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Daniel Richter 25.01.2006 21:39

Lizenz für Bildernutzung
 
Hallo zusammen.

Für eine Kolumne zur neuen ProSieben Show "Germany's next Topmodel" sind wir von TVBlogger.de auf der Suche nach Fotos von den Models. Diese werden zwar vom Sender angeboten, sind aber unter strenge Lizenzen gesetzt. Wenn nicht die Bedingung "nicht online" drunter steht, gibt es folgenden Text und ich würde euch bitten dazu mal Stellung zu beziehen:

Zitat:

Dieses Bild darf bis 27. Januar 2006 honorarfrei für redaktionelle Zwecke und nur im Rahmen der Programmankündigung verwendet werden. Spätere Veröffentlichungen sind nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung der ProSieben Television GmbH möglich. Verwendung nur mit Copyrightvermerk. Die Fotos dürfen nicht verändert, bearbeitet und nur im Ganzen verwendet werden. Sie dürfen nicht archiviert werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Was heißt das jetzt? Erster Satz: "Dieses Bild darf bis zum 27.01. honorarfrei verwendet werden." Ist klar. Ab dem 28.01. um 0:00 Uhr muss das Bild wieder aus dem Artikel raus sein. Aber dann kommt der nächste Satz, der sich auf das Datum bezieht: "Spätere Veröffentlichungen sind nur nach Rücksprache [...] möglich." Heißt das jetzt, ich darf die Fotos nur bis zum 27.01. online stellen und danach länger drin lassen? Dagegen spricht der spätere Satz: "Sie dürfen nicht archiviert werden."

Kann mir da jemand helfen? Ansonsten muss ich mich mit dieser - zugegeben - recht peinlichen Frage telefonisch an ProSieben wenden und darauf hab ich kein Bock ;)

Jan Stöver 25.01.2006 22:35

Mit dem Archivieren ist meiner Meinung nach gemeint, dass diese Bilder nicht bei dir in einer Art "Fundus" privat gespeichert werden, aus dem du später schöpfst. So wäre es ja z.B. möglich, dass die Gewinnerin in zwei Jahren mal eine eigene Fernsehsendung bekommt und du dieses Foto aus deinem "Archiv" ausgräbst. Dies soll durch diesen Passus verhindert werden. Eine jetzt aktuelle Berichterstattung unter Verwendung der angebotenen Bilder ist keine Archivierung dieser selbst. Sie bilden nur einen Teil eines Artikels. So ist es auch nicht nötig, die Bilder ab dem 27. Januar 2006 aus dem Artikel zu entfernen. Wäre ja auch Blödsinn.

Da die Verwendung in Onlinemedien bei den Bildern ja expliziet erlaub oder verboten wird wenn ich dich richtig verstehe, kannst du die Weitergabe an Dritte durch "Grafik speichern unter" ja gar nicht verhindern. Ich denke eher, dass du die Bilder aus einem geschützen Journalistenbereich derer Onlineangebot beziehst und die Damen und Herren zu verhindern wissen möchten, dass du die Originalbilder direkt aus deren Archiv an Dritte weiter gibst.

Irgendwie kann man Teile der Lizenzbestimmungen aber - wie du richtig bemerkt hast - so oder so verstehen. Ein bisschen kompliziert ausgedrückt für meinen Geschmack. Um zu 100% sicher zu gehen würde ich dir also empfehlen, den direkten Kontakt zu wählen und deine Frage dort zu stellen. Getreu dem Motto "es gibt keine dummen Fragen ...", umgeht man dadurch Interpretationen und Spekulationen, um die wir hier nicht herum kommen werden. Gerade im Hinblick auf Abmahnungen und/oder Verlust deiner Zugänge zu Mediadaten derer solltest du dich eben persönlich bei denen absichern. Ist meiner Meinung nach der einzige Weg, um an eine hundertprozentig verbindliche Aussage zu kommen.

DerTobi75 26.01.2006 10:05

Zitat:

Die Fotos dürfen nicht verändert, bearbeitet und nur im Ganzen verwendet werden.
Ist fürs Web verkleinern schon verändern oder bearbeiten?! Ich würde mich da auch direkt an Pro7 wenden und mich über die absichern. Im Internet gibt es soviele "Schlaumeier", die Dir die o.g. Bedingung in 100 verschiedenen Varianten auslegen werden und das kann am Ende teuer für Dich werden...

Tobi

Jan Stöver 26.01.2006 19:35

Mich würde übrigens, im Falle einer direkten Kontaktaufnahme deinerseits, deren Sichtweise interessieren. Vielen Dank im Voraus!

frolix 26.01.2006 22:15

Das wuerde mich auch brennend interessieren. Ich nutze jetzt schon ca. 1 Jahr lang keine Bilder mehr von manchen grossen Sendern, weil ich genau wegen diesen Saetzen meine Zweifel hatte. Wenn man sich mal die Sonderklauseln zu den Berichten und Bildern von DSDS anschaut wird einem schlecht :) Also wenn du was direktes von einem Sender erfaehrst waere das klasse.

Frederic Schneider 26.01.2006 22:24

Welche Sonderrechte bei "Deutschland sucht den Superstar"?

frolix 26.01.2006 22:28

Da gibts noch extra Einschraenkungen bei der Nutzung.

Frederic Schneider 26.01.2006 22:30

Sind mir keine bekannt. Du musst dein Onlinemedium von RTL für die Bildbenutzung freischalten lassen, aber ansonsten sind mir keine Einschränkungen bekannt.
Woher nimmst du denn die DSDS-Bilder?

frolix 26.01.2006 22:35

Aus dem Pressebereich von RTL. Hab leider meine Zugangsdaten nicht hier und kanns nicht genau nachlesen jetzt. Zu Beginn von DSDS gabs aber eine Sondervereinbarung fuer das Material die sogar extra bestaetigt werden musste wenn ich mich richtig erinnere.

Frederic Schneider 26.01.2006 22:37

Also ich mische seit der ersten DSDS-Staffel mit und mir ist so etwas nicht bekannt. Kann allerdings sein, dass es vor dem Beginn solche Sondervereinbarungen gab. Und ja, in den Ausscheidungsshows gab es auch Sperrungen der Materialien (zum Beispiel bis 22.00 Uhr). Aber zurzeit ist mir keinerlei Sondervereinbarung bekannt. Alle Bilder sind frei, ohne Vermerk - bis auf den Copyrighthinweis.

frolix 26.01.2006 22:41

Das ist ein guter Hinweis. Ich hab seitdem keine Bilder mehr von DSDS verwendet und nur die Texte ueber Verteiler. Werde ich mir nochmal anschauen.


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