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horizont 14.05.2008 09:35

Wem gehört die Domain bzw. das Forum?
 
Hallo Leute,

brauche mal Eure Hilfe. Wir sind als gemeinnütziger eingetragener Verein in eine ziemliche Bredouille geraten. :(

1.) Der Verein hat sehr klein angefangen und ein Mitglied hat eine bzw. mehrere Domains (darunter auch eine Domain mit dem Namen des eingetragenen Vereins) eröffnet, darunter befindet sich auch ein Forum.

2.) Der Verein ist nun gemeinnützig und umfasst ca. 600 Mitglieder europaweit, die auch auf das Forum als Sprachrohr des Vereins zugreifen.

3.) Die Domains laufen unter dem Namen des Mitgliedes, welches noch als 1. Vorsitzender des Vereins auftritt

4.) Der Verein bezahlt alle Kosten, die durch die Domains verursacht werden

Nun meine Frage:

Wenn der 1. Vorsitzende abgesetzt wird, wie können wir als Verein (die Mitglieder) uns dagegen schützen, dass die Vereins-Seite bzw. das Forum geschlossen wird bzw. horrende Summen verlangt werden? Hat der Verein eine Chance auf Übertragung der Domain und des Forums?

summimasta 14.05.2008 13:08

Wenn der Verein die Kosten der Domain bezahlt und die Domain auch den Namen des Vereins enthält, würde ich davon ausgehen, dass der Verein auch einen rechtlichen Anspruch auf die Domain hat.

Sollte euch die Sache wichtig sein, würde ich aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren, der kann euch sicher weiterhelfen!

Chienloup 28.11.2008 20:51

Zitat:

Die Domains laufen unter dem Namen des Mitgliedes, welches noch als 1. Vorsitzender des Vereins auftritt
er ist als natürliche Person Haftbar und erstmal Inhaber, wobei auch hier zu beachten wäre, dass der Inhaber nicht unbedingt haftbar für die Inhalte sein muss.
Zitat:

Wenn der 1. Vorsitzende abgesetzt wird, wie können wir als Verein (die Mitglieder) uns dagegen schützen, dass die Vereins-Seite bzw. das Forum geschlossen wird bzw. horrende Summen verlangt werden? Hat der Verein eine Chance auf Übertragung der Domain und des Forums?
habt ihr einen Geschäftsführer im Verein? grössere Vereine haben so jemanden auch und wäre sinnvoll wenn er verantwortlich zeichnet.
Gleichermaßen kann man eine Vereinbarung treffen, dass im Falle des Ausscheidens der Person auf dessen Name die Domain läuft, die Domainrechte an Person X übergehen. Wäre ja auch im Todesfall oder ähnliches wichtig schriftlich geklärt zu haben!

codethief 28.11.2008 22:51

Zitat:

Zitat von Chienloup (Beitrag 46808)
er ist als natürliche Person Haftbar und erstmal Inhaber

Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass er Eigentümer ist (nicht zwingenderweise Besitzer).

Die Frage ist wahrscheinlich, ob er die Domains "im Auftrag" des Vereins registriert hat und deshalb ein mündlicher Vertrag zustandegekommen ist (die Begleichung der Kosten und die Domain mit dem Namen eures Vereins lassen das ja vermuten). Soweit ich das sehe, gibt es an dieser Stelle eine Gefahr: Sobald er abgesetzt wird, könnte er doch als vorübergehender noch-1.Vorsitzender (bis der neue Vorsitzende ins Amt erhoben wird) diesen, wenn auch mündlichen Vertrag, mit sich selbst kündigen?
Was aus deinem Beitrag noch nicht ganz hervorgeht, ist die Frage des Forums - liegt das auch auf Webspace, welcher besagtem Mitglied / Vorsitzendem gehört?

Wie immer: Dies ist keine Rechtsberatung, ich gebe hier nur meine Meinung und Einschätzung der Lage der Dinge wieder.

Chienloup 28.11.2008 23:37

Ergänzend natürlich auch, was sieht die Vereinsatzung vor?
Eventuell ist der 1 Vorsitzende auch Vertretungsberechtigt und schliesst einen Vertrag für den Verein ab, ähnlich wie ein Geschäftsführer. Der GF ist Handlungsbefugt aber nicht zwingend der Inhaber!


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