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Jan Stöver 19.10.2006 21:49

Computer GEZ
 
GEZ für Computer ab dem 01. Januar 2007 in Gebührenhöhe von 5,52 Euro monatlich ist beschlossen.

Ich mag nicht mehr. :angry:

Immer wieder wird etwas neues erfunden um uns das hart verdiente Geld aus der Tasche zu ziehen. Sollen die ihre blöden öffentlich rechtlich zur Verfügung gestellten Inhalte im Netz doch mittels Passwort schützen oder per Dongle nur für freiwillig zahlende Kunden bereit stellen. Aber dann gibt es ja keine Werbeeinnahmen mehr.

MrNase 19.10.2006 22:01

Wir haben bei der GEZ ordnungsgemäß einen Fernseher und ein Radio angemeldet und müssen die Computer-Gebühr nicht mehr zahlen.

Warum aufregen? Diese neue Verordnung trifft wirklich nur einen Bruchteil der Bevölkerung denn heutzutage wird wohl kaum jemand ernsthaft behaupten weder Fernsehgerät noch Radio zu besitzen und wer bereits zahlt muss nicht nochmal die 5,52 EUR abdrücken. :)

Quelle: Computer-Rundfunkgebühr: GEZ darf 5,52 Euro kassieren - PC & Multimedia Digital FOCUS Online

shob 19.10.2006 23:06

Ich behaupte ernsthaft, weder Fernseher noch Radio zu besitzen.

Gut, das stimmt nicht genau.. ich habe einen Fernseher, aber damit schaue ich wirklich kein Fernsehn, sondern verwende ihn nur um DVDs zu gucken.
Wenn ich die Fähigkeiten hätte, würde ich sofort dieses Empfangsteil entfernen.
Aber dafür auch noch zahlen ... nö. Zumal ich ihn dann wohl nicht mehr so gut verkaufen könnte.

Wulfnoth 19.10.2006 23:11

Da bei mir im Haus sowohl Fernseher als auch Radio angemeldet sind mache ich mir da keine Gedanken. Mal abgesehen davon bin ich als Phoenix-Fan sowieso gerne bereit Gebühren zu zahlen.
Und wenn ich kein Radio und Fernseher angemeldet hätte, hätte ich auch wohl kaum einen PC angemeldet. :D

Christian 20.10.2006 00:33

Uns als Firma betrifft es leider. :(

Lian 20.10.2006 04:36

Wir hatten die Diskussion um die "neue" GEZ auch bei uns im Forum, da wird es dann auch recht schnell unsachlich bei dem Thema und wir landen bei Aussagen, die durch Halbwissen entstehen.

Wie Dominik schon sagte: Wer bei sich zuhause ein Radio oder einen Fernseher nutzt, kennt die GEZ Briefchen. Und damit ist die Sache dann erledigt.

wurstbrot 20.10.2006 09:46

Mich betrifft es sehr wohl. Ich hab privat einen Fernseher, geschäftlich aber einen Rechner (logischerweise). Und für diesen Rechner darf ich jetzt GEZ-Gebühr bezahlen. Wohlgemerkt, zusätzlich! Obwohl der Fernseher im nächsten Raum steht. Das finde ich in keinster Weise in Ordnung. Der Rechner ist für mich zum Arbeiten da, nicht zum Radio hören.

Ich finde es eine Unverschämtheit, Gebühren auf Arbeitsmittel zu erheben. Dann könnte man für den Zimmermann auch eine Gebühr auf seinen Hammer erheben (er könnte damit ja Radiowellen empfangen). Das ist die gleiche Argumentation.

Wurstbrot

wurstbrot 20.10.2006 09:49

Ach ja, damit ich es nicht vergesse: die meisten von euch dürfte es sehr wohl treffen, sie denken nur nicht weit genug. Es wurde nämlich beschlossen, dass die GEZ-Gebühr auf alle Internet-fähigen Rechner erhoben wird (so stehts im Rundfunkstaatsvertrag - hab ihn extra gelesen). Und da die meisten von euch einen Internet-Server haben, der nicht (!!) bei dem entsprechenden daheim steht, dann muss er nochmals dafür GEZ zahlen (Begründung: unterschiedliche Standorte. Das ist bisher auch so - z.B. bei Ferienwohnungen). Die GEZ-Gebühr muss nicht der Provider zahlen, da ihr den Server länger wie 3 Monate mietet (ist so im Staatsvertrag festgehalten).

Hab ich auch schon mal geschrieben: Forenblogger » GEZ auf PCs und damit auch auf Server

Wurstbrot

Wulfnoth 20.10.2006 11:57

Tja ein Glück, dass mein Rechner zu Hause steht. :D

Wo sollte er auch sonst stehen? :rolleyes:

Lian 21.10.2006 02:22

Ähem, da der Server erstmal dem Hoster gehört, außer jemand hier nutzt ein Housing-Angebot, muss der Provider ggf. (nehmen wir mal den Fall an) die GEZ zahlen.

Der PC im Büro wird durch den Arbeitgeber beglichen (nehmen wir wieder den Fall an) und falls man sein eigener Arbeitgeber ist, wird doch sicherlich so viel abfallen, daß man nicht in Schwierigkeiten gerät...

