über mehrere Jahre läuft und mehrere tausend Beiträge beinhaltet, um eine solche nachhaltige Tätigkeit handelt.

Meines Wissens war diese Fragestellung bisher noch nicht Gegenstand irgendeines Abmahn- bzw. Gerichtsverfahrens. Wer da andere Informationen hat, solle sie hier auf den Tisch legen (Az. des Amtsgerichts).

Es bleibt die Frage, Impressum ja oder nein. Meine Meinung: Wer da verunsichert ist und jeden Tag mit Schweiß auf der Stirn und Bluthochdruck seinen Postkasten leert, sollte vielleicht doch über ein Impressum nachdenken. Schaden kann’s ja nicht.
Klar sollte sein, dass ein Impressum immer dann zwingend erforderlich ist, wenn hiermit Geld verdient wird, es also gewerbsmäßig genutzt wird.
Übrigens: Wer Werbung in seinem Forum schaltet, und sei es nur ein Link zu Amazon oder Ebay, der handelt u.U. bereits gewerbsmäßig. Zumindest dann, wenn der User über diesen Link eine Bestellung bei z.B. Amazon tätigen kann, wofür der Forenbetreiber dann einen Obolus erhält. Dabei kann sich dieser dann nicht damit herausreden, dass die Einnahmen aus dieser Werbung lediglich zur Deckung seiner mit dem Forum zusammen hängenden Kosten (Webhosting) dienen. Auch ob er mit der geschalteten Werbung überhaupt schon Geld verdient hat, ist dabei völlig unerheblich. Allein die Tatsache, dass der Forenbetreiber mit einem geschalteten ebay- oder Amazon Link Einnahmen tätigen könnte ist Impressumpflichtig. Und wenn wir schon dabei sind: Wer in seinem Forum Werbung schaltet, für die er im Falle eines Kaufabschlusses über einen im Forum gesetzten Link Geld erhält, ist zudem Einkommensteuerpflichtig. Und da der Forenbetreiber in der Regel wohl nicht in einem Arbeitsverhältnis bei dem beworbenen Unternehmen steht, müsste dieser außerdem ein Gewerbe angemeldet haben. Mit der Einkommensteuerfreigrenze kann sich da niemand herausreden. Das zuständige Finanzamt muss die Möglichkeit haben, die Steuerpflichtigkeit eines Forenbetreibers, von dem vermutet werden kann, dass gewisse Werbeeinnahmen vorhanden sind, zu überprüfen. Dabei dient das Impressum als schnelle Möglichkeit einer Personifizierung des Forenbetreibers.

Nicht dass jetzt jemand denkt, ich leide unter Paranoia. Ich will damit nur sagen, dass dieser Bereich ein breites Betätigungsfeld bzw. Spielwiese für gewiefte Juristen bietet.
Meine persönliche Meinung: Reines Hobbyforum ohne Werbung: kein Impressum. Mit Werbung oder/und sehr große Foren, deren ordnungsmäßiger Betrieb eine "nachhaltige Tätigkeit" vom Forenbetreiber erfordern: Impressum. Aber wie gesagt, dass ist nur meine ganz persönliche, private Meinung.

LonelyPixel 11.01.2011 17:19

Wie sähe es dann mit Spendeneinnahmen aus, deren Spender öffentlich genannt werden?

LonelyPixel 26.01.2011 20:14

Übrigens hier ein Link aus einer relativ verlässlichen Quelle (IHK):

Welche neuen Informationspflichten müssen Anbieter von Telediensten beachten?


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