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R. U. Serious 18.07.2004 16:01

Empfehlung: Recht im Internet (PDF, Stand: Juli 2004)
 
Da hier häufiger Fragen auftreten. Hier ist ein Buch, dass sich mit vielen Themen auseinandersetzt. Es ist kein knappes Nachschlagewerk, statt dessen werden verschiedene Themenbreiche diskutiert. Daher auch der etwas üppige Umfang von 499 Seiten.

Ich zitiere zwecks Vorstellung einfach mal aus dem Vorwort:
Zitat:

Vorwort

Was soll dieses Buch im Internet? In der Tat könnte man sich fragen, wieso ein Buch kostenfrei zum Download über das Internet bereitgehalten wird, das man vielleicht an anderer Stelle sogar käuflich in fester Form erwerben kann. Es gilt zu beachten, dass das Internet eine Dynamik hat, die die klassische Buchverleger überfordert. Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere
Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum nochgeeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen. Die Verbreitung über das Internet ist natürlich kein Garant dafür, dass alle Informationen wirklich stimmig sind. Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch dem Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Ich bitte daher den Leser - die Leserin - um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte. Ich tue mein Bestes und damit nicht genug. Ich freue mich daher umso sehr für jedwede Rückmeldung; [Hervorhebung von mir] kritische Hinweise an meine E-Mail-Adresse: <siehe PDF>

Der Aufbau dieses Buches richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter. Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können,

· eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
· Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
· Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
· den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und um E-Commerce-Recht führt)
· sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).

Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion.
Ich kann nur hoffen, dass der gnädige Leser trotz mancher Schwächen den einen oder anderen Hinweis für seine tägliche Praxis in den folgenden Überlegungen findet.
Download: (3,5 MB)
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/...t_juli2004.pdf

TRS 18.07.2004 17:06

Wow, 499 Seiten sind herrlich zu diesem Thema. Wunderbar :D

Daniel Richter 18.07.2004 17:17

Zitat:

Ich bitte daher den Leser - die Leserin - um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte. Ich tue mein Bestes und damit nicht genug. Ich freue mich daher umso sehr für jedwede Rückmeldung
Na super, was soll man denn davon halten?
Ist ja sehr schön, wenn er darauf hinweist, dass Teile falsch sein können. Und dann soll man sich darauf verlassen?!

TRS 18.07.2004 18:11

Zitat:

Zitat von Daniel Richter
Na super, was soll man denn davon halten?
Ist ja sehr schön, wenn er darauf hinweist, dass Teile falsch sein können. Und dann soll man sich darauf verlassen?!

Man findet aber nirgendwo solch eine umfangreiche Zusammenfassung. Wer auf dem aktuellen Stand bleiben möchte, muss Lawblogs abonieren und dort gibt es permanent neue Einträge. Und was auf so manchen Websites steht ist auch nicht mehr aktuell.

exe 18.07.2004 18:13

Das das keine kostenlose Rechtsberatung ist sollte ja eigentlich klar sein, der Autor würde sich auch in teufels Küche bringen würde er eine rechtlich verbindliche Lektüre anbieten und jemand würde verklagt aufgrund einer fehlerhaften Information ..

Daniel Richter 18.07.2004 18:55

Ja da habt ihr natürlich auch Recht.
Kostenlose Rechtsberatung ist immer ein heisses Pflaster ...

Jan Stöver 18.07.2004 20:54

Zitat:

Zitat von Daniel Richter
Ja da habt ihr natürlich auch Recht.
Kostenlose Rechtsberatung ist immer ein heisses Pflaster ...

Nicht nur heiss sondern auch verboten ...

Danke für den DL Tipp!

Daniel Richter 18.07.2004 21:27

Es kommt auf die Aufmachung an. Nicht umsonst werden Fragen und Antworten in Jura Mailinglisten schön umschrieben und verallgemeinert.

Jargo 20.07.2004 21:40

Hi,
herzlichen Dank für die PDF!!! Ich habe bis jetzt auch noch nichts so ausfürhliches gefunden und ich denke die Richtung kann man gut rauslesen aus der File. Wenn einiges nicht mehr sooooo aktuell sein sollte, OK, aber wie gesagt die richtung ist zu sehen und dass ist schonmal viel mehr als man manchmal auf anderen Seiten bekommt!

Herzlichen Dank für den Link!!


Lieben Gruß


Jargo


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