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MaMo 11.06.2005 02:10

Klage wegen Benutzernamen der markenrechtl. geschützt ist!
 
Hallo.

Kann der Betreiber eines privaten Internet-Forums rechtlich belangt werden, wenn eines seiner Mitglieder, allein durch seinen frei gewählten Benutzernamen, gegen bestehende Gesetze verstößt?

Lest euch das mal durch... http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

Eure Meinungen? Ich finde es arg heftig. Wenn es wirklich durchkommen sollte, ist das das aus der Nicknames u.ä....

MfG MaMo

exe 11.06.2005 06:43

Das Abmahn(un)wesen treibt seltsame Blüten in Deutschland. Das jemand wegen eines Markennamens als Teil eines Benutzernamens abgemahnt wird ist zwar neu, neu ist aber nicht, dass wegen Nichtigkeiten mit absolut überhöhten Streitwerten und Anwaltskosten abgemahnt wird.

Wer im Internet als Betreiber einer Website aktiv ist, kann praktisch immer wegen irgendwelchen fadenscheinigen Gründen abgemahnt werden. Schlimm ist, dass "findige" Winkeladvokaten sowas natürlich ausnutzen und Gerichte das auch noch wider jeden gesunden Menschenverstand mitmachen. Dadurch, dass sich bei internetbezogenen Prozessen der Kläger das Gericht frei aussuchen darf, kann er sich immer eins aussuchen welches im Sinne des Klägers urteilen wird.

TRS 11.06.2005 10:21

Das sofortige Verfassen einer Abmahnung ohne Kontaktierung des Forenbetreibers gefällt mir gar nicht. Das Problem hätte man ohne Abmahnung mit einem Anruf erledigen können.

Ansich ist es jedoch gar nicht so falsch. Stellen wir uns einmal vor, dass jemand unter euren Firmenname in verschiedene Foren Beiträge verfasst. Mir gefällt der Gedanke nicht :(

Frederic Schneider 11.06.2005 12:03

Einfach schade, das so etwas passiert. Wenn das durch kommt und Schule wird - wie soll es weiter gehen?

Metro Man 11.06.2005 12:05

Dann muss man die Benutzernamen sortiere, oder es bekommt keiner mehr einen namen sondern nur ne nummer wie in diesem Land ja üblich.

Frederic Schneider 11.06.2005 12:16

1223, davon halte ich aber nicht so viel - etwa du? 430 und 335 würde das auch nicht gefallen.

TRS 11.06.2005 12:19

Harhar - http://www.abakus-internet-marketing...t-.html#120759

Fabchan 11.06.2005 12:39

Das ist echt eine Schweinerei! Es wird langsam zwingend notwendig, dass der Gesetzgeber auf diese Missstände in unserem Rechtssystem aufmerksam (gemacht) wird und entsprechend reagiert, um Privatpersonen vor der Willkür von Firmen oder Anwaltskanzeleien zu schützen. Ein Anruf oder selbst eine Strafe in Höhe von 50 Euro wäre ja human, aber nicht das hundertfache dieses Betrages. Klar ist die Sorge der Firma begründet und verständlich, aber dass Anwaltskanzeleien sich auf diese Weise ihr Einkommen aufbessern, ist mehr als unmoralisch und unfair.

Eine Lösung für könnte zum Beispiel sein, dass man Benutzer in Foren als Privatpersonen oder Firmen kennzeichnet, um Verwechselungenvorzubeugen oder dass man alle Mitglieder verpflichtet, sich mit ihrem richtigen Namen anzumelden. Aber einem Webmaster ist nicht zuzumuten, bei jedem Mitglied zu recherchieren, ob sein Nickname in Verbindung mit irgendeiner Marke gebracht werden kann!

PS: Das heißt doich, dass die Firma Müller jeden Verklagen könnte, der sich mit Benutzernamen Müller in einem Forum registriert, selbst wenn er so heißt oder?

Metro Man 11.06.2005 14:14

Zitat:

Zitat von frederic
1223, davon halte ich aber nicht so viel - etwa du? 430 und 335 würde das auch nicht gefallen.


Ich auch nicht

LonelyPixel 11.06.2005 15:37

Hm, ich würd mir in dem Fall so schnell wie möglich* nen Anwalt suchen, der davon Ahnung hat und die Ungültigkeit der Abmahnung nachweisen kann. Wenn man sich sicher ist, dass die Abmahnung ungültig ist, kann man sie glaub ich nach Rücksprache mit einem Anwalt ignorieren, da war letztens mal ein Artikel in der c't oder so.

