R. U. Serious | 18.07.2004 16:01 | Empfehlung: Recht im Internet (PDF, Stand: Juli 2004) Da hier häufiger Fragen auftreten. Hier ist ein Buch, dass sich mit vielen Themen auseinandersetzt. Es ist kein knappes Nachschlagewerk, statt dessen werden verschiedene Themenbreiche diskutiert. Daher auch der etwas üppige Umfang von 499 Seiten.
Ich zitiere zwecks Vorstellung einfach mal aus dem Vorwort: Zitat:
Vorwort
Was soll dieses Buch im Internet? In der Tat könnte man sich fragen, wieso ein Buch kostenfrei zum Download über das Internet bereitgehalten wird, das man vielleicht an anderer Stelle sogar käuflich in fester Form erwerben kann. Es gilt zu beachten, dass das Internet eine Dynamik hat, die die klassische Buchverleger überfordert. Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere
Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum nochgeeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen. Die Verbreitung über das Internet ist natürlich kein Garant dafür, dass alle Informationen wirklich stimmig sind. Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch dem Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Ich bitte daher den Leser - die Leserin - um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte. Ich tue mein Bestes und damit nicht genug. Ich freue mich daher umso sehr für jedwede Rückmeldung; [Hervorhebung von mir] kritische Hinweise an meine E-Mail-Adresse: <siehe PDF>
Der Aufbau dieses Buches richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter. Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können,
· eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
· Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
· Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
· den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und um E-Commerce-Recht führt)
· sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).
Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion.
Ich kann nur hoffen, dass der gnädige Leser trotz mancher Schwächen den einen oder anderen Hinweis für seine tägliche Praxis in den folgenden Überlegungen findet.
| Download: (3,5 MB) http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/...t_juli2004.pdf |