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Daniel Richter 20.08.2005 18:02

Screenshots von Fernsehbildern
 
Hallo zusammen.

Ich möchte mal eine ganz einfache Frage an euch stellen, auf die ich noch keine gute Antwort im Internet gefunden habe. Vielleicht könnt ihr mir dabei ja weiterhelfen.

Ist es erlaubt, Screenshots vom Fernsehprogramm zu machen und diese dann für eigene Zwecke zu verwenden?

Also wenn ich über meine TV-Karte das Fernsehprogramm laufen habe, etwas interessantes sehe, einen Screenshot mache ... darf ich den dann in meinem Blog begleitend zu einem Artikel veröffentlichen? Oder gibt es dann Stress mit den TV-Sendern?

H75 20.08.2005 19:02

Hm gute Frage. Ich mache das schon lange so :D z.B. 9Live und die Lösungen zu den 0190/01379-games ;)

TRS 20.08.2005 21:33

Ich vermute, dass es nicht erlaubt ist. Es ist zwar die Aufnahme des Fernsehprogramms erlaubt, jedoch nur für private Zwecke und nicht für die Veröffentlichung. Mir sind aber keinerlei Urteile dies bezüglich bekannt.

Zwirni 21.08.2005 11:42

Meines Wissens nach ist es erlaubt. Standbilder aus TV-Programmen dürfen veröffentlicht werden. Frag diesbezüglich z.B. mal bei treknews.de, die haben mehrere Galerien mit Standbildern aus verschiedenen Serien. Frage wäre noch ob man diese Bilder im Ganzen oder nur in Ausschnitten veröffentlichen darf. Und: ob man sie bearbeiten darf.

Daniel Richter 23.08.2005 20:51

Also ich werde morgen mal ne Mail an ProSiebenSat.1 schicken, was die davon halten und dann werde ich mal sehen ...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so verboten ist wenn ich das Senderlogo z.B. drin lasse. Aber naja. Ich lass mich mal überraschen.

Björn 23.08.2005 22:06

Ich kann mir auch nicht vorstellen, da du die screenshots ja für eine Berichterstattung nutzen würdest
aber fragen kosts ja bekanntlich nichts ;)

Jan Stöver 24.08.2005 16:45

Zitat:

Zitat von Daniel Richter
Also ich werde morgen mal ne Mail an ProSiebenSat.1 schicken, was die davon halten und dann werde ich mal sehen ...

Wenn du eine Antwort hast, teile uns den Kern dieser bitte einmal mit. Vielen Dank!

Sven 25.08.2005 14:17

Solange das ganze nicht kopiergeschützt ist dürfte das ganze weniger ein Problem darstellen (notfalls analog, da gibts keine Probleme). Du wirst ja kein Handel damit treiben, oder??

Gruss

Frederic Schneider 25.08.2005 17:07

Off-Topic:
Das denkst du! TVBlogger.de macht regelmäßig sehr viel Geld damit!
Nein, Quatsch. Das wird lediglich für journalistische Zwecke gebraucht. Daniel verdient kein Geld damit und wenn in Zukunft Werbung auf der Seite geschaltet wird, dann nur zur Finanzierung des Webspaces.

Sven 25.08.2005 18:38

Ich muss gestehen, dass ich mir seine Website vorher nicht angeschaut hab ;)

Daniel Richter 25.08.2005 20:22

Off-Topic:
Schade, Sven. Das solltest du unbedingt einmal nachholen =)

Nebenbei: Noch keine Antwort von der ProSiebenSat.1 Media AG

Björn 25.08.2005 21:45

Zitat:

Zitat von frederic
Zukunft Werbung auf der Seite geschaltet wird, dann nur zur Finanzierung des Webspaces.

also wennich mich recht entsinne, wird dort google adsense geschaltet! also eindeutig kommerziell auch wenns nur für die eigenfinanzierung ist!

steh im moment vor so einem ähnlichen problem. darf man für ein privates projekt fotos mit bier (wo auch die biermarke erkennbar ist) ins netz stellen?!

