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-   -   Aufruf zur Abschaffung der Demokratie? (https://boardunity.de/aufruf-abschaffung-demokratie-t1145.html)

Daniel Richter 04.01.2004 14:04

Aufruf zur Abschaffung der Demokratie?
 
Hallo Leute.

Ich habe nur mal eine allgemeine Frage und zwar: Was meint ihr ist der Aufruf zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie strafbar?

Patrick Gotthardt 04.01.2004 14:15

Ich hab vom Rechtswesen zwar soviel Ahnung wie vom Braten (aussen schwarz, innen noch gefroren war mein bestes Ergebnis bisher. ^^"), aber wir leben ja in einer Gesellschaft, in der Meinungsfreiheit herrscht. Ich glaube nicht, dass so etwas Strafbar ist... obwohl es ausgesprochen dumm ist...

DaddyCool 04.01.2004 14:30

Zitat:

Zitat von codemonkey
Hallo Leute.

Ich habe nur mal eine allgemeine Frage und zwar: Was meint ihr ist der Aufruf zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie strafbar?

Gute Frage.

Wollen sie die Demokratie in DE abschaffen, solltest du mal beim Verfassungsschutz nachfragen, laut http://www.verfassungsschutz.de/was/genau/page2.html sind sie dafür zuständig, sie können dir bestimmt helfen.

Anonsten solltest du einen befreundet Anwalt fragen oder dich an ein Forum richten in dem Anwälte unterwegs sind.

TRS 04.01.2004 14:33

Sollte es sich tatsächlich, dass ein Mann in der Lage wäre die Demokratie abzuschaffen, so haben die Bürger Deutschlands das Recht diese Person aufzuhalten. Wie dies Geschehen soll, sagt der Paragraph nicht.

Daniel Richter 04.01.2004 14:38

Welcher Paragraph denn Reimer?

TRS 04.01.2004 14:51

Ich wußte, dass diese Frage kommt und leider kann ihn dir nicht beantworten. Ich meine allerdings, dass die sogar Teil des GG ist. In Philosophie kamen wir mal auf das Thema zu sprechen.

exe 04.01.2004 15:41

Ich glaube du meinst Paragraph 20:

Zitat:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
http://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Allerdings bezweifle ich das dies für ein paar braune Schwachköpfe, die irgendwas von "Diktaturstaat BRD" schwadronieren, zutrifft.

Philipp Gérard 04.01.2004 15:44

Die Verteidigung übernimmt i.G. der Verfassungsschutz - wenn auch manches mal in interessante Richtung.

Daniel Richter 04.01.2004 16:59

Was heisst das für mich als Administrator?
Muss / Sollte ich da eingreifen, wenn ein Text zitiert wird der zu eben diesem aufruft und der User zugibt, dem Text zuzustimmen?

Philipp Gérard 04.01.2004 17:03

Vor solch einem Problem stand ich mit ZEITDENKEN auch schon einmal. Wir haben den Beitrag erst in ein internes Forum verschoben - lange Zeit später habe ich ihn dann gelöscht.

Boardster 04.01.2004 17:14

Ich habe codemonkey gebeten das Thema zu verschieben, da aus der Fragestellung "Aufruf zur Abschaffung der Demokratie?" sich wenige Zusammenhänge mit der Forenrubrik "Onlinerecht und Datenschutz" in Diskussionsforen ableiten ließen. Dazu ist das Thema zu allgemein gehalten.

Hexemer 04.01.2004 17:14

Zitat:

Zitat von ciruZ

Dort hat codemonkey das Thema auch eröffnet. Boardster muss es verschoben haben ;)

Daniel Richter 04.01.2004 17:15

Zitat:

Zitat von ciruZ
Gehört das ganze nicht eher nach http://www.boardunity.de/forumdisplay.php?f=42 ?

Da hab ichs eigentlich auch veröffentlicht, sollte das Thema aber verschieben.

itst 04.01.2004 18:41

Ich würde sagen, das ist ein strafbarere Verstoß gegen §20(2).

IANAL

Daniel Richter 04.01.2004 19:07

Zitat:

Zitat von itst
Ich würde sagen, das ist ein strafbarere Verstoß gegen §20(2).

§20 (2) von was? StGB wohl nicht, da es dort keinen zweiten Abschnitt gibt. Aber §20 StGB würde trotzdem passen :D

Zitat:

Zitat von itst
IANAL

hum?

exe 04.01.2004 19:27

Zitat:

Zitat von codemonkey
§20 (2) von was? StGB wohl nicht, da es dort keinen zweiten Abschnitt gibt. Aber §20 StGB würde trotzdem passen :D


Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen?
Ja, das würde wirklich passen ;)

itst 06.01.2004 00:36

IANAL: I am not a lawyer.

Nein, ich meine den hier schon zitierten §20 GG: http://www.boardunity.de/showpost.ph...53&postcount=7

Off-Topic:
Boardster: kannst Du nicht einen Link einbaun, mit dem direkt zu einem Post _innerhalb_ eines Topics kommt? Diese sinnfreie Ich-zeig-Dir-nur-einen-Post-an-Funktion von vB ist zwar nett, aber leider sehr hinderlich...

itst 06.01.2004 09:05

Off-Topic:
Jau. Als Link-'Text' könnte man zum Beispiel das kleine Blatt links oben über dem Beitrag benutzen.

abacrux 11.01.2004 19:00

Wieso soll die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie strafbar sein? Die Schweiz hat eine direkte Demokratie und funzt prächtig.

Ebenso wäre eine Monarchie noch cool.

Wenn das Volk einen Monarchen wünscht und in einer Wahl einen Monarchen bestätigt, dann kann kaum ein Paragraph was dagegen helfen.

Und wenn jemand zur Abschaffung aufruft, warum soll man ihm dies verbieten? Es soll ja noch die Meinungsfreiheit gelten...

Also: Ja zur Abschaffung :D

Daniel Richter 11.01.2004 19:14

Zitat:

Zitat von abacrux
Wenn das Volk einen Monarchen wünscht und in einer Wahl einen Monarchen bestätigt, dann kann kaum ein Paragraph was dagegen helfen.

Naja dann müssten die Gesetze umgeschrieben werden.
Es gibt ja gültige Gesetze, in denen die Demokratie vorgeschrieben ist.


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