*) Die 3 Tage hätten dabei keinen Einfluss. Wenn ich nicht schnell genug reagieren kann, müssen die eben warten. Ich würd denen vielleicht noch Bescheid geben, dass das noch ne Weile dauert, bis ich deren Anfrage bearbeiten kann, hexen kann ich leider nicht. Die Marke sowie der Benutzername haben schließlich schon länger als n*3 Tage existiert, sonst wäre das noch nicht in Google zu finden. Die ggf. anschließende Bearbeitung der Datenbank muss zudem noch per Hand erfolgen, was allein aufgrund physikalischer Gesetze, die diese Leute zum Glück nicht zu ändern oder umgehen imstande sind, eine Weile dauert, sofern die mir nicht dabei helfen, wovon wohl kaum auszugehen ist. Die sollen sich mal nicht so aufführen. Ich lass mich von niemandem behandeln wie der letzte Sklave. Ihr merkt schon, ich stehe solchen skrupellosen Machenschaften mit tiefster Verachtung gegenüber, so behandelt man einfach keine Menschen.

Frederic Schneider 11.06.2005 17:30

Zitat:

Zitat von LonelyPixel
Ihr merkt schon, ich stehe solchen skrupellosen Machenschaften mit tiefster Verachtung gegenüber, so behandelt man einfach keine Menschen.

Kapitalismus pur. Aber ich gebe dir ausnahmslos Recht.

TRS 11.06.2005 18:40

Und jetzt bei Heise nachzulesen und vermutlich wird irgendwo in Deutschland das Telefon klingeln: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60527

Frederic Schneider 11.06.2005 19:49

Jetzt gehts los :D.

Yoshi 11.06.2005 21:08

http://webhostingtech.de/1106/644.html :)

LonelyPixel 12.06.2005 09:43

Zu dem webhostingtech-Link: Sowas hab ich mir schon gedacht. Die Abmahnung ist vermutlich gar nicht gültig und braucht erst recht nicht bezahlt oder bestätigt zu werden. Typische Panikmache. (In den älteren Heise-Kommentaren sind ein paar interessante Links zum Thema drin...)

TRS 12.06.2005 11:30

Weiteres Statement eines Anwalts: http://www.lawblog.de/index.php/arch...ick-abmahnung/

Frederic Schneider 12.06.2005 13:11

Hier ist auch nocheinmal eine Zusammenfassung inklusive dem Wissen, was durch die (vielen) heise online Kommentare an das Licht gekommen ist:
-> http://www.netzwelt.de/news/71543-ab...utzername.html

Frederic Schneider 12.06.2005 16:34

Der Artikel wurde überarbeitet:
-> http://www.lawblog.de/index.php/arch...ick-abmahnung/

Frederic Schneider 13.06.2005 15:26

http://www.netzeitung.de/internet/343529.html

Frederic Schneider 13.06.2005 20:08

Der Forenbetreiber hat nun einen Rechtsanwalt der Sache betraut und diesen Brief verfasst:
-> http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum2.html

exe 13.06.2005 20:27

Wunderbar. Ich hoffe das Albers Erfolg hat und dieser unverschämten Abmahnung ein Riegel vorgeschoben wird.

Daniel Richter 13.06.2005 20:40

Das hoffe ich auch. Ist ja alles plausibel dargelegt worden.
Die Schadensersatzzahlung würde ich in jedemfall geltend machen. Der Forenbetreiber hat dadurch deutlichen Schaden genommen.

Traurig, dass manche Anwälte ihr Amt so missbrauchen und diese unglaubliche Abmahnwelle unterstützen.

Gast 14.06.2005 12:58

Ich bin kein Jurist, aber die Antwort wirkt sehr gut und plausibel. außerdem freut mich, dass der abmahner jetzt vermutlich für seine übereilte handlung "büßen" muss.

Nero 14.06.2005 21:06

Erstaunlich welch große Welle so ein offensichtlich dummer Schrieb auslösen kann. :-/
Wir haben in Deutschland schon genug Urteile zum Themenkomplex Haftung von Betreibern.

Frederic Schneider 14.06.2005 22:14

http://www.netzeitung.de/internet/343724.html


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