TRS 27.08.2005 16:54

Die Schaltung von Werbung ist kommerziel, auch wenn diese nur zur Begleichung der Selbstkosten dienen. Jedenfalls bin ich auf die Antwort gespannt :)

Jan Stöver 14.09.2005 19:56

Nicht direkt Bilder ... aber Videos:
Zitat:

Fernsehmitschnitte aus dem Internet legal

11.09.2005 by m-pax Im Internet gibt es viele Möglichkeiten Folgen von TV-Serien oder ähnliche Fernsehmittschnitte herunterzuladen. Mit vowe hatte ich nun eine kurze Diskussion ob es legal oder illegal sei Mitschnitte aus dem Fernsehen per Internet zu verbreiten. Stiftung Warentest schrieb dazu:
Sampler. Auch für selbst zusammengestellte Sampler oder etwa Mitschnitte aus dem Radio und Fernsehen gilt: Völlig legal für die private Verwendung und die Verbreitung, wenn nicht irgendein Kopierschutz umgangen wird.
Demnach sollte es kein (rechtliches) Problem darstellen a) Mitschnitte zu verlinken b) Mitschnitte selbst zu Verfügung zu stellen und c) zu Downloadmöglichkeiten von Mitschnitten wie zum Beispiel torrents zu verlinken. Toll fände ich, wenn sich die c’t mal des Themas annehmen würde.
Quelle: http://www.m-pax.de/archives/100

Was also sollte gegen Screenshots sprechen?

Daniel Richter 14.09.2005 20:01

Vielen Dank Jan. Das bringt mich doch ein wenig weiter. Denn ProSiebenSat.1 hat sich bisher nicht bei mir gemeldet. Vielleicht rufe ich die Tage auch einfach mal bei irgendeinem Sender an und frag die, wie die dazu stehen. Daraus muss sich ja nen Gesamtbild abbilden lassen.

Blogs wie medienrauschen verwenden für ihre Artikel auf Screenshots. Von daher dürfte das wirklich kein Problem sein. Ist ja eine Überlegung wert, wenn meine TV-Karte wieder lüppt und ich die Screenshots in angemessener Qualität hinbekomme.

Dann bin ich nicht so an die Fotoarchive der einzelnen Pressestellen gebunden.

Jan Stöver 14.09.2005 20:11

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Im Endeffekt kommt es im Einzelfall wohl darauf an, wofür die Screenshots verwendet werden. Da ihr kaum bösartig berichtet, gilt das für die Sender ja eigentlich als Werbung. Selbst kritische Berichte - solang diese gut recherchiert sind und auf Fakten basieren - dürften keine Probleme darstellen.

Was ich z.B. neulich gesehen habe musste ich unbedingt festhalten. Ein TV-Shop verkauft ein Spielzeugauto mit eingebauter Fernbedienung. Ist doch doof wenn man das Auto nur an diesem selbst fernbedienen kann - oder? :D

Ich hänge es einfach mal hier an ... was soll passieren? Werde ich jetzt verhaftet?

Daniel Richter 14.09.2005 20:14

Naja verhaftet wirst du sicher nicht. Aber "nichts ist unmöglich" gilt heutzutage leider auch für das Streitspiel Gesetz vs. Internet. Sehen wir ja immer wieder an Beispielen.

Ich will ganz sicher nicht verklagt werden. Und kritische Berichte beruhen bei uns nicht immer auf Fakten, sondern meist auf persönliche Warnehmung. Könnte schon etwas heikler werden ...

Jan Stöver 14.09.2005 20:20

Zitat:

Zitat von Daniel Richter
Ich will ganz sicher nicht verklagt werden. Und kritische Berichte beruhen bei uns nicht immer auf Fakten, sondern meist auf persönliche Warnehmung. Könnte schon etwas heikler werden ...

