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  #1  
Alt 24.04.2006, 12:52
Benutzerbild von Daniel Richter
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Beiträge: 2.110

Zitieren von Meldungen der Deutschen Presse Agentur


Hallo zusammen.

Ich hab mal eine Frage an euch, die mich schon seit längerem beschäftigt. Und zwar geht es um die Meldungen der Deutschen Presse Agentur (dpa) und auch anderer Agenturen (ddp, AP, Reuters und so weiter).

Diese Agenturen verbreiten ihre Meldungen ja unter ihren Abonnenten kostenpflichtig. Man muss monatliche Gebühren zahlen um Nachrichten aus einem bestimmten Ressort zu erhalten. Das ist mir alles bekannt, das ist ganz schön teuer und darum geht es nur indirekt.

Wenn eine Internetseite nun eine Meldung der dpa 1:1 veröffentlicht, dann ist das ja die reine dpa-Meldung. Diese Seite hat die Berechtigung dazu, weil sie ein Abonnent der Agentur ist. In der Meldung steht z.B. (wie heute) drin: "Der Kabarettist Georg Schramm verlässt die ARD- Satirereihe "Scheibenwischer". Schramm werde letztmalig in der nächsten Sendung am 25. Mai dabei sein, teilte seine Agentin am Montag mit."

Das ist eine Information der dpa. Nun meine Frage: Darf ich als Nicht-Abonnent, der keine Bindungen zur dpa hat und keine Gebühren zahlt, diese Meldung zitieren? Darf ich schreiben, dass die dpa heute berichtet, dass der Kabarettist Schramm "Scheibenwischer" verlässt?

Ich habe mich dbzgl. schon mal mit dem Betreiber einer anderen Plattform unterhalten und der hat mir immer erklärt, dass dpa-Meldungen tabu sind. Eine wirkliche Erklärung habe ich dafür nie bekommen und auch sonst finde ich im Internet nichts über dieses Thema.

Einerseits kann ich mir erklären, dass man dpa-Infos nur verwenden darf, wenn man Geld dafür bezahlt. Aber wenn die Seite XYZ.de jetzt mit einer dpa-Meldung berichtet, dann ist die ja zur freien Verfügung gestellt und der Inhalt darf doch weitergegeben werden, oder nicht? Wie seht ihr das? Hat da jemand eine Ahnung von?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.



Liebe Grüße,
Daniel Richter
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Daniel Richter
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  #2  
Alt 03.05.2006, 10:57
Benutzerbild von Daniel Richter
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Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.110
Kann mir da keiner etwas zu sagen?

__________________
Daniel Richter
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  #3  
Alt 11.09.2008, 10:55
neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.2008
Beiträge: 2
Hi Daniel,

das frage ich mich auch grade. Bist du noch an Austausch interessiert?

  #4  
Alt 11.09.2008, 16:56
Mitglied
 
Registriert seit: 12.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 14
Warum schaut Ihr nicht einfach direkt bei der dpa nach?

Zitat:


Darf ich auf meine Homepage dpa Meldungen übernehmen, die sich in Zeitschriften oder auf anderen Homepages befinden? Und reicht es aus, wenn die Zeitung, bzw. der Homepagebesitzer die Speicherung, bzw,. Wiedergabe gestattet?

Die Meldungen und Berichte sind ebenso wie Fotos und Grafiken urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der dpa weiterverwendet werden. dpa vertreibt ihre Nachrichtendienste grundsätzlich im Abonnement, Einzelabdruckgenehmigungen für dpa-Meldungen sind deshalb nur in Ausnahmefällen möglich und in der Regel kostenpflichtig.

Hier zu finden.

Grüsse
Mondschatten

  #5  
Alt 12.09.2008, 10:57
neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.2008
Beiträge: 2
Auf den ersten Blick würde ich dir glatt zustimmen Mondschatten.
Auf den zweiten Blick bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Reine Tatsachendarstellungen haben keine schöpferische Höhe und sind somit nicht schutzwürdig. Die zentrale Frage ist also, sind dpa Meldungen journalistische Beiträge und haben somit eine schöpferische Höhe oder sind es lediglich Tatsachendarstellungen?
Ich weiß nicht, in wie weit die Beiträge der dpa von ihren Kunden verändert werden, oder ob es sich um eine 100% "copy & paste" Aktion handelt. Wenn also die Beiträge, die mit dpa gekennzeichnet sind, zu 100% übernommen werden, müssten wir dann nicht in jeder Zeitung/Zeitschrift, die diesen Beitrag verarbeitet, das gleiche lesen?

VG, ichinBB

  #6  
Alt 12.09.2008, 11:53
Mitglied
 
Registriert seit: 12.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 14
...aber in der Fragestellung hieß es:

Zitat:
Wenn eine Internetseite nun eine Meldung der dpa 1:1 veröffentlicht, dann ist das ja die reine dpa-Meldung. Diese Seite hat die Berechtigung dazu, weil sie ein Abonnent der Agentur ist.
(...)
Das ist eine Information der dpa. Nun meine Frage: Darf ich als Nicht-Abonnent, der keine Bindungen zur dpa hat und keine Gebühren zahlt, diese Meldung zitieren?
Also geht es um 100% wiedergegebene dpa-Meldungen.

Viele Grüsse
Mondschatten

  #7  
Alt 14.09.2008, 16:58
Mitglied
 
Registriert seit: 09.2005
Ort: Ulm
Beiträge: 109
Zitat:
Also geht es um 100% wiedergegebene dpa-Meldungen.
nein, es geht um die Zietierung, nicht um die exakte Wiedergabe. Unter Nennung der Quelle ist eine Zietierung nach deutschem Recht zulässig. Es muss aber eben eine Zietierung sein. Wenn ich den größten Teil direkt übernehme, ist das keine Zitierung mehr und damit nicht mehr die eigentliche Frage.

Wurstbrot

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