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MrNase 02.08.2004 13:22

Mediendienste-Staatsvertrag
 
Ich habe gerade irgendwo vom Mediendienste-Staatsvertrag gelesen.

Noch bin ich mir nicht im klaren darüber ob eben dieser auch für uns, Communitybetreiber, gilt.
Punkte wie


  • Speicherung von Informationen
  • Zugangsfreiheit
  • Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
  • Inhalte, Sorgfaltspflicht, Meinungsumfragen
scheinen uns zu adressieren. Mag mich jemand einen besseren belehren? :)

Gérome 02.08.2004 14:18

Für uns ist entweder der Mediendienste-Staatsvertag oder das Teledienstegesetz anwendbar - je nach Art der Website.

Eine sehr grobe Klassifizierung findest Du unter dem folgenden Link:
http://www.lexexakt.de/glossar/mediendienst.php


Das Drama bei dieser Angelegenheit liegt meiner Ansicht nach darin, dass es keine klaren Richtlinien gibt, nach welchen Schwerpunkten die Klassifizierung im Einzelfall erfolgt. Man findet im Netz die Entscheidungen diverser Gerichte, die jedoch alle ein wenig anders an die Sache herangegangnen sind.
So kann zum Beispiel eine den von den Moderatoren gepflegte FAQ-Sammlung durchaus als "redaktioneller Teil gewertet werden, dies wäre etwa ein Ausschlag des Pendels in Richtung "Mediendienst".


Grüße,
Gérome


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