Wobei du dann wegen dem Bericht an sich und sicher nicht wegen den Bildern angreifbar bist.
Eines ist klar - eine schriftliche Erlaubnis der Sender ist in diesem Fall Gold wert und sichert dir die Zukunft. Sobald du dir bei jedem zweiten Beitrag Gedanken machen musst, ob du dadurch angreifbar wirst, hört es auf Spaß zu machen. Es wird aber sicher keine Pauschal-Erlaubnis geben.

Linley 19.09.2005 22:39

Hallo zusammen,

schaut Euch doch mal im Urheberrechtsgesetz nach dem Zitatrecht (§51) um, der regelt die Verwendung von Bildzitaten.
Zitat:

Zitat von digitalPHOTO, Heft 09/05, Seite 23, Autor: Dr. Frank René Remmertz
Die Veröffentlichung von Fotos zu Berichtszwecken erlaubt das Zitatrecht nach §51 Urheberrechtsgesetz. Danach ist es zulässig, Fotos in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zu zitieren, sprich zu veröffentlichen. Zu unterscheiden ist, ob der Beitrag zu wissenschaftlichen oder sonstigen (insbesondere gesellschaftspolitischen) Zwecken erfolgt. In einem eigenen wissenschaftlichen Werk ist die Übernahmeganzer Fotos in der Regel zulässig, wenn dies durch den wissenschaftlichen zweck geboten ist (so genanntes Großzitat nach § 51 Nr.1 UrhG).
[...]
Für die Presseberichterstattung von Bedeutung ist das so genannte Kleinzitat nach § 51 Nr.2 UrhG. Dies erlaubt die Wiedergabe von Fotos aus Gründen der Pressefreiheit. Nach dem Wortlaut der Vorschrift sind an sich nur Ausschnitte und nicht ganze Fotos gestattet. Nach der Rechtsprechung sind aber auch ganze Fotos erlaubt, wenn der Zweck der Berichterstattung dies rechtfertigt. Dies ist meistens der Fall, da einzelne Ausschnitte wenig bis gar keine Aussagekraft haben. Entscheidende Voraussetzung in Pressebeiträgen ist aber, dass das Foto der Erläuterung des Inhaltesdes textes dient.
Das Foto darf nicht lediglich Illustrationszwecken dienen ...

Das bezieht sich zwar auf Fotografieen, aber der Unterschied zum Screenshot dürfte so unendlich groß nicht sein, außerdem bezieht sich der Artikel in seinem Verlauf auch auf einen Fall, in dem Bilder aus dem Film "Metropolis" (gehen die auch als Screenshots durch?) zur Illustration verwendet wurden, wobei der Bericht in dem Fall mit dem Film nichts zu tun hatte, weshalb die Verwendung der Bilder unzulässig war.

Schönen Gruß,

Martin

Daniel Richter 20.09.2005 18:18

Hallo Martin.

Ich danke dir für den Hinweis. Das deutet doch wirklich alles darauf hin, dass die Screenshots legal sind. Mal schauen, ob und wann ich welche online stellen kann. Noch funktioniert meine TV-Karte nicht ;)

Linley 21.09.2005 16:14

Hallo Daniel,

freut mich, wenn ich helfen konnte, aber für die Richtigkeit übernehme ich keine Garantie.
Im Urheberrechtsgesetz kann man hier "schmökern": http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/.

Schönen Gruß,

Martin

frolix 09.12.2005 22:08

Hallo Daniel,

hast du eigentlich zu dem Thema mal ein Statement von irgendeinem Sender bekommen?

Daniel Richter 10.12.2005 11:55

Hallo frolix.

Ich habe die Sender der ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe angeschrieben und - man glaubt es kaum - keiner der Sender hat mir eine Antwort zukommen lassen. Traurig, aber was will man machen ...

frolix 10.12.2005 12:24

Übel.... die scheinen es echt nicht noetig zu haben :(

Philipp Gérard 12.12.2005 01:51

Versuchs mal bei öffentlichen, die haben mehr Zeit für sowas...


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