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shob 08.12.2006 02:48

Impressum
 
... mal wieder.

Es gibt ja Assistenten wie Net & Law > [di] Webimpressum-Assistent – Internetagentur [di]: umfangreiche Informationen zum aktuellen Online-Recht oder Certiorina - und Google spuckt natürlich auch haufenweise Forenbeiträge und Anfragen aus.

Aber trotzdem: wirklich klar & wasserdicht ist das ganze Spiel meiner Meinung nach nicht.

Ich habe mehrere (teils spezielle) Fragen und gehe von einer "privaten" Webseite aus (also evtl. mit Forum/Blog/Gästebuch, evtl. mit Werbung wie AdSense&Co)

Pflichtangaben sind ja:
Vorname Nachname, Straße Hausnummer, PLZ Stadt, eMail. (Telefon ist wohl noch strittig, lass ich aber mal raus, einfach deshalb, weil ich kein Telefon besitze)
- und zwar einerseits für den Betreiber der Webseite, andererseits für den "inhaltlich Verantwortlichen" (in den meisten Fällen also die selbe Person)

Es könnte also so aussehen:
Impressum
Max Mustermann
Bahnhofstraße 1, 12345 Hauptstadt

Kontakt: [email protected]

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Max Mustermann
(Anschrift und Kontakt wie oben)
Nun meine Fragen:

Wenn man Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV schreibt, man aber ggf. gar nicht unter den MDStV fällt: kann das irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen?
Oder kann man das immer -auf gut Glück- dazu schreiben und wäre somit auch immer auf der sicheren Seite?

Muss man das "gemäß Paragraph soundso" dran hängen, oder reicht: Inhatlich Verantwortlicher?

In einigen Impressen liest man auch: journalistisch-redaktionelle Verantwortung
Ist das nur eine andere Formulierung für Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV oder sollte man das zusätzlich / stattdessen aufführen?

Sollte man den ersten Teil (Impressum: Vorname Nachname, Anschrift, eMail) noch irgendwie besonders betiteln? Also zB: Impressum nach XY. Oder: Impressum des Betreibers / des Diensteanbieters?

Die eMail-Adresse:
muss sie anclickbar sein?
Darf man sie so (o.ä.) aufführen: m.mustermann ('at') emailproviderXY (punkt) de
Darf man ausschließlich ein Kontaktformular anbieten, oder muss immer auch zusätzlich die Adresse auffgeführt werden?

Die große und berühmte Frage: Impressum als Bild. Ja oder nein?
Und wie siehts aus, wenn man das Impressum als Bild einfügt, allerdings im alt="" einen Link zu einem Audiofile setzt, wo das Impressum vorgelesen wird?

Impressum als anclickbaren Link? Oder kann man den auch als Text auf die Webseite setzen?
Also zB: das Impressum finden sie unter: domainxy.de/impressum.html

Muss im Impressum die Webseite genannt werden, auf welche sich das Impressum bezieht?

Kann man dem Impressum folgendes hinzufügen:
Zitat:

Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich der Nutzung oder Übermittlung untenstehender Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.
?
Oder kann man gar der Nutzung dieser Daten zu allem widersprechen, was nichts mit der eigentlichen Aufgabe eines Impressums zu tun hat?

Gibt es sonst noch irgendwelche Klauseln/Widersprüche/etc die man verwenden kann, um zu verhindern, dass Schindluder mit den Daten aus dem Impressum getrieben wird?

Muss man extra erwähnen, dass das Einbinden (iframe, frame) des Impressums nicht erwünscht ist?

Kann man (rechtlich) das direkte Verlinken auf das Impressum verbieten, wenn dabei der Eindruck entsteht, dass es sich um das Impressum der Seite handelt, auf der der Link steht?

Müssen Fehlerseiten einen Link zum Impressum haben?

Kann man abgemahnt werden, wenn das Impressum wegen eines technischen Fehlers (oder Trafficüberschreitung) vorübergehend offline ist, während die Webseite (oder ein Teil der Webseite) noch online ist - und man selber KEINE Kenntnis davon hat?

... Ich weiß - ich bin verrückt.

/EDIT:

Und im Bett ist mir dann noch was eingefallen...
Kann man einen bestimmten Betreff verlangen?
Also, wenn ich bei der eMail dazu schreibe: Bitte als Betreff "Impressum" wählen.
Und ich dann beim eMail-Dienst einstellt, dass nur eMails mit diesem Betreff ankommen...
ist das rechtens? Zwecks Spam.

Daniel Richter 10.12.2006 19:45

Ich empfehle www.teledienstgesetz.de zur Informationspflicht im Impressum

Ping Of Death 14.12.2006 16:30

wie sieht es eigentlich mitm Board aus? ist da nen Impressum auch Pflicht ?

Björn 14.12.2006 17:33

jo und vor allem muss das impressum auch sichtbar sein wenn dein forum zb im wartungsmodus ist und so..

Ping Of Death 14.12.2006 19:01

also bei einem Forum auch pflicht ? verstehe. Dann muss ich schnellstens was ändern^^.

JonnyX 22.08.2007 17:23

hallo, wie schaut es eigentlich mit Temporären Seiten aus?

Wir haben einen Blog Speziell zur GC gemacht und unser Leader meinte da brauchen wir kein Impressum, da es sich nur um eine Temporäre Seite handelt

Paddy06 28.08.2007 18:22

Zitat:

Zitat von pvna (Beitrag 38074)
Wenn man Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV schreibt, man aber ggf. gar nicht unter den MDStV fällt: kann das irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen?

Das würde mich auch intressieren :)

Wulfnoth 28.08.2007 18:48

Ist unwichtig, da die Gesetzeslage inzwischen reformiert wurde.

JonnyX 28.08.2007 19:04

dH?

Ich meine das ist weder ne Antwort noch irgend n Hinweiss ^^

Wulfnoth 29.08.2007 18:00

Herje Wikipedia kann man doch wohl noch selbst bedienen: Staatsvertrag über Mediendienste - Wikipedia

JonnyX 29.08.2007 19:03

wayne Deutschland

Dachte da gibt es Europaweite Regelungen oder sowas

Naja, mal schauen, wie das bei uns ausschaut


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