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Chris 13.09.2007 15:45

Mal wieder Hamburg: Forumsbetreiber haftet auch ohne positive Kenntnisnahme
 
... für illegalen Bilderupload Dritter.

In Hamburg wurde mal wieder eine interessante Entscheidung gefällt. Ein Forumsbetreiber haftet für rechtswidrige Bilderuploads von Dritten, und das völlig unabhängig davon, ob er Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder nicht.

Zitat:

Zunächst haben Rechtsverletzungen über das Internet allgemein zugenommen durch das Herunterladen und öffentliche Zugänglichmachen insbesondere urheberrechtlich, geschmacksmusterrechtlich und markenrechtlich geschützter Leistungen.

Darunter fallen auch die Aneignung und das Bereitstellen von Fotografien. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden.

Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.

Rechtlich und tatsächlich sind die Beklagten in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzungen zu treffen. Sie haben dies nach eigenem Vortrag vor der Abmahnung durch den Kläger jedoch nicht getan.

Die vorherige Kenntniserlangung von einer Rechtsverletzung setzt der Unterlassungsanspruch danach nicht voraus.
F!XMBR - Die Dunkelkammer in Hamburg hat mal wieder gesprochen - Forumsbetreiber haftet auch ohne positive Kenntnisnahme für illegalen Bilderupload

Gruß

Chris

JonnyX 13.09.2007 17:05

Die Spinnen doch total

Mal nachfragen wie das bei uns in Österreich ist ...

Leider wird es meist kopiert, auch solcher schwachsinn ...

Wulfnoth 13.09.2007 18:39

Ach das ist Hamburg, sollte man nicht zu ernst nehmen, wird doch in der nächsthöheren Instanz sowieso wieder kassiert.

JonnyX 13.09.2007 21:46

Wie schaut es aus, wenn man bis zum Europäischen Gerichtshof geht? ^^

Gilt dann die Regelung für die gesamte EU oder was?

rellek 13.09.2007 22:36

.....

Chris 13.09.2007 22:57

@rellek: Der BGH hat bereits geurteilt:

Zitat:

Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet

Wie ich gerade erfahren habe, hat obiges Urteil nicht die Pressekammer unter Buske gefällt:

Zitat:

Das Urteil stammt nicht von der Pressekammer Hamburg (Zivilkammer 24 - auch Dunkelkammer genannt) sondern von der Kammer 8 des Landgerichts Hamburg mit dem Vorsitzenden Richter Herrn Rochow.

Inzwischen weichen immer mehr Kläger von der Zivilkammer 24 auf auf andere Kammern des LG HH aus, weil über die Verhandlungen weniger berichtet wird.
Gruß

Chris

LonelyPixel 14.09.2007 11:42

Zitat:

Zitat von JonnyX (Beitrag 42261)
Wie schaut es aus, wenn man bis zum Europäischen Gerichtshof geht? ^^

Sollte das von einem Gericht auf dem Weg dorthin nicht ausgeschlossen werden (ich glaub sowas ist möglich), dann dauert die Entscheidung des EuGH nicht unter 2 Jahren, in denen sich das ganze entweder totläuft oder du pleite bist. Auf Europa würde ich nichts geben.


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