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  #1  
Alt 12.12.2007, 17:07
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Registriert seit: 10.2007
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Haftungs-Guide für Forenbetreiber


Hallo!
Wir ihr ja wisst, so schwirren auch hier auf Boardunity.de schon einige Themen zum Thema (Forenhaftung) herum. Da es nunmehr aber (endlich) einen recht gut verfassten, professionellen Haftungs-Guide für Forenbetreiber gibt, welcher auch viele (wesentliche) Beispiele zum ganzen Thema beinhaltet und erörtert, dieser Guide vom Verfasser (Dr. Stephan Ott) auch in Zukunft stets aktualisiert gehalten werden wird, so dachte ich, ich erstelle dazu lieber mal ein NEUES Thema, sodass sich Fragen plus Diskussionen dazu zweckmäßig und ausschließlich auf den Inhalt dieses Haftungs-Guides beziehen – vielmehr sollten. Dieser Guide sollte also - meiner Meinung nach - Dreh- und Angelpunkt zum ganzen Thema rund um die Haftung von Forenbetreibern werden, denn was sonst wäre derzeit wohl geeigneter, als dieser Guide? Irgendwelche steifen und nichts aussagende Auszüge aus diversen Telemedien-Gesetzes-Texten oder diversen (verstaubten) Büchern, sind jedenfalls wohl weniger dafür geeignet - abgesehen von irgendwelchen laienhaften User-Annahmen.

ACHTUNG!
Der Inhalt dieses pdf-Files bezieht sich natürlich NUR auf die DEUTSCHE Rechtssprechung!
Für Österreich, Schweiz oder andere Rechtssprechungen, gilt der Inhalt natürlich nur bedingt - bis eigentlich gar NICHT. Denn andere Länder, andere Sitten und Gesetze – ganz besonders auch in Hinblick auf deren eigene Telemedien-Gesetze. Ebenso ganz zu schweigen davon, dass Gerichte anderer Länder ganz gewiss – im Falle des Falles - anders urteilen KÖNNTEN, als im pdf-File durch einige bereits abgehandelte (deutsche) Fälle erwähnt und erörtert. Da man aber – meiner Einschätzung nach – davon ausgehen kann, dass im Falle des Falles bestimmte Fälle ziemlich ÄHNLICH von Gerichten auch anderer Länder (wie Österreich od. Schweiz) gehandhabt werden WÜRDEN (reine Annahme), so bietet dieser Guide aber dennoch auch für andere Länder zumindest eine Art „Orientierungshilfe“ – wie gesagt, nur meiner Einschätzung nach. Dies alles jedenfalls nur als Hinweis!

Im Zweifels – oder gar konkretem Fall, sollte ohnehin immer ein Anwalt aufgesucht werden, welcher - meinen persönlichen Erfahrungen nach -, ganz besonders bei diesem ganzen Thema - in Wahrheit meist keine Ahnung vom Tuten und Blasen hat! Denn solche Anwälte, die wirklich profunde Kenntnisse und Ahnung rundum das ganze Thema Internet & Gesetz haben, oder gar schon einige „klassische Fälle“ dieser Art vor Gerichten durchexerziert haben, die wollen erst einmal gefunden werden. Und sollte doch ein solch seltenes Exemplar von ekelerregender Kreatur gefunden werden, versteht man aber dennoch erst spätestens bei der Urteils-Verkündung, warum man eigentlich immer darauf hingewiesen wird, dass man keine Schusswaffen bei Gericht mitbringen darf (der eigene Anwalt wäre nämlich meist der erste, der zu Boden gehen würde - wenn auch nur im Geiste) ...

Also, viel Vergnügen beim Lesen des Haftungs-Guides für Forenbetreiber!
  #2  
Alt 12.12.2007, 23:16
Benutzerbild von LonelyPixel
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Registriert seit: 01.2004
Ort: Erlangen
Beiträge: 974
Um es nochmal zusammenzufassen: Hier gibt's die beste Sammlung von Fragen und Musterlösungen zum deutschen Haftrecht (ähm wie war gleich die richtige Bezeichnung?). Und INAL.

Das wolltest du doch sagen, oder?

Ich find das ja 'n bissl lang, um sich das nur zum Spaß in seiner Freizeit mal durchzulesen. Ist wohl eher was für Jurastudenten im 2. Semester. Wichtig ist zunächst nur, dass dein Fall nicht in Hamburg verhandelt wird, denn sonst hast du keine Chance. Von Recht reden wir nicht.

__________________
Yves Goergen
Softwareentwicklung, Fotografie, Webhosting, UNB Components (in Arbeit)
  #3  
Alt 12.12.2007, 23:34
Mitglied
 
Registriert seit: 10.2007
Beiträge: 138
Zitat:
Zitat von LonelyPixel Beitrag anzeigen
Wichtig ist zunächst nur, dass dein Fall nicht in Hamburg verhandelt wird, denn sonst hast du keine Chance. Von Recht reden wir nicht.
Das ist erstens korrekt, und wenn man mich fragt (was ja schleißlich keiner tut), so werden von DEUTSCHEN Gerichten bewusst so "seltsame" (und vor allem verschiedene!) Urteile zu ein und demselben Thema gebildet, damit ... tja, was glaubt man wohl WARUM?

Jedenfalls sicher nicht deshalb, weil man glaubt, dass deutsche Richter alles Schwachköpfe sind ...
(Entweder sind sie das wirklich, oder sie machen es so, wie ich es machen würde)

Übrigens:
Dieser Dr. Ott hat dieses pdf-File, bzw. diesen Guide sehr gut und verständlich verfasst. Also wer es schafft irgendeinen Artikel aus einer Tageszeitung nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen, hat mit diesem Inhalt nicht wirklich ein Problem - und muss schon gar nicht mind. 2 Semester Jus/Jura studiert haben. Und jene, die es nicht lesen und verstehen können, sollten ohnehin schleunigst die Finger vom Betreiben eigener Foren oder Websites lassen (!) - würde ich zumindest meinen.

  #4  
Alt 12.12.2007, 23:50
Benutzerbild von LonelyPixel
UNB-Entwickler
 
Registriert seit: 01.2004
Ort: Erlangen
Beiträge: 974
Ich hab mich auch eher auf die Länge und den Stil (Struktur) bezogen.

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Yves Goergen
Softwareentwicklung, Fotografie, Webhosting, UNB Components (in Arbeit)
  #5  
Alt 12.12.2007, 23:55
Mitglied
 
Registriert seit: 10.2007
Beiträge: 138
Zitat:
Zitat von LonelyPixel Beitrag anzeigen
Ich hab mich auch eher auf die Länge und den Stil (Struktur) bezogen.
Dann solltest du das auch erwähnen! Ach ja, ein Posting sollte ja nicht zu lang werden ...

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