Bei beiden Fällen bin ich mir aber nicht sicher, ob der Hoster (Fall1) oder der AG (Fall 2) nun wirklich Geld an die GEZ überweisen muss.

wurstbrot 21.10.2006 07:27

Zitat:

Ähem, da der Server erstmal dem Hoster gehört, außer jemand hier nutzt ein Housing-Angebot, muss der Provider ggf. (nehmen wir mal den Fall an) die GEZ zahlen.
Das gilt nur, sofern du den Server unter 3 Monaten mietest. Sobald du den Server länger mietest (was die Regel sein dürfte), musst du die GEZ-Gebühr zahlen. Steht im 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag, §2 Absatz 3. Und da hat auch der Beschluss nichts geändert.

Christian Fritz 21.10.2006 13:18

Meiner Meinung nach wurden beim erstellen des Staatsvertrages noch nicht alle Geräte einbezogen welche Internetfähig sind. Denn es kann nicht sein, dass Banken auch für ihre Geldautomaten Zahlen müssen. (Rundfunkgebühren: Warum Geldautomaten künftig zahlen müssen - FAZ.NET - Wirtschaft)

Auch frage ich mich wie es mit z.B. CNC-Maschinen aussieht welche durchaus zur Steuerung, Überwachung und Programierung einen Netzwerkanschluss (und damit auch eine Verbindung ins Internet) haben können.


Ach ja weiß irgendwer wie es sich mit Virtuellen Servern verhält?

wurstbrot 21.10.2006 13:58

Leider wurde im Staatsvertrag nur festgehalten, dass internetfähige Rechner betroffen sind. Dummerweise wurden keine Einschränkungen gemacht, womit auch ein PocketPC GEZ-pflichtig ist (ich bin der Meinung, dass hier absolut geschlampt wurde - die Frage ist, ob aus Blödheit oder Unwissenheit oder mit Absicht?).

Das Problem, das ich an deiner Aussage entnehme ist die Tatsache, dass viele sagen: ja es wurde ja noch nicht festgehalten, was genau jetzt nicht gebührenpflichtig ist bzw. was gebührenpflichtig ist. Und genau da liegt das Prolem. Derzeit gilt das, was im Vertrag festgehalten ist. Und da hier keine Einschränkungen gemacht wurden, gilt es allgemein. Die Aussage von Verbänden / Politikern, dass es für manche Geräte nicht gilt, glaube ich erst, wenn es im Vertrag zu finden ist. Die Politiker haben auch gesagt, dass sie die Abgabe als unsinnig ansehen - trotzdem haben sie es beschlossen. Bevor ich es nicht lesen kann, glaub ich denen nichts mehr.

Virtuelle Server sind ebenfalls betroffen. Du musst für einen PC, der von unterschiedlichen Personen genutzt wird, für jede Person Geühr zahlen, es sei denn, die Personen stehen im besonderen Verhältnis (Ehe, gleiche Firma,...). Das ist bei einem virtuellen Server nicht der Fall (meistens jedenfalls), d.h. jede Partei müsste die Gebühr entrichten. Das ist dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ebenfalls zu entnehmen. Es ist genauso unsinnig wie für Internet-Server, Bankautomaten, etc. Aber es ist das, was momentan fest steht.

Wurstbrot

Lian 22.10.2006 12:55

Zitat:

Zitat von wurstbrot (Beitrag 37295)
Das gilt nur, sofern du den Server unter 3 Monaten mietest. Sobald du den Server länger mietest (was die Regel sein dürfte), musst du die GEZ-Gebühr zahlen. Steht im 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag, §2 Absatz 3. Und da hat auch der Beschluss nichts geändert.

Interessant, ich lasse das mal prüfen.
Da wir eigene Server nutzen, wird das ggf. auch für uns relevant werden.

wurstbrot 24.10.2006 09:32

Zur Information: ich bin gerade auf dem Forschen, was nun mit Servern wirklich ist. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist meiner Meinung nach eindeutig. Jetzt bin ich aber auf Onlinekosten.de - News - Keine GEZ-Gebühr für Root-Server hingewiesen worden. Die Frage ist jetzt natürlich: was ist jetzt richtig. Ich bin ja der Auffassung, dass das Gültigkeit hat, was im Vertrag steht. Aber mal schauen, was sich ergibt.

Lian 24.10.2006 19:10

Eine aktuelle Meldung dazu gibt's jetzt auch bei Heise: heise online - SWR: Gemietete Root-Server sind für Anwender nicht rundfunkgebührenpflichtig (24.10)

wurstbrot 24.10.2006 20:39

Ein passendes Zitat eines bekannten, der sich auch mit der GEZ auseinandersetzt:

Zitat:

Letztendlich ist das die Aussage des SWR. Da wir jedoch in einem föderalistischen System leben, in dem ALDI z.B. in Rheinland-Pfalz für eingepackte Fernseher Gebühr bezahlt und in Hessen nicht, ist das sicherlich keine abschließende Aussage.


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