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Geldwert von FreizeitHallo zusammen, ich bin aktuell dabei eine Rechnung zu schreiben. In dieser Rechnung fordere ich die Erstattung von Kosten, die mir unverschuldet entstanden sind. Diese Forderung wird durch eine vertraglich vereinbarte Klausel legitimiert. Diese Rechnung entsteht also nicht aus reiner Willkür heraus. Jetzt sieht der Sachverhalt so aus, dass ich neben geldwerten Kosten natürlich auch einen nicht unerheblichen Anteil an Freizeitinvestition tätigen musste um die Sachlage klären zu können. Diese investierte Freizeit werde ich ebenfalls in Rechnung stellen. Die Frage hierbei ist: Was ist Freizeit wert? Für mich steht fest, dass meine Freizeit unbezahlbar ist. Hat jemand bereits einmal Freizeit in Rechnung gestellt? Was würdet ihr bspw. für eine angefangene 1/4 Stunde berechnen? Bin gespannt auf Antworten. __________________ Jan Stöver |
#2
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Och Jan, ist recht einfach zu beantworten. Meine Freizeit ist unbezahlbar, nicht weil sie so kostbar sondern weil man dafür einfach kein Geld bezahlen bzw. verlangen kann. In meiner Freizeit tue ich Dinge die mir Spass machen, ich helfe Freunden usw. Dafür kann ich kein Geld verlangen und ich kann diese Zeit auch nicht nur rein rechnerisch mit Geld aufwiegen. Wäre dem so dann würde ich an Arbeit denken und sobald ich den Gedanken an Arbeit im Kopf habe ist es keine Freizeit mehr, dann arbeite ich und dementsprechend kann ich einen Stundensatz festlegen. Wenn du dich also mit dem Gedanken quälst einen Preis für deine Freizeit zu nennen (nennen zu müssen) dann nimm' einfach den Preis den jemand bezahlen müsste wenn du die Zeit über keine Freizeit gehabt sondern gearbeitet hättest. Denn wenn du ehrlich bist war es ja keine Freizeit im eigentlichen Sinne sondern eine Arbeit die du ausgeführt hast. Und nur weil sie neben der Hauptarbeit stattfindet muss sie ja nicht weniger lästig sein. |
#3
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naja ich würde MrNase hier mal zustimmen deinen eigentlichen Stundensatz anzusetzen, andererseits hängt das wohl auch mit der ausgeübten Tätigkeit zusammen und wird sich danach richten was ein vergleichbarer kommerzieller Dienst in diesem Zeitraum gekostet hätte (jetzt global in der Verrechnung von Freizeit gesehen) als "Topmanager" wirst du vermutlich keinen regulären Stundensatz ansetzten dürfen wenn du nur in der Warteschleife gehangen hast (evtl in Höhe "ungelernter Nachtwächter" oder sowas :P ) (sonst wären die Telekomiker oder Premiere wohl längst pleite *g*) |
#4
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Zitat:
Off-Topic: ich muss nun ganz laut schmunzeln!!! __________________ Björn C. Klein Welt-Held! PunkRockNews.de |
#5
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Gehen wir doch mal davon aus das du dir deine Freizeit mit arbeiten finanzierst. Dann würde ich doch einfach mal den Verdienst für eine Arbeitsstunden mit denem einer Stunde Freizeit gleichsetzen. Evtl. könnte man ja noch ein paar Prozent für die Lebenserhaltung abziehen... |
#6
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Danke für die Antworten. Ich habe jetzt den Bezug zu "Wenn ich gearbeitet hätte ..." genommen. __________________ Jan Stöver |
#7
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Naja mein Vetter hats gemacht und ist dick auf die Schnauze gefallen. Glaub meistens gehts nicht. Zumindest nicht direkt